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Pressemitteilungen

Stuttgart, 4. März 2024

Neuer Vorstand der Landesrektoratekonferenz Baden-Württemberg:

Präsident Michael Weber, Universität Ulm

Foto: Prof. Dr. Frauke Melchior

 

Am 23. Februar 2024 haben die Rektorinnen, Rektoren und Präsidenten der neun Landesuniversitäten turnusgemäß den künftigen Vorstand der Landesrektoratekonferenz gewählt. Neuer Vorsitzender wird Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm, stellvertretende Vorsitzende wird Prof. Dr. Dr. h.c. (Doshisha) Karla Pollmann, Rektorin der Universität Tübingen. Beide treten ihr Amt am 1. April 2024 für zwei Jahre an. Damit ist erstmals eine Frau im Vorstand der LRK vertreten.

Der neue Vorstand beginnt seine Arbeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Für Professor Michael Weber und Professorin Karla Pollmann liegt der Fokus im laufenden Jahr auf der Hochschulfinanzierung, die mit dem Land neu verhandelt werden muss. „Wir stehen vor großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die wir nur mit Wissenschaft und Forschung bestehen können“, stellt Professor Weber die Sachlage dar. Damit die Absolventinnen und Absolventen innovative Lösungen für Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln können, müssten diese forschungsnah ausgebildet sein. Das gelte nicht nur für Naturwissenschaften und Technik, sondern auch für das Lehramt, die Medizin und für alle universitären Fächer, die letztlich als Gesamtes die technischen und sozialen Innovationen für und mit unserer Gesellschaft hervorbringen.

Die Universitäten im Land seien in der Forschung äußerst erfolgreich, was auch die Zwischenergebnisse der bundesweiten Exzellenzstrategie zeigten, in der Baden-Württemberg weit an der Spitze lag. Trotzdem habe man auch mit Problemen zu kämpfen. „Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen haben auch bei uns in den letzten Jahren die Inflation und die Energiekostensteigerungen Einschnitte verursacht“, sagt Professorin Pollmann. Aber anders als in einem Privathaushalt könne man bei energieintensiver Forschung, beispielsweise im KI-Bereich, nicht einfach den Stromverbrauch zurückfahren. „Wenn wir zur US-amerikanischen Forschung weiter aufschließen wollen, brauchen die Universitäten mehr finanziellen Spielraum, insbesondere durch einen Inflationsausgleich“, präzisiert sie. Das gilt laut Professor Weber auch für die digitale und bauliche Infrastruktur. „Hier mangelt es uns zum einen an finanziellen Mitteln. Im Hochschulbau verhindern dann zum anderen die veralteten Strukturen und ein Zuviel an Bürokratie, dass wir die notwendige Infrastruktur für neue Forschungsrichtungen in kurzer Zeit errichten können.“

Für unverzichtbar hält es der neue Vorstand, dass das Land für gute Rahmenbedingungen für die Studierenden sorgt. „Dabei muss die Qualität des Studiums im Mittelpunkt stehen; eine rein an Kopfzahlen orientierte Betrachtungsweise ist keine ausreichende Grundlage für eine gute Hochschulpolitik“, betont Professor Weber. Mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Bundeslandes gehe einher, dass Mieten und Lebenshaltungskosten in den Universitätsstädten im Land überdurchschnittlich hoch seien. „Damit wir verstärkt begabte Studierende aus anderen Bundesländern und dem Ausland gewinnen, müssen wir neben unserer hervorragenden Forschung auch mit einer besonders guten Betreuung punkten, um den erhöhten finanziellen Aufwand zu rechtfertigen.“

Professor Weber und Professorin Pollmann freuen sich auf ihre neuen Ämter. Man habe im Land neun ganz unterschiedliche Universitäten, teils viele Jahrhunderte alt, teils erst vor wenigen Jahrzehnten gegründet, groß, klein, technisch, geisteswissenschaftlich, von A wie Ägyptologie bis Z wie Zahnmedizin. „In unseren Universitäten studieren, forschen und arbeiten Menschen aus fast allen Ländern der Welt. Da gibt es kaum einen weißen Flecken auf der Landkarte. Ob aus Armenien, Bhutan, Costa Rica oder dem Sudan, wer ernsthaft Wissenschaft betreiben will, ist bei uns willkommen und soll sich auch weiterhin willkommen fühlen. Ohne unsere Vielfalt wäre unsere tolle Forschungslandschaft nicht das, was sie ist. Allen Bestrebungen, das zu ändern, werden wir entschieden entgegentreten,“ sind sich die beiden Vorstandsmitglieder mit allen Universitätsleitungen des Landes einig.

Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, geboren 1959, studierte von 1979 bis 1985 Informatik an der TU Kaiserslautern, wo er 1990 auch promovierte. Nach Stationen in der Wirtschaft und außeruniversitären Forschung in Freiburg und Saarbrücken wurde er 1994 auf die Professur für Verteilte Systeme der Universität Ulm berufen, seit dem Jahr 2000 hat er die Professur für Medieninformatik inne; seit 2015 leitet er die Universität als Präsident.

Prof. Dr. Dr. h.c. (Doshisha) Karla Pollmann, geboren 1963, studierte Griechisch, Latein, Theologie und Pädagogik an den Universitäten Tübingen, München, Cambridge und Bochum. 1990 wurde sie an der Ruhr-Universität Bochum promoviert und habilitierte sich 1994 an der Universität Konstanz. Im Jahr 2000 wurde sie als Professorin an die University of St Andrews berufen. Vor ihrer Wahl zur Rektorin der Universität Tübingen im Jahr 2022 war sie als Exekutivdekanin der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Bristol tätig.

 

Stuttgart, 18. Oktober 2023

Universitäten zu Energiekostenkrise:
Gespräche mit Landesregierung verlaufen positiv, Lösung in Sicht

Der Vorsitzende des Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor der Universität Mannheim, widersprach heute Darstellungen in der Presse, dass sich die Universitäten bezüglich der Übernahme der hohen Energiekostensteigerungen in einer Kontroverse mit dem Land befänden.

Dazu sagte Rektor Thomas Puhl: „Es ist richtig, dass wir die ursprüngliche Zusage des Landes aus dem Frühjahr 2023 nicht für ausreichend hielten, lediglich 40 Prozent der Energiekosten zu übernehmen. Was die Meldung jedoch erst in einem Halbsatz am Ende bringt, ist die positive Entwicklung, die sich seither abzeichnet. Die Universitäten befinden sich in einem konstruktiven Dialog mit dem Land und sind sehr zuversichtlich, dass der Ministerrat in den nächsten Wochen eine weitere finanzielle Entlastung der Universitäten auf den Weg bringen wird. Eine Dramatisierung der Darstellung ist hier nicht hilfreich.“

 

Stuttgart, 6. Juli 2023

Universitäten stärken Fachkräfte-Initiative im Land

Die Universitäten begrüßen die politischen Initiativen zur Gewinnung von Fachkräften im Land – mit passgenauer Unterstützung sollen deutlich mehr der nachgefragten MINT-Experten ausgebildet werden

Der Vorsitzende der Konferenz der Forschungsuniversitäten in Baden-Württemberg, Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor der Universität Mannheim, hält die vorgestern von der Grünen-Fraktion im Landtag vorgestellten Ergebnisse der Ideenwerkstatt zur Behebung des Fachkräftemangels für einen wichtigen Schritt. Man habe sich intensiv daran beteiligt und hoffe nun, dass die Landesregierung die Maßnahmen auch rasch umsetze.

Er sagte: „Im Bereich der forschungsorientiert ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen der Universitäten ist im Land die Nachfrage der Wirtschaft im MINT-Bereich besonders hoch. Hier müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um dem absehbar künftig weiterwachsenden Bedarf gerecht werden zu können. Wenn Baden-Württemberg nicht mehr genügend Nachwuchskräfte ausbildet, werden die Unternehmen ihre Forschung und Entwicklung, aber auch ihre Produktion verstärkt ins Ausland verlegen.“

Essentiell für den Erfolg der Initiative sind hier vor allem folgende Schritte:

  1. Im Rahmen der Berufsorientierung den Schülern – und vor allem auch den Schülerinnen – sind die vielfältigen Möglichkeiten im MINT-Bereich ausreichend bekannt zu machen. Hier gibt es bereits vielfältige Initiativen, die aber weiter gestärkt und durch eine bessere Verankerung des MINT-Bereichs in den Lehrplänen begleitet werden sollten.

  2. Gezielte Anwerbung von inländischen und internationalen Studierenden für identifizierte Mangelbereiche: Neben verbesserten Strategien für die Anwerbung müssen vor allem das Studienangebot und die Infrastrukturen der Universitäten mit den nationalen und internationalen Wettbewerbern mithalten können. Dies gilt angesichts der im Bundesvergleich hohen Mieten auch für das viel zu geringe Angebot an Wohnheimplätzen und die in vielen Fällen rückständigen und stark sanierungsbedürftigen Universitätsgebäude, die Baden-Württemberg als Studienstandort zunehmend unattraktiver machen. Zudem muss der Übergang zwischen Studium und Arbeitswelt verbessert werden. Notwendig sind daher:
  • Gezielter Ausbau der englischsprachigen Studiengänge;
  • Deutliche Intensivierung der Betreuung und Begleitung der Studierenden, gerade auch der „internationals“, um ihren Studienerfolg zu sichern;
  • Finanzierung eines Landesstipendienprogramms für „Mangelfächer“;
  • Schaffung eines Landesprogramms zum Ausbau der Career Center an den Universitäten, die bereits studienbegleitend die Kontakte zur Wirtschaft vermitteln können;
  • Einrichtung einer Landesinitiative zum Wohnheimbau zusätzlich zum Bundesprogramm „Junges Wohnen“;
  • Eine Strukturreform und bessere Finanzierung des Hochschulbaus, um schnelle Fortschritte zu attraktiven, klimagerechten Universitätscampi zu erzielen, die Anziehungskraft für Studienanfängerinnen und -anfänger wie auch auf hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entfalten.

 

Stuttgart, 13. Juli 2022

Energiekrise an den Landesuniversitäten im kommenden Wintersemester:

Hilferuf nach finanziellen Unterstützungsmaßnahmen

Nach den pandemiebedingten Einschnitten droht nun die Energiekrise den Betrieb der Universitäten in Forschung und Lehre im kommenden Wintersemester einzuschränken. „Die Lage ist prekär,“ sagte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Mannheimer Rektor Prof. Dr. Thomas Puhl. Die Universitäten müssten bereits durch die derzeitigen Preissteigerungen mit Mehrkosten für Energie von voraussichtlich über 50 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Die Universitäten stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand!

„An allen Standorten laufen die Planungen auf Hochtouren, um weitere Einsparpotentiale ausfindig zu machen. Im Lehrbereich jedoch ist die Präsenz der Studierenden auf dem Campus erforderlich. Gerade diese Gruppe hat in den digitalen Semestern während der Pandemie große Einbußen in ihrer fachlichen und sozialen Entwicklung hinnehmen müssen. Eine solche Situation dürfen wir nicht erneut herbeiführen.“ Prof. Dr. Puhl erinnerte auch daran, dass die EU zudem bei den Notfallplänen die Mitgliedsstaaten darauf verpflichtet habe, den Bildungsbereich bei der Energieversorgung besonders zu berücksichtigen.

Im Bereich der Forschung, die an den Universitäten neben der Lehre eine gleichgewichtige Rolle spielt, seien Einsparmaßnahmen jedoch oft nur beschränkt oder gar nicht möglich. „In den Naturwissenschaften, der Medizin und den Ingenieurwissenschaften wird der Energieverbrauch nicht durch die Heizung der Büroräume bestimmt, sondern durch die Labore und die dafür notwendigen Geräte und Versuchsbedingungen. Rechenzentren, Labore und ganze Großversuchseinrichtungen lassen sich schon aus Sicherheitsgründen nicht abschalten, Forschungsgrundlagen würden zerstört oder unbrauchbar, beispielsweise Probenmaterial, Biobanken, einzigartige Versuchsreihen etc., die bei bestimmten Temperaturen gelagert werden müssen oder deren wissenschaftliche Ergebnisse von langen, ununterbrochenen Laufzeiten abhängen.“

Zur möglichen Ausrufung der Gas-Notfallstufe erklärte Prof. Dr. Puhl: „In diesem Fall sind wir ohne staatliche Unterstützung nicht mehr handlungsfähig, da dann mit Lieferbeschränkungen und drastischen Preiserhöhungen zu rechnen ist.“ Schon ohne die Aktivierung der Gas-Notfallstufe haben die bereits eingetretenen und die zu erwartenden Energiepreissteigerungen dramatische Auswirkungen auf die Universitäten, sofern sie nicht vom Land übernommen werden. Die Landesrektorenkonferenz erwarte von der Landespolitik, dass die Energiekosten auch mit Steigerungen in die Grundfinanzierung übernommen werden – so wie für Universitäten in anderen Bundesländern und im Übrigen für andere Hochschularten in Baden-Württemberg auch. Müssten die Universitäten sie dagegen selbst tragen, so stünden die Universitäten vor Teilschließungen. Erheblichen Einschnitte in Forschung und Lehre wären die zwingende Folge – etwa durch Verzicht auf Investitionen oder in Form von mehrmonatigen Stellenbesetzungssperren zulasten des Personals – und damit verbunden vor allem eine erhebliche Verschlechterung der Betreuung der Studierenden sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten des Landes.

In diesem Zusammenhang weist die Landesrektorenkonferenz nochmals auf den erheblichen Sanierungsstau bei den Universitätsgebäuden hin. Die Situation wäre deutlich weniger bedrohlich, wenn der Gebäudebestand konsequent und zügig auch energetisch saniert und der Ausbau erneuerbarer Energien gründlich verstärkt würde. Hier sei in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zu wenig passiert. Prof. Dr. Puhl forderte das Land zum entschlossenen Vorgehen auf: „Wir benötigen effizientere Strukturen und Verfahren im Hochschulbau, um bauliche Energiesparmaßnahmen zügig durchführen zu können. Das funktioniert in anderen Bundesländern seit Jahren weitgehend problemlos – Baden-Württembergs rote Laterne im Hochschulbau entpuppt sich derzeit leider auch noch als Energieschleuder.“

 

Stuttgart, 25. Februar 2022

Neuer Vorstand der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg: Rektor Thomas Puhl, Universität Mannheim,

und Präsident Michael Weber, Universität Ulm

Am 25. Februar 2022 haben die Rektorinnen, Rektoren und Präsidenten der neun Landesuniversitäten turnusgemäß den künftigen Vorstand der Landesrektorenkonferenz gewählt. Neuer Vorsitzender wird Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor der Universität Mannheim, sein Stellvertreter Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm. Beide treten ihr Amt am 1. April 2022 für zwei Jahre an.

Für den Beginn der Amtszeit wird weiterhin die Bewältigung der Corona-Pandemie an den Universitäten eine wichtige Rolle spielen. Thomas Puhl, der als bisheriger stellvertretender Vorsitzender der Rektorenkonferenz die gemeinsame Taskforce „Studienbetrieb“ der Landesuniversitäten leitet, hofft auf Verbesserungen in den kommenden Monaten. „Wenn sich die Lage weiterhin entspannt, sollte das Sommersemester unter dem Motto „Präsenz mit Maske“ beginnen, so dass wir auf die aufwendigen Kontrollen von Tests und Impfstatus verzichten und die Studierenden wieder auf den Campus kommen können. Wir haben nun schon zwei Jahrgänge von Studienanfängerinnen und -anfängern, die ein normales Unileben nicht kennenlernen durften. Für die wird es jetzt wirklich Zeit“, so Puhl. Die Erfahrungen der Pandemie müssten für eine Qualitätsverbesserung der Lehre genutzt werden – in Präsenz vor Ort, aber auch mit neu erprobten Elementen der Online-Lehre. Davon könne auch die Internationalisierung der Universitäten profitieren.

Auch wenn die Auswirkungen von Corona noch spürbar bleiben werden, werde sich der neue Vorstand verstärkt den weiteren Sachthemen widmen. Mit seinem neuen Stellvertreter, Michael Weber, sieht sich Thomas Puhl einig darin, dass die Universitäten in die Lage versetzt werden müssen, schneller und agiler auf die anstehenden Herausforderungen zu reagieren. Das gelte für die Digitalisierung wie auch für den Hochschulbau; andernfalls seien die Klimaschutzziele des Landes bis 2030 nicht erreichbar. „Und die nächste Runde der Exzellenzstrategie steht vor der Tür“, sagt Michael Weber. Um hier weiterhin an der Spitze zu bleiben, müssten Labore und Forschungsinfrastrukturen wesentlich schneller fertiggestellt werden als derzeit, sonst finde Spitzenforschung in anderen Bundesländern statt, weil die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht nach Baden-Württemberg kämen – so Michael Weber weiter. Thomas Puhl betont: „Mangelnde Geschwindigkeit beim Auf- und Umbau der Forschungsinfrastruktur schadet letztlich auch der Wirtschaft im Land. Für die anstehenden Transformationsprozesse braucht sie junge, forschungsnah ausgebildete Leute, die Innovationen in die Betriebe bringen und idealerweise auch selbst Unternehmen gründen.“

Auch bei der Gewinnung von Professorinnen und Professoren hält Thomas Puhl eine höhere Geschwindigkeit für notwendig. So müsse man Spitzenleute beschleunigt berufen können, wie das auch in anderen Bundesländern möglich sei. Michael Weber wird sich in der kommenden Amtszeit auch verstärkt den Fragen der Universitätsmedizin annehmen.

Insgesamt sehen die beiden Vorstandsmitglieder die baden-württembergische Universitätslandschaft gut aufgestellt und hoffen auf weitere Erfolge im kommenden Exzellenzwettbewerb, an denen man gemeinsam mit dem Land arbeiten werde.

Prof. Dr. Thomas Puhl, geboren 1955, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Genf und promovierte 1985 an der Universität Bonn. Als Assistent von Paul Kirchhof habilitierte er 1995 an der Universität Heidelberg; im Jahr 1996 erhielt er den Ruf an die Universität Mannheim. Dort hat er die Professur für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht inne. In den Jahren 2012 bis 2018 war er als Prorektor für Studium und Lehre der Universität Mannheim tätig, bevor er im Jahr 2018 zum Rektor gewählt wurde.

Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, geboren 1959, studierte von 1979 bis 1985 Informatik an der TU Kaiserslautern, wo er 1990 auch promovierte. Nach Stationen in Freiburg und Saarbrücken wurde er 1994 auf die Professur für Verteilte Systeme der Universität Ulm berufen, seit dem Jahr 2000 hat er die Professur für Medieninformatik inne; seit 2015 leitet er die Universität als Präsident.

 

Stuttgart, 14. Oktober 2021

Zumeldung zur PM der HRK vom 14.10.2021: Stärkung des Hochschulsystems – Basis zur Lösung der großen Zukunftsfragen

Die baden-württembergischen Universitäten unterstützen die Forderungen der Bundesorganisation der Hochschulen an die Verhandlungspartner im Bund, in einem möglichen Koalitionsvertrag einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Hochschulsystems zu legen.

Hierzu sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Universität Hohenheim:

„Die großen Zukunftsaufgaben im Hochschulsystem können nicht allein von den Bundesländern gelöst werden. In folgenden Bereichen brauchen wir dringend Unterstützung vom Bund:

  • Klimaneutrale Universitäten sind nur durch klimafreundliche Sanierungen und Neubauten des zu einem Großteil überalterten und energieineffizienten Gebäudebestands möglich; die dazu erforderlichen Investitionen kann das Land nicht alleine stemmen. Hier brauchen wir ein Bundesprogramm zur Klimaneutralität im Hochschulbau.
  • In der Coronakrise haben sich die Defizite bei der Digitalisierung des Hochschulsystems deutlich gezeigt, die viel zu lange nicht energisch angegangen wurden. Das ist eine übergreifende Aufgabe im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, die ein Engagement des Bundes erfordert.
  • Die Bedürfnisse der Studierenden, die in der Pandemie besonders gelitten haben, müssen deutlicher ins Blickfeld rücken. Hier sind Unterstützungsmaßnahmen notwendig, damit wir auch in Zukunft eine ausreichende Zahl an Absolventinnen und Absolventen ausbilden, auf die Wirtschaft und Gesellschaft dringend angewiesen sind.“

Stephan Dabbert rief auch die baden-württembergische Landespolitik dazu auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen diese Punkte zu unterstützen.

https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-praesident-vor-moeglichem-start-der-koalitionsverhandlungen-staerkung-des-hochschulsystems-basis/

 

 Pressemitteilungen

Stuttgart, 27. Mai 2021

Baden-Württembergische Universitäten zum Impfgipfel am 27. Mai:
Studierende impfen, Studienbetrieb normalisieren

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, Prof. Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Universität Hohenheim, hält eine bundes- und landesweite Impfkampagne für Studierende über die Sommermonate für dringend notwendig. „Die Impfung möglichst vieler Studierender ist der Schlüssel zu mehr Normalität an den Universitäten“, sagte er.

Selbst wenn man die großen Vorlesungen weiterhin digital veranstalte, seien auch in Seminaren und Übungen teilweise 50 bis 70 Personen anwesend. Bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen komme es leicht zu mehreren hundert Personen, die sich dann an den Eingängen und in den Gebäuden mischten. „Wenn wir auch im Herbst und Winter noch mit Zugangskontrollen wie bei Theatern oder Großveranstaltungen arbeiten müssen, können wir nur einen kleinen Teil der Lehrveranstaltungen zulassen“, betonte Professor Dabbert die Notsituation der Universitäten.

Das sei nach drei Corona-Semestern für die Studierenden nicht mehr tragbar. „Wir sehen bereits die Auswirkungen, die der erzwungene Hausarrest auf viele der jungen Leute hat. Wenn es im Wintersemester weiterhin kaum Präsenz gibt, werden wir Teile dieser Studierendengeneration verlieren“, befürchtet Professor Dabbert.

Er richtet daher den Aufruf an die Politik, rasch Impfangebote an die Studierenden zu machen. „Das geht fast nur in den Impfzentren – viele Studierende haben keinen Hausarzt.“ Bei dem teils zweimonatigen Vorlauf bis zur Immunisierung könne man damit auch nicht bis Ende des Sommers warten. „Von Juli bis Mitte August müssen die Impfzentren Sonderaktionen für die Studierenden starten“, erklärt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten. Es gehe nicht um eine Bevorzugung der Studierenden, denn ab Sommer werde es absehbar genügend Impfstoff geben. „Wir müssen dieser Gruppe, die sich ohnehin von der Politik vergessen fühlt, Angebote in den Impfzentren machen.“ Man dürfe sie nicht auf die ohnehin überlasteten Hausarztpraxen verweisen, bei denen sie als junge Menschen unten auf der Prioritätenliste stünden.

Er hoffe nun darauf, dass beim heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder ein entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen werde.

Pressemitteilung zum Impfgipfel als pdf herunterladen

 

Stuttgart, 21. April 2021

Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg zum Infektionsschutzgesetz:
Technische und naturwissenschaftliche Studiengänge im kommenden Semester kaum studierbar

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, Prof. Dr. Stephan Dabbert, äußerte sich bestürzt über die Auswirkungen der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf die Universitäten. „Das Notbremsengesetz bedeutet ein „Nichtsemester“ für viele Studierende in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen sowie der Medizin, und wird zu verzögerten Studienabschlüssen führen.“ Da die Hochschulen bislang keine Treiber der Pandemie sind, müssen nun mindestens in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes Regeln vorgesehen werden, nach denen der Betrieb dieser Studiengänge weiter möglich ist.

Rektor Dabbert erläutert dazu, dass der Lehrbetrieb der Universitäten seit März 2020 weitestgehend digital verlaufe, ohne Präsenz in den Hörsälen. Ausnahmen von der digitalen Lehre gebe es bisher nach Landesrecht nur, wenn das jeweilige Rektorat in Einzelfällen Praxislehrveranstaltungen genehmige, die zwingend notwendig seien und durch digitale Lehre nicht ersetzt werden können. Zugelassen sei dies insbesondere für praktische Ausbildungsveranstaltungen mit Patientenkontakt oder solche, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern. Dies betreffe wesentlich vor allem die Lehre im klinischen Teil des Medizinstudiums sowie in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern. An der Universität Hohenheim habe man deshalb die Präsenzkontakte zwischen Lehrenden und Studierenden auf etwa 5 Prozent des Normalen reduziert, und diese Kontakte fänden unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen statt. Anders als im Schulbereich gebe es im Hochschulbereich bei den wenigen Praxisveranstaltungen nach Kenntnis der Universitätsleitungen keine größeren Infektionsherde. Das hätten auch Testreihen an verschiedenen Landesuniversitäten gezeigt.

„Wenn man die Regeln für die Schulen nun eins zu eins auf die Universitäten und Hochschulen anwendet, müssen wir ab einer Inzidenz von 165 die praktische Lehre sofort einstellen“, sagte Rektor Dabbert weiter. Im Unterschied zu den Schulen sei schon wegen fehlender Klassenverbände ein „Wechselmodell“ nicht umsetzbar; auch sei die Logistik an den Universitäten deutlich aufwändiger, sodass man die Veranstaltungen nicht mit kurzem Vorlauf wieder aufnehmen könne, sondern das Semester gehe für die betroffenen Studierenden verloren. Da die späteren Arbeitgeber eine vollständige Ausbildung der Absolventen erwarteten, könne man Teile der Studienleistungen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

Rektor Dabbert verwies darauf, dass Bundespräsident Steinmeier am 12. April kritisch angemerkt hatte, dass schon die bisherigen Einschnitte harte Auswirkungen für die Studierenden bedeutet hätten, und vom „Ausgebremstsein“ der jungen Leute gesprochen habe. „Wenige Tage danach beschließt nun der Bundestag Regelungen, die viele junge Menschen im Fort-gang ihres Studiums herunterbremsen“, äußerte er sich enttäuscht.

„Es ist nun dringend erforderlich, dass die Anwendungsregeln für das Gesetz in enger Rücksprache mit den Betroffenen vernünftig gestaltet werden“, forderte Rektor Dabbert die Politik auf. Dies müsse auch der Bundesrat berücksichtigen, der sich in seiner Sitzung am 22. April mit dem Gesetz befassen werde.

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Stuttgart, 21. Januar 2021

Expertengruppe fordert langfristigen Digitalisierungsplan für die baden-württembergischen Universitäten
„Digitale Zukunft der Wissenschaft gestalten“

Auf der Basis der Untersuchung einer Expertengruppe fordern die baden-württembergischen Landesuniversitäten ein strategisches Programm der Landesregierung in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro, um die Digitalisierung der Wissenschaft weiter voranzubringen.

„Wir müssen den Schub, den Corona in den Universitäten bewirkt hat, jetzt nutzen und uns für die Zeit danach aufstellen, damit wir längerfristig wettbewerbsfähig bleiben“, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen Landesrektorenkonferenz, Rektor Stephan Dabbert, Universität Hohenheim. Notwendig sei hier ein Landesprogramm, mit dem jährlich 100 Millionen Euro in die Digitalisierung der Universitäten investiert werden.

„Mit dem Programm können wir Lehre, Forschung und die universitäre Infrastruktur für die Zeit nach Corona zukunftsfähig aufstellen“, betonte Stephan Dabbert. Auch nach der Überwindung der Krise werde die Digitalisierung aller Bereiche einen höheren Anteil einnehmen als zuvor. „Wenn sich die Hörsäle, Bibliotheken und Seminarräume hoffentlich ab Sommer 2021 wieder füllen können, erwarten vor allem die Studierenden weiterhin digitale Lehrangebote. Sie wollen, wie die Lehrenden und Forschenden, zudem flächendeckende digitale Serviceleistungen. Hier müssen wir von einem Flickenteppich zu einem Gesamtkonzept kommen, die auch als Blaupause für eine digitale Verwaltung im Land insgesamt dienen soll.“

Baden-Württemberg müsse in den nächsten Monaten hier entschieden mutige Schritte nach vorn gehen, forderte der LRK-Vorsitzende die Landespolitik auf.

 Thesenpapier zur Digitalisierung als pdf herunterladen

14. Juli 2020

Wintersemester 2020/21 an den baden-württembergischen Universitäten:
Fortsetzung des Digitalbetriebs – und so viel Präsenz wie möglich

Wissenschaft und Forschung, Studium und Lehre können sich nur in einem lebendigen und direkten Austausch entfalten. Die baden-württembergischen Universitäten als forschungsintensive, internationale Institutionen sind auch deshalb Präsenzuniversitäten. Die Corona-Pandemie wird es allerdings absehbar auch im Wintersemester 2020/2021 nicht zulassen, zu diesem Status uneingeschränkt zurückzukehren. Selbst bei weiteren Erleichterungen wird die digitale Lehre im kommenden Semester weiterhin eine wichtige Rolle spielen müssen. Gleichzeitig streben die Universitäten an, so viel Präsenzveranstaltungen durchzuführen wie irgend möglich. Dafür benötigen sie geeignete rechtliche Regelungen des Wissenschaftsministeriums, die eine flexible Handhabung der Lage an den einzelnen Universitäten zulassen. Allerdings wird auch unter diesen Voraussetzungen deutlich weniger Präsenz möglich sein, als es sich viele Lehrende und Studierende wünschen.

Die praktische Bedeutung der digitalen Lehre liegt auch im Interesse des allgemeinen Infektionsschutzes und der Sicherheit der über zweihunderttausend Mitglieder der Universitäten. Denn im Unterschied etwa zum Schulunterricht findet universitäre Lehre nicht in abgrenzbaren Klassengruppen, sondern in Lehrveranstaltungen in ständig wechselnden Zusammensetzungen statt, teilweise in Vorlesungen mit mehreren hundert Teilnehmern, die zudem aus unterschiedlichen Regionen stammen und mit ihren Heimatorten oft im engen Austausch bleiben.

Zugleich schränken die Vorgaben des Infektionsschutzes die Universitäten in einer Weise ein, die einen normalen Präsenzstudienbetrieb nicht zulässt: Die Universitäten sind derzeit vom Land verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Studierenden herzustellen sowie zur Nachverfolgung von Infektionsketten die Daten aller Teilnehmer jeder einzelnen Lehrveranstaltung zu dokumentieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Einschränkungen auch im kommenden Wintersemester gelten. Diese Vorgaben lassen sich für überschaubare Gruppengrößen umsetzen, nicht aber für die vielen tausend Studierenden, die sich im Normalbetrieb gleichzeitig an einer Universität aufhalten. Insbesondere das den Universitäten zur Verfügung stehende Raumangebot reicht bei den gegebenen Mindestabstandsregelungen für einen regulären Präsenzbetrieb bei weitem nicht aus.

Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Rahmenbedingungen und mit stark erhöhtem Aufwand werden die Universitäten so viel Präsenzveranstaltungen wie möglich anbieten, dabei aber Prioritäten setzen müssen. Die Universitäten werden ihre vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten daher vorrangig für folgende Zwecke nutzen:

1. Studienanfänger*innen und examensnahe Studierende

Die Universitäten werden Studienanfänger*innen, die den Universitätsbetrieb noch nicht kennen, in ausgewählten Präsenzformaten in das Studium einführen. Priorität müssen die Universitäten auch den Studierenden kurz vor dem Abschlussexamen einräumen, damit diese die Möglichkeit haben, den Stoff nochmals im direkten Austausch mit den Lehrenden zu besprechen.

2. Prüfungsbetrieb

Ausreichende Raumkapazitäten müssen ebenfalls für den Prüfungsbetrieb vorgesehen werden, um die Modulprüfungen, aber vor allem auch die Abschlussprüfungen zügig abnehmen zu können, damit sich Studienzeiten und -abschlüsse nicht verlängern. Bezüglich der digitalen Prüfungen werden die Universitäten die Erfahrungen aus dem Sommersemester auswerten und Anpassungen vornehmen. Für digitale Prüfungen, die Schwierigkeiten für die Studierenden verursachen, aber aus zwingenden Gründen temporär fortgesetzt werden müssen, werden sich die Universitäten um Unterstützungsmaßnahmen bemühen, wie beispielsweise eine Nutzung der universitären PC-Pools.

3. Studierbarkeit aller Studiengänge gewährleisten

• Priorität für Praxisveranstaltungen

Bei der Vergabe der noch zur Verfügung stehenden Räume und Flächen werden die Universitäten diejenigen Veranstaltungen vorrangig durchführen, die zwingend in Präsenz stattfinden müssen, damit sich die Verlängerungen des Studiums in möglichst engen Grenzen halten.

Unabdingbar notwendig sind Praxisveranstaltungen vor allem in den naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen und in der Medizin. Ohne Praktika und Laborbetrieb kann dort kein vollständiges Studium durchgeführt werden, weshalb die Universitäten diesen Veranstaltungsformen Vorrang einräumen werden. Die Studierenden der MINT-Fächer sind auch deshalb besonders betroffen, da Veranstaltungen des laufenden Sommersemesters, die aufgrund der Hygienerichtlinien nicht durchgeführt werden konnten, im Wintersemester nachgeholt werden müssen. In diesen Fächern werden sich oftmals Verlängerungen der Studienzeit nicht vermeiden lassen.

• Regeln für allgemeine Präsenzveranstaltungen

Mit der Maßgabe, dass die notwendige Raumkapazität für Erstsemester, Examenskandidat*innen und Praxisveranstaltungen sowie die Prüfungen gewährleistet ist, werden die Universitäten nach Möglichkeit weitere Präsenzveranstaltungen ermöglichen, soweit dies unter Einhaltung der jeweils geltenden Coronaverordnung und übrigen Infektionsschutzvorschriften zulässig ist. Hierbei werden je nach Standort, baulicher Infrastruktur und Fachbereich individuelle Lösungen gefunden und umgesetzt.

4. Vorteile der Digitalisierung beibehalten

Die baden-württembergischen Universitäten sind der Auffassung, dass die vielfach positiven Erfahrungen mit digitalisierter Lehre in der Corona-Pandemie dazu genutzt werden sollen, die Situation von Studium und Lehre langfristig zu verbessern. Digitale Lehre kann und soll die Präsenzlehre nicht ersetzen, sie kann sie aber gut ergänzen, bereichern und entlasten. Dies gilt insbesondere angesichts der wachsenden Diversität der Studierenden, auf die die Lehrenden aufgrund der unbefriedigenden Betreuungsrelationen nicht im wünschenswerten Maße individuell eingehen können. Hier könnten in Zukunft digitale Formate vor allem zur strukturierten und systematischen Vermittlung von Basiswissen und zur Wiederholung, Übung oder Vertiefung des Stoffs eingesetzt werden, was im derzeitigen universitären Alltag nur eingeschränkt möglich ist.

Für das Wintersemester werden digitale Lehrformate auch für die Internationalisierung notwendig sein, da damit zu rechnen ist, dass die Einreise von internationalen Studierenden zum Teil nur mit größeren Zeitverzögerungen stattfinden kann. Diese Studierenden sollten in die Lage versetzt werden, einen Teil der Studienleistungen digital in ihrem Heimatland zu erbringen. Bei ihren Planungen gehen die Universitäten von einem insgesamt rückläufigen Infektionsgeschehen aus. Sollte es allerdings zu einer „zweiten Welle“ kommen, in der die Universitätsgebäude geschlossen bzw. in drastisch reduziertem Betrieb weitergeführt werden müssen, wird dies für viele Studierende und Nachwuchswissenschaftler zu einer Verlängerung der Studienzeit oder ihrer Qualifizierungsphase führen.

Der bravouröse Einsatz aller Beteiligten hat eine erfolgreiche Lehre an den Universitäten im Sommersemester möglich gemacht. Die Fortführung der Lehre unter erschwerten Rahmenbedingungen, die Qualitätssicherung in der digitalen Lehre und die aufgrund der Raumsituation notwendige zusätzliche Durchführung von Labor- und Praxisveranstaltungen sowie darüber hinaus die Notwendigkeit, in die Digitalisierung zu investieren, stellen die Universitäten, ihre Lehrenden und Studierenden auch im Wintersemester vor große praktische Herausforderungen, die alle Beteiligten weit über das übliche Maß hinaus fordern werden. Gemeinsam mit dem Land werden sie nach Lösungen für die Bewältigung dieser Herausforderungen suchen. Für die Absicht des Landes im Bereich der Digitalisierung eine gesonderte Unterstützung zu gewähren, sind sie dankbar.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten leisten der Gesellschaft in Zeiten von Corona einen wichtigen Dienst: sie bilden unter erschwerten Bedingungen und mit großem persönlichen Einsatz die Studierenden aus und tragen zur Gewinnung zentraler Erkenntnisse zur Bewältigung der Krise bei. Dies reicht von medizinischen Studien über die Bewertung der Corona-Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Gesellschaft bis hin zu Simulationen über die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen.

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8. April 2020

Universitäten begrüßen Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden durch den Bund

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, Prof. Dr. Stephan Dabbert, lobte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler abmildern soll.

So sollen Studierende, die BAföG erhalten, keine Kürzungen dadurch erleiden, dass sie derzeit in systemrelevanten Bereichen tätig sind und Zusatzeinkommen erzielen. „Das ist eine Hilfe für diejenigen, die unsere Gesellschaft und das Gesundheitssystem in diesen schwierigen Zeiten unterstützen“, sagte Stephan Dabbert zu diesem Vorhaben. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs, der besonders darunter leidet, dass sich Promotionen und Qualifikationsarbeiten aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu Laboren und Bibliotheken verzögern, sieht der Gesetzentwurf Verlängerungsmöglichkeiten für Arbeitsverträge vor. Beide Regelungen sollen, sofern der Bundestag zustimmt, rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

„Ein erster Schritt ist damit getan, weitere müssen folgen“, appellierte Prof. Dabbert an Land und Bund. Die Forderung von Wissenschaftsministerin Bauer, dass der Bund nicht ausgeschöpfte Mittel für einen Nothilfefonds mit zinslosen Darlehen für Studierende einsetzt, unterstütze man. Aber auch das Land sei gefragt, Beiträge zur Abmilderung von Notlagen zu leisten. Das gelte für Studierende, die sich oft durch Minijobs ihren Lebensunterhalt verdienten; insbesondere auch ausländische Studierende seien davon häufig betroffen. Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben brechen diese Verdienstmöglichkeiten nun vielfach weg und die Elternhäuser könnten nicht im erforderlichen Maße einspringen.

Man hoffe, dass sich das Land hierfür beispielsweise über die landeseigene L-Bank oder die Baden-Württemberg-Stiftung für Studierende in nachgewiesenen Notlagen engagiere. Zügiges, entschlossenes Handeln und rasche Hilfe seien für die Betroffenen wichtig, damit das Studium trotz erschwerter Rahmenbedingungen zum Erfolg geführt werden könne.

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Stuttgart, 1. April 2020

Universitäten zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021-2025
Planungssicherheit auf verlässlichem Niveau

Mit der Unterschrift zu der Hochschulfinanzierungsvereinbarung stehen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der Universitäten für die Jahre 2021 bis 2025 fest.

„Im Interesse unserer Studierenden, Lehrenden und Forschenden haben wir intensiv und hart verhandelt“, sagte der neugewählte Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, der Hohenheimer Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert. Er begrüße den Abschluss der Vereinbarung, die die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen in den nächsten Jahren auf eine verlässliche Basis stellt. „Wir erhalten damit unsere Arbeitsfähigkeit, haben beträchtliche Planungssicherheit und können uns jetzt darauf konzentrieren, den durch Corona eingeschränkten Betrieb der Universitäten in Studium und Lehre in den nächsten Monaten mög-lichst umfassend und teilweise auf neue Art wiederherzustellen. Dass das Land trotz der finanziellen Belastungen der Corona-Krise mit dem Abschluss der Vereinbarung Verlässlichkeit demonstriert, ist ein Zeichen von Zuversicht.“

Sein Dank gelte dem Land Baden-Württemberg sowie, neben den vielen Beteiligten auf Seiten der Universitäten, vor allem den Studierenden, die sich nachdrücklich dafür eingesetzt haben, dass es auch in Zukunft an den Universitäten gute Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre geben werde.

Die Universitäten anerkennen die Anstrengungen des Landes, für das ganze Hochschulsystem während der Vertragslaufzeit insgesamt 1,8 Mrd. zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der jährliche Zuwachs der Grundfinanzierung in Höhe von drei Prozent, der bei den Universitäten insgesamt für die Jahre 2021-25 rund 380 Millionen Euro für die jährlichen Gehaltssteigerungen der Mitarbeitenden sowie weitere rund 300 Millionen Euro aus denen der Inflationsausgleich und weitere Kostensteigerungen zu decken sind, ausmache, werde dazu dienen, den erreichten Standard zu halten.

Die jährlichen Zusatzmittel in Höhe von insgesamt 15,6 Mio. Euro seien zu begrüßen, werden aber den finanziellen Bedarf insbesondere zur Digitalisierung von Lehre und Forschung nicht decken können. Die Dringlichkeit dieses Anliegens werde durch die aktuellen Entwicklungen nochmals unterstrichen.

Der Wirkung der begrüßenswerten zusätzlichen Mittel auf Landesebene werde durch Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene substantiell entgegengewirkt. Der Vorsitzende der LRK nannte die geplante Umsatzsteuerreform, E-Rechnungen und ein immer aufwendigeres Vergaberecht beispielhaft für Themen, die die Haushalte der Universitäten absehbar mit Millionenbeträgen belasten werden.

Der neu gewählte stellvertretende Vorsitzende der Rektorenkonferenz und Rektor der Universität Mannheim, Prof. Dr. Thomas Puhl, begrüßt, dass das Land seinen Anteil an den er-folgreichen Projekten der bisherigen Exzellenzinitiative nun vollständig weiterfinanziere.

Man werde, so der Vorstand, jetzt alle Kräfte dafür einsetzen, den Studienbetrieb fortzuführen und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Forschung zu gewährleisten. Die Forschungsstärke der Universitäten sei nun umfassend gefordert, einerseits um schnell Behand-lungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus zu finden, aber auch um die sozialen und wirt-schaftlichen Effekte abzumildern, die die Krise weltweit hervorbringe.

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Stuttgart, 30. März 2020

Coronavirus – neue Herausforderungen für Forschung und Lehre

Die baden-württembergischen Universitäten gehen die Herausforderungen der Coronakrise entschieden an. Priorität in dieser Situation haben das Leben und die Gesundheit aller ihrer Mitglieder, von den Studierenden über das technische und administrative Personal bis zu den Lehrenden.

Gleichzeitig sind die baden-württembergischen Universitäten wichtige Zentren der Coronaforschung. Die Landesuniversitäten betreiben lebenswissenschaftliche Forschung auf höchstem Niveau, um Therapien gegen das Coronavirus zu entwickeln, wie das übergreifende Konsortium mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum „fightCOVID@DKFZ", an dem die Universitätsmedizin Heidelberg und Mannheim beteiligt sind, und das internationale Projekt „Fight nCoV“, an dem die Universität Ulm mitwirkt. Sie befördern auch den grenzüberschreitenden Austausch der Forscherinnen und Forscher zu dem Virus, beispielsweise die internationale Plattform „Galaxy“ zur Big-Data-Auswertung von Studien zu COVID-19 der Bioinformatik der Universität Freiburg. In der gegenwärtigen Situation zeigt sich die Bedeutung der interdisziplinär arbeitenden Spitzenforschung.

Vor Ort leisten die Universitäten einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des Infektionsgeschehens. Sie helfen beispielsweise auch konkret bei der Corona-Diagnostik, wie beispielsweise der Fachbereich Biologie der Universität Konstanz.

An allen Standorten wurde der Präsenzbetrieb eingestellt oder jedenfalls auf das Minimum reduziert. Die Aufgaben, bei denen eine Präsenz auf dem Campus nicht zwingend nötig ist, werden digital ausgeführt, soweit das möglich ist. Offiziell – so ist es derzeit geregelt - gelten die einschränkenden Bedingungen bis zum 19. April 2020. Sofern ab dem 20. April kein Regelbetrieb stattfinden kann, wird ein größerer Teil der Studienleistungen digital erbracht werden können. Bei vielen Studienleistungen versuchen die Universitäten ihre vorhandene digitale Ausstattung auszureizen, um zumindest die Pflicht- und möglichst auch die Wahlpflichtveranstaltungen abzudecken. Im Falle von praktischen Teilen des Medizin-, Sport- oder Land- und Forstwirtschaftsstudiums wie auch den Praktika der Naturwissenschaften wird dies beispielsweise nur schwer möglich sein; hier müssen pragmatische Lösungen gefunden werden. Wie mit den Prüfungen verfahren wird, wird gegenwärtig in der Task Force „Studienbetrieb“ der Universitäten unter Beteiligung des Wissenschaftsministeriums geklärt.

Die Lehrenden sind überall mit großem Engagement bereit, ihre Veranstaltungen in Online-Formaten durchzuführen. Die E-Learning-Abteilungen der Universität unterstützen dies durch spezielle Angebote, um die notwendigen Kompetenzen in kürzester Zeit zu vermitteln.

Unter anderem sind dies:

  • Hörsäle werden mit der notwendigen Technik zur Videoaufzeichnung ausgestattet (Universität Hohenheim);
  • Die Erstellung von Lehrinhalten mit Screenrecordings ermöglicht und die Infrastruktur bereitgestellt, um die komprimierten Dateien den Studierenden zur Verfügung zu stellen (KIT);
  • Kurzfristige Kurse und Workshops für Institute zur E-Learning, Online-Seminaren und Webkonferenzen (Universität Heidelberg).

Die Studierenden haben ebenfalls eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet, um anderen Studierenden, ihrer Universität oder auch der Gesellschaft insgesamt in dieser Situation beizustehen darunter folgende:

  • Mehrere tausend Medizinstudierende der Landesuniversitäten arbeiten in den Klinika und Krankenhäusern an der direkten Krisenbekämpfung mit;
  • Studierende der Molekularbiologie wirken an der Ausweitung der Testkapazitäten für das Coronavirus mit (Universität Heidelberg);
  • Studierendenvertreter der Universität Stuttgart haben einen Helferpool für alle Stuttgarter Hochschulen eingerichtet;
  • Studierende der Universität Hohenheim haben die App „SoliD“ zur Arbeitskräftevermittlung in der Landwirtschaft entwickelt.

Die digitale Ausstattung und auch die rechtlichen Regelungen zur digitalen Lehre sind jedoch schon im Normalbetrieb problematisch und der gegenwärtigen Situation nicht gewachsen. Die Universitäten warten auf Signale des Landes, dass ihnen hier rasch geholfen werden kann, nicht nur finanziell, sondern beispielsweise auch bei einer Lockerung der strengen Beschaffungsvorgaben. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation versuchen die Universitäten ihr Möglichstes, um mit allen vorhandenen Finanzreserven Notbeschaffungen für die digitale Ausstattung vorzunehmen und die Hochschullehrinnen und -lehrer in Schnellkursen für die digitale Lehre auszubilden. Sie mobilisieren hier alles vorhandene Personal zur Hilfestellung. 

Insgesamt gehen die Universitäten davon aus, dass die Coronakrise der Digitalisierung einen deutlichen Schub geben wird. Sofern jedoch alle vorhandenen Reserven in personeller wie in finanzieller Hinsicht auf Kosten anderer Bereiche und Aufgaben dafür mobilisiert werden und es keine Unterstützungsmaßnahmen auf Seiten des Landes und des Bundes gibt, wird dies nicht ohne längerfristige Auswirkungen auf andere Aufgaben der Universitäten bleiben.

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19. Dezember 2019

Licht und Schatten für die Landesuniversitäten

Finanzielle Eckpunkte des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags vom Landtag beschlossen

Die Landesrektorenkonferenz begrüßt, dass nun die Eckpunkte des Hochschulfinanzierungsvertrags für die kommenden Jahre 2021-2025 feststehen. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Bernhard Eitel, fasst zusammen: „Damit wird Planungssicherheit geschaffen. Sie ist Grundlage und Voraussetzung einer wettbewerbsfähigen Forschung und Lehre.“ Positiv wird bewertet, dass neben der Überführung der verbleibenden Ausbaumittel in die Grundhaushalte den Universitäten eine Budgetsteigerung um jährlich etwa 3% zugesagt wird. Für die Medizinischen Fakultäten konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden.

Die Höhe der befristet zugesagten Mittel zur Deckung der zusätzlichen Aufgaben, die auf die Universitäten zugekommen sind und absehbar zukommen werden (Digitalisierung, Datenschutz, Betriebskostensteigerungen etc.), bleibt dagegen weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Lücken in der Grundfinanzierung der Universitäten gilt es nun, die Details des Hochschulfinanzierungsvertrags II zu verhandeln.

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17. Oktober 2019

Baden-württembergische Universitätsleitungen unterstützen Forderungen der Studierenden für eine bessere Hochschulfinanzierung

Die baden-württembergischen Universitätsleitungen teilen die Forderung der Studie-renden nach einer besseren Hochschulfinanzierung,
die im Rahmen einer Demonst-ration am 17. Oktober in Stuttgart an Politik und Öffentlichkeit herangetragen wird. Im Rahmen der
Kundgebung wird auch Professor Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Uni-versität Hohenheim und stellvertretender Vorsitzender der
Landesrektorenkonferenz, die Besorgnis der Universitäten nochmals zum Ausdruck bringen.

Forschung und Innovation sind im kommenden Doppelhaushalt Baden-Württem-bergs bisher kein Schwerpunkt. Die derzeit geplante
Summe deckt nur einen margi-nalen Teil der notwendigen Investitionen in die Etats der Landesuniversitäten. Sie sollen über einen Aufwuchs
ihrer Grundfinanzierung neben der Finanzierung der stei-genden Personalkosten lediglich einen Inflationsausgleich von ca. 1,3 % erhalten.
Dies reicht bei weitem nicht aus, um im bisherigen Umfang für Wirtschaft und Wis-senschaft den hochqualifizierten Nachwuchs auszubilden,
den das Land zwingend braucht, um auch in den kommenden Jahrzehnten ein Hochtechnologiestandort zu bleiben. Auch das strukturelle
Defizit der Infrastrukturkosten der Universitäten in Höhe von jährlich 45 Mio. Euro kann damit nicht einmal in Teilen abgedeckt werden.

Augenblicklich ist das Land lediglich bereit, allen 9 Landesuniversitäten zusammen-genommen mit ihren rund 170.000 Studierenden für Aufgaben wie

  1. Digitalisierung und Forschungsinfrastrukturen,
  2. Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs und
  3. Innovation, Klimaschutz und Gründerkultur

rund acht Mio. Euro an Sondermitteln im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren soll diese Summe nur wenig ansteigen,
wobei die Aufwüchse dazu noch unter Haushaltsvorbehalt stehen.

Sachlich detailliert begründet hatten die Universitäten 172 Mio. Euro für diese Zwe-cke gefordert. Das Angebot des Landes ist – auch im Vergleich
mit dem Nachbarland Bayern, das am 10. Oktober eine mit zwei Milliarden Euro finanzierte „Hightech Agenda Bayern“ angekündigt hat – bei weitem
nicht ausreichend. Bei der Finanzierung je Studierender bzw. Studierendem ist Baden-Württemberg im Bundesvergleich bereits auf einen Mittelplatz
zurückgefallen. Mit Blick auf die wirtschaftlichen, ökolo-gischen und demographischen Herausforderungen unseres Landes muss Baden- Württemberg an der Spitze der deutschen Länder stehen. Dafür muss jetzt in For-schung und kreative junge Menschen investiert werden. Nur so kann die notwendige wirtschaftliche Transformation Baden-Württembergs gelingen.

Mutige Schritte sind jetzt notwendig, um die Innovationskraft des Wissenschaftssystems zu erhalten. Wenn das Land an den Universitäten spart und diese
dann mit den nationalen und internationalen Wettbewerbern nicht mehr Schritt halten können, wer-den die bisher herausragenden Leistungen in Forschung
und Entwicklung und die Berufschancen der nächsten Generation ernsthaft gefährdet.

Die Universitäten treiben Forschung und Innovation an. Angesichts eines Lan-desetats von rund 50 Milliarden Euro richten die Landesuniversitäten die Erwartung an das Land, dafür die für die Universitäten vorgesehenen Mittel im kommenden Hochschulfinanzierungsvertrag (2021-2025) mit
zusätzlich 100 Millionen Euro jährlich
noch einmal entscheidend nachzubessern.

www.lrk-bw.de/index.php/pressemitteilungen
https://demo-hfv.de/pressemitteilung/
www.NoScienceNoFuture.de

 

27. August 2019

Universitäten und Hochschulen besorgt um ihre Zukunftsfähigkeit

Gegenwärtig werden im Land die Eckpunkte der künftigen Hochschulfinanzierung verhandelt.
Eine neue Vereinbarung soll ab Januar 2021 den jetzigen Hochschulfinanzierungsvertrag
ersetzen. Jetzt schlagen die Rektorinnen und Rektoren in großer Übereinstimmung
Alarm: Neue Entwicklungen lassen befürchten, dass sich die schwierige Finanzierungsituation
aller Hochschularten weiter verschärfen wird.

Bisher haben die Hochschulen und Universitäten die gestiegenen Studierendenzahlen der vergangenen
Jahre vor allem mit temporären Programmen und Zusatzbelastungen bewältigt.
Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die Studierenden und die Forschung stetig
verschlechtert und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich
erschwert. Gleichzeitig sagen die Prognosen der Kultusministerkonferenz bis 2030 eine unvermindert
hohe Nachfrage an Studienplätzen an den baden-württembergischen Hochschulen
voraus. Deshalb schlagen die Universitäten und Hochschulen unisono Alarm: Ohne ausreichende
Finanzierung müssen spätestens im Jahr 2021 Einsparungen durch die Reduktion von
Leistungen erfolgen, signifikante Qualitätseinbußen müssen dann in Kauf genommen werden.
Dies bedeutet auch, dass Studienplätze in größerem Umfang zur Streichung anstehen könnten.

Um die klaffende Finanzierungslücke zu schließen, fordern die Spitzen der Rektorenkonferenzen
das Land zu folgenden Maßnahmen auf:

  1. Die Erhöhung der Grundausstattung aller Hochschulen um mindestens 1.000 Euro je Studierendem und Jahr, unter anderem zur
    1. Verbesserung der Betreuungsrelationen und Sicherung der Studienqualität,
    2. Digitalisierung von Forschung und Lehre,
    3. Verbesserung der Infrastruktur,
    4. Finanzierung neuer Aufgaben, wie Innovation, Förderung der Gründerkultur, Weiterbildung, Transfer, Internationalisierung;
  2. Die Überführung der Ausbauprogramme in die Grundhaushalte der Hochschulen;
  3. Die jährliche Dynamisierung der Etats um drei Prozent zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere beim Personal, den die außeruniversitären Forschungsinstitute im Land bereits seit Jahren erhalten;
  4. Eine transparente und gerechte Weitergabe aller Mittel aus dem kürzlich zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ an die Hochschulen nach den vereinbarten vertraglichen Kriterien, ohne Sonderabzüge durch das Land:
  5. Hochschulautonomie beim Einsatz der Mittel, um die Hochschulen in der Weiterentwicklung ihres Studienangebots und ihrer gesellschaftsrelevanten Leistungen zu stärken.

„Baden-Württemberg muss jetzt die Weichen für die Zukunft stellen“, sagte der Vorsitzende
der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Prof. Dr. Bernhard Eitel. Wenn man nicht konsequent
in die Universitäten und Hochschulen investiere, werde dies mittel- und längerfristig
für das Land schmerzhafte Konsequenzen haben. Die Wirtschaftskraft sei zwar gegenwärtig
hoch, könne das aber nur bei beständiger Innovationsleistung bleiben. „Hochqualifizierte Absolventen
und Forschungsleistungen sind die Schlüsselfaktoren, um den anstehenden Strukturwandel
zu bewältigen. Wenn die Landespolitik diese Aufgabe vernachlässigt, wird Baden-
Württemberg in zwanzig Jahren auf der Empfängerseite des Länderfinanzausgleichs stehen.“
Bisher hat das Land die Zahl der Studienplätze zwar ausgebaut, dabei aber erwartet, dass die
Studierendenzahl nach Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs und der Abschaffung der
Wehrpflicht wieder abnimmt. Entgegen früherer Voraussagen werden in den nächsten zehn
Jahren die Studierendenzahlen weiter auf hohem Niveau bleiben.
„Es gibt keine Alternative zur Verstetigung des Studienplatzangebotes bei der prognostizierten
hohen Nachfrage“, erklärte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften, Prof. Dr. Bastian Kaiser, „und die Hochschulfinanzierung muss an
die gewachsenen Studierendenzahlen angepasst werden. Wir fordern für jeden Studierenden
zumindest das Finanzierungsniveau, das wir in Baden-Württemberg im Jahr 2007 hatten.“
Prof. Dr. Stephan Dabbert, stellvertretender Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Universitäten
und Rektor der Universität Hohenheim, sagte: „Trotz steigender Ansprüche an die
Qualität der Lehre bekommen wir an den Universitäten ein Drittel weniger Geld pro Studentin
bzw. pro Studenten vom Land als vor 20 Jahren. Diese Lücke – die in ähnlicher Weise auch
die HAWen betrifft - muss schrittweise geschlossen werden. Sichtbare Schritte, um dies zu
erreichen sind nun notwendig.“
Prof. Dr. Gerhard Schneider, Rektor der Hochschule Aalen und stellvertretender Vorsitzender
der Rektorenkonferenz für angewandte Wissenschaften, erläuterte: „Die Hochschulen haben
in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übernommen, ohne dafür zusätzliche Ressourcen
zu erhalten. Die zusätzlichen Studienangebote durch die Einführung der Bachelor- und Master-
Abschlüsse oder der Wissens- und Technologietransfer sind nur Beispiele dafür, was die
Hochschulen heute bewältigen. Während Ausgaben für andere Bereiche gestiegen sind, sind
die Mittel laut einer Berechnung des MWK pro Studierenden und Jahr um 1500 EUR seit 2001
gesunken. Das Ministerium hat jetzt die Verantwortung, das Finanzierungsniveau des Hochschulsystems
zu korrigieren und den drohenden Kollaps im System abzuwenden.“
Gemeinsam fordern die Vertreter aller Hochschularten, dass Baden-Württemberg im Landeshaushalt
einen Schwerpunkt auf den Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Hochschulsystems setzt.
Der Anteil von Hochschulen und Wissenschaft an den Landesausgaben ist in den letzten Jahren
geringer geworden. Eine bedarfsgerechte Finanzierung des Hochschulsystems würde einen
Zuwachs ihres Anteils am Landeshaushalt um weniger als ein Prozent bedeuten und die
dringend notwendige Trendumkehr zugunsten von Bildung und Innovation bewirken. Baden-
Württemberg muss auch in Zukunft ein Wissenschaftsstandort und Bildungsland bleiben.

Stuttgart, 27. August 2019

Sachinformation:

  1. In der Landesrektorenkonferenz der Universitäten (LRK) sind die neun Landesuniversitäten mit über 170 000 Studierenden, ca. 2.800 Professor*innen, 29.500 Wissenschaftler* innen und 41.000 Beschäftigten organisiert.
  2. In der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW BW e.V.) sind die 21 staatlichen Hochschulen und drei kirchlichen HAW zusammengeschlossen. Sie vertritt damit die Interessen von rd. 3.000 Professor*innen, über 100.000 Studierenden und mehr als 10.000 Beschäftigten.
  3. Der gemeinsame öffentliche Appell der beiden Rektorenkonferenzen, dem sich auch die anderen Hochschularten (Pädagogische Hochschulen, Duale Hochschule sowie Kunst- und Musikhochschulen) mit nahezu gleichlautenden Forderungen angeschlossen haben, ist ein bis dato einmaliger Vorgang. Er unterstreicht aus Sicht der Universitäten und Hochschulen den Ernst der Lage.

 

16. August 2019

Einladung zur Landespressekonferenz

Bildung – dafür steht das Land!
Der Hochschulfinanzierungsvertrag II stellt die Weichen
für Baden-Württembergs Zukunft

am 27. August 2019, 11.00 Uhr, Bürger- und Medienzentrum des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart

Die baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen bilden gegenwärtig eine Rekordzahl von Studierenden aus. Seit dem Studienjahr 2008/9 ist die Zahl der Studierenden um 100.000 auf mittlerweile über 360.000 gewachsen. Die Hochschulfinanzierung hat mit dem Wachstum aber nicht Schritt gehalten und die Nachfrage nach Studienplätzen bleibt laut Prognosen unverändert auf hohem Niveau.

Die Verhandlungen über den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag, der ab Ende des kommenden Jahres gelten soll, sind derzeit im Gang. Trotz der mittlerweile schmerzhaften Unterfinanzierung fordert das Finanzministerium aber gegenwärtig Einsparungen im Wissenschafts- und Hochschulbereich.

In der Pressekonferenz werden die Vertreter der Universitäten und Hochschulen die Konsequenzen erläutern, die diese Einsparungen für die Qualität von Forschung und Lehre des Landes bedeuten würden. Sie werden auch die notwendigen Investitionen in das Hochschulsystem darstellen, um auch in Zukunft hervorragende Absolventinnen und Absolventen auszubilden und Forschungsleistungen auf internationalem Niveau zu erbringen.

Ihre Gesprächspartner:

Prof. Dr. Bernhard Eitel,
Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten Baden-Württemberg,
Rektor der Universität Heidelberg

Prof. Dr. Stephan Dabbert,
Stv. Vorsitzender,
Rektor der Universität Hohenheim

Prof. Dr. Bastian Kaiser,
Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg,
Rektor der Universität Rottenburg

Prof. Dr. Gerhard Schneider,
Stv. Vorsitzender,
Rektor der Hochschule Aalen

Weitere Informationen zur Hochschulfinanzierung in Baden-Württemberg finden Sie unter:
www.lrk-bw.de               www.hochschulen-bw.de

 

 

16. Januar 2019

Ungebrochene Attraktivität der Landesuniversitäten

für Studierende aus dem Ausland

Die baden-württembergischen Universitäten genießen unter internationalen Studierenden eine ungebrochen hohe Attraktivität, erklärte Prof. Dr. Bernhard Eitel, der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Universität Heidelberg. Dies gelte auch für Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, die seit dem Wintersemester 2017/18 an den Landesuniversitäten Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro entrichten müssen.

„Es gibt hier keinen Grund zu Schwarzmalerei“, sagte Prof. Dr. Eitel heute in Heidelberg. Die bislang vorliegenden Zahlen für Studienanfänger aus dem Ausland folgen demnach der allgemeinen Entwicklung bei den Studienanfängerzahlen und haben sich an den Landesuniversitäten anteilig kaum verändert. Diese vorläufigen Daten weisen zudem darauf hin, dass die Zahlen der gebührenpflichtigen Erst- und Neuimmatrikulierten aus Ländern außerhalb der EU an fast allen Standorten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Letzteres gelte beispielsweise auch für die Universität Heidelberg.

„Wir wollen verstärkt junge, mobile und leistungsbereite junge Menschen aus dem Ausland nach Baden-Württemberg holen, von denen sowohl Wissenschaft und Forschung, als auch Wirtschaft und Gesellschaft profitieren“, betonte Prof. Dr. Eitel. Um die Rahmenbedingungen für das Studium weiter zu verbessern, seien die Mittel aus den Studiengebühren dringend in der Grundausstattung erforderlich. Von den 1.500 Euro bleiben den Universitäten gegenwärtig aber nur 300 Euro für diese Zwecke, der Rest müsse an den Landeshaushalt abgeführt werden. Dies müsse sich ändern, auch um einen Anreiz zu schaffen, sich besonders um diese Studierendengruppe zu bemühen. Zu den in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zählen auch Stipendien, um etwaige Härtefälle zu vermeiden. „Nicht eine Abschaffung der Gebühren, sondern eine Nachsteuerung der gesetzlichen Regelungen ist das Mittel der Wahl“, appellierte Prof. Dr. Eitel an die Landespolitik.

PM Studiengebühren 16.01.2019

30. November 2018

Baden-Württemberg darf sich auf Spitzenstellung bei den Innovationsregionen in Europa nicht ausruhen

Südwestmetall und Hochschulverbände: „Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg müssen gestärkt werden“

STUTTGART – Baden-Württemberg ist die Innovationsregion Nummer eins in Europa. Doch wie kann dieser Innovationsvorsprung verteidigt werden? Der Arbeitgeberverband Südwestmetall, die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg und die Duale Hochschule Baden-Württemberg haben dazu am Freitag in Stuttgart in der Landespressekonferenz ein gemeinsames Positionspapier mit umfangreichen Forderungen zur Stärkung von Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg vorgestellt.

Karl Schäuble, Mitglied des Engeren Vorstands, Arbeitgeberverband Südwestmetall: „Hochschulen müssen noch stärker darin unterstützt werden, zum Gründungscampus zu werden. Neben der Verknüpfung von Gründungslehre, Gründerberatung und Forschung müssen die Hochschulen ertüchtigt werden, als Vermittler Ideen mit Gründerpersönlichkeiten zusammenzubringen, start ups mit Industrieunternehmen zu vernetzen und ein Start-up-support-System umzusetzen.

Gründer benötigen bei anspruchsvollen technologieorientierten Projekten auch Zugang zu Laborräumen. Die mit der letzten Novelle des Landeshochschulgesetzes gestärkte rechtliche Möglichkeit für Hochschulen, Unternehmens- und Existenzgründungen durch Überlassung von Räumlichkeiten und Laboren zu fördern, begrüßen wir. Daneben ist aber dringend eine finanzielle Förderung durch das Land zur Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur notwendig, da die bisherige Infrastruktur bereits durch Forschung und Lehre oftmals vollkommen ausgelastet ist.“

Prof. Dr. sc. agr. Stephan Dabbert, Stv. Vorsitzender, Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg e.V.: „Um Innovationen gerade bei Absolventen und jungen Wissenschaftlern zu fördern, sind Freiräume im Studium sowohl für eigenständige Forschung als auch für den Technologietransfer notwendig, in dem Studierende neue Ideen entwickeln und in die Praxis umsetzen können. Das ist aber in einem Massenbetrieb mit schlechten Betreuungsrelationen nicht möglich. Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen durch bessere Betreuungsrelationen deutlich zu verbessern, so dass innovative Formate für den Großteil der Studierenden auf Dauer und nicht nur befristet über Projektfinanzierung für kleine Gruppen möglich sind.

Für die Universitäten sind auch Flexibilisierungen im Hochschulbau notwendig, um die langwierigen Verfahren zu verkürzen, die Investitionen in innovative Forschungsrichtungen um Jahre verzögern. In Baden-Württemberg erfordert es monatelange Diskussionen, bis eine Universität probehalber einen Fahrradständer selbst bauen kann, ohne die staatliche Hochbauverwaltung beauftragen zu müssen. Dies muss sich deutlich beschleunigen, wenn Baden-Württemberg ein Hochtechnologiestandort bleiben will.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Bastian Kaiser, Vorsitzender, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg e.V.: „Als wissenschaftlicher Partner für eine innovationsgeleitete Regionalentwicklung nehmen die HAW eine entscheidende Rolle für das Land ein. Die kommenden Verhandlungen zum nächsten Hochschulfinanzierungsvertrag bieten die Chance, die Hochschulen im Land für die Zukunft fit zu machen, indem eine verlässliche, nachholende Finanzierung von allen Daueraufgaben unter Berücksichtigung des Hochschulausbaus erreicht wird.

Dabei geht es um mehr als um bessere Studienbedingungen und die, nach einem dynamischen Ausbau der Hochschulart, dringend notwendige Entlastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es geht um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer dezentral aufgestellten Wirtschaft. Gute Hochschul- und Innovationspolitik bedeutet auch gute Wirtschafts- und Strukturpolitik. Gerade durch die umsetzungsorientierte Forschung der HAW auch für den Mittelstand in allen Regionen des Landes. Dabei entsteht der Transfer über Köpfe, anwendungsorientierte Forschung, Technologietransfer und über die gesellschaftliche Verankerung der Hochschulen vor Ort.“

Prof. Arnold van Zyl PhD/Univ. of Cape Town, Präsident, Duale Hochschule Baden-Württemberg: „Innovationsfähigkeit lebt vom schnellen und wechselseitigen Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft. Baden-Württemberg verfügt über eine enorm leistungsfähige, differenzierte und komplementäre Hochschullandschaft. Gerade beim Wissenstransfer müssen wir die einander ergänzenden Stärken unterschiedlicher Hochschularten und bestehende Vernetzungen mit der Wirtschaft gezielt einsetzen. Von Unternehmen und Hochschulen getragene Duale Professuren sind ein geeignetes Mittel, die Verzahnung von Theorie und Praxis in Forschung und Lehre zu stärken.

Nicht nur die Unternehmens-, sondern auch die Hochschullandschaft Baden-Württembergs zeichnet sich durch eine starke regionale Verteilung und Verankerung aus. Diese Stärke sollten wir stärken und Wissen dort generieren und bereitstellen, wo es vor Ort gebraucht wird. Zusätzliche Aufgaben in Forschung, Innovation und Transfer erfordern auch eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung. Nur so werden wir in Baden-Württemberg unserer Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Zukunftschancen unserer Absolventinnen und Absolventen gerecht.“

Ansprechpartner:

Thomas Widder
Südwestmetall
Pressereferent
Löffelstraße 22-24
70597 Stuttgart

Tel.: 0711 7682-226
Mobil: 0162 40 62 854
Fax: 0711 7682-184
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PM Innovationen Gründergeist

Stuttgart, 1. Oktober 2018

Das Erfolgsmodell Hochschuldidaktikzentrum Baden-Württemberg (HDZ) bekommt Zuwachs von sechs Pädagogischen Hochschulen

Am 27. September 2018 schlossen die Landesuniversitäten und die Pädagogischen Hochschulen eine Kooperationsvereinbarung zur Hochschuldidaktik. Bereits seit 2001 liegt die didaktische Professionalisierung der Hochschullehre und des wissenschaftlichen Personals der neun Landesuniversitäten in den Händen des Hochschuldidaktikzentrums Baden-Württemberg (HDZ). Bislang konnten nur Lehrende der neun Landesuniversitäten das Baden-Württemberg-Zertifikat für Hochschuldidaktik erwerben. Doch dies soll sich ab dem 01.01.2019 ändern. Das HDZ heißt die sechs pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs mit einer zusätzlichen Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik an der PH Ludwigsburg herzlich willkommen, so Prof. Dr. Katrin Amos, 1. Vorstand des HDZ Baden-Württemberg.

Der hochschuldidaktische Zusammenschluss zwischen den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten soll ein einheitliches und übergreifendes hochschuldidaktisches Netzwerk schaffen, indem sich von nun an Hochschullehrende gemeinsam den didaktischen Herausforderungen des Hochschulalltags stellen. „Diese Kooperation ist inhaltlich und ökonomisch sinnvoll und nützt allen Beteiligten. Im Bereich der Lehrerbildung arbeiten Landesuniversitäten und Pädagogische Hochschulen eng zusammen. Eine intensive Zusammenarbeit in der Hochschuldidaktik bot sich hier an“, erläutert Prof. Dr. Alexander Wanner, 2. Vorstand des HDZ Baden-Württemberg. Lehren und Lernen stehen an unseren Hochschulen im Mittelpunkt – die hochschulpolitischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene unterstreichen dies.

Das HDZ-Programm unterstützt und stärkt die Lehrenden für ihre Aufgaben in diesen vielfältigen Entwicklungen und hilft, die Herausforderungen konstruktiv und kreativ anzugehen. Lehrende haben die Möglichkeit im Austausch mit Kollegen ihre Situation als Hochschullehrende zu reflektieren, lernen aktuelle Trends der Hochschuldidaktik kennen und stellen eine Verbindung zu eigenen Interessen und Bedarfen her.

Auch die Pädagogischen Hochschulen sind erfreut über den Zusammenschluss, wie der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Prof. Dr. Hans-Werner Huneke betont. Die koordinierende Arbeitsstelle aller sechs Pädagogischen Hochschulen ist in Ludwigsburg angesiedelt und wurde mit Frau Judith Koroknay, Diplompädagogin mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung, kompetent besetzt. Prof. Martin Fix, Rektor der PH Ludwigsburg blickt gespannt auf den Aufbau. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Zertifikat unseren Lehrenden, insbesondere auch den Nachwuchswissen-schaftlerinnen und -wissenschaftlern, interessante Angebote zur Weiterentwicklung der Hochschuldidaktik machen können.

Die landesweit koordinierte Gestaltung des Programms bietet den Lehrenden die Möglichkeit, aus einer großen Vielfalt an Themen, Terminen und Orten zu wählen.
Das garantiert eine hohe Durchlässigkeit und Flexibilität für die Teilnehmenden. Das Angebot des HDZ wird seit Beginn mit der Tendenz einer steigenden Nachfrage angenommen: Inzwischen haben über 22.000 Lehrende an den Workshops teilgenommen.

Ansprechpartnerin:
Astrid Werner
Geschäftsstellenleiterin
Tel. 0711/120 933-63
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stuttgart, 28. September 2018

Hervorragendes Abschneiden der baden-württembergischen Universitäten in der Exzellenzstrategie

Im bundesweiten Wettbewerb um Forschungscluster im Rahmen der Exzellenzstrategie wa-ren die Landesuniversitäten überdurchschnittlich erfolgreich: 12 der 57 bewilligten Cluster gehen nach Baden-Württemberg. „Diese Entscheidung bedeutet einen Schub für die Spitzenforschung und stärkt so auch die Innovationskraft im Land“, betonte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Heidelberger Rektor Bernhard Eitel.

Mit den rund 100 Millionen Euro Forschungsmitteln im Jahr, die die Cluster den Universitäten insgesamt bringen, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse erzielt, aber auch hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ins Land geholt. Auch die Wirtschaft allgemein profitiere von den Forschungsmitteln. Eine Studie vor einigen Jahren habe ergeben, dass jeder Euro, der netto in die Universitäten fließe, die Wertschöpfung im Land um 2,30 Euro erhöhe. Diese Relation werde sich durch die Forschungscluster der Exzellenzstrategie weiter erhöhen.

Im bundesweiten Vergleich liegen die baden-württembergischen Universitäten bei den Er-gebnissen der Auswahlrunde weit vorne: Mit 12 Exzellenzclustern und sieben erfolgreichen Universitäten liegen sie nur knapp hinter dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit seiner wesentlich größeren Zahl an Universitäten, bei dem sieben Universitäten 14 Clusteranträge bewilligt bekamen; und deutlich vor den bayerischen Universitäten mit sechs bewilligten Clustern.

Wesentlich für den großen Erfolg ist auch die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums gewesen, betonte die Rektorenkonferenz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem Ministerin Bauer selbst haben in der Antragsphase aktiv auf optimale Rahmenbedingungen hingewirkt. Für die sehr gute Wissenschaftspolitik des Landes und die hervorragende Arbeit von Ministerin Bauer sei man sehr dankbar, so die Rektoren.

PM Exzellenzstrategie

Stuttgart, 24. September 2018

Vorsitzende der Universitätsräte äußern sich zur Rücktrittsforderung gegen Ministerin Bauer

Die Vorsitzenden der Universitäts- und Aufsichtsräte der baden-württembergischen Landesuniversitäten äußern sich öffentlich zu den Rücktrittsforderungen gegen Wissenschaftsministerin Bauer.

In ihrer Stellungnahme heißt es dazu, dass sich Landesregierung und Ministerin nachhaltig und erfolgreich für Forschung und Innovation einsetzen und sich das Hochschul- und Wissenschaftssystem im Land sehr gut entwickelt habe. Aus externer Sicht könne man es daher nicht nachvollziehen, dass angesichts dieser Gesamtsituation aus der sogenannten Zulagenaffäre die Folgerung gezogen werde, dass die Ministerin in ihrem Amt nicht mehr akzeptabel sei.

„Wir haben“, so die Vorsitzenden einstimmig, „Frau Ministerin Bauer bisher stets als sachorientierte, klare und transparente Ministerin erlebt, die aufkommende Fragen und Sachverhalte inhaltlich umfassend aufarbeitet, klärt und die entsprechenden Konsequenzen hieraus zieht.“ Man setze sich dafür an, dass die Ministerin ihre Arbeit auch in Zukunft fortsetzen könne und appelliere an die politisch verantwortlichen Kräfte, sich das positive Gesamtbild vor Augen zu führen.

Unterzeichnet haben alle Vorsitzenden der baden-württembergischen Universitätsräte:

Prof. Dr. Andreas Barner, ehemaliger Vorsitzender der Unternehmensleitung von Boehringer Ingelheim, Dr. Klaus Dieterich, früherer Forschungsleiter der Robert Bosch GmbH, Dr. John Feldmann, ehemaliger BASF SE-Vorstand, Prof. Dr. Ute Frevert, Direktorin des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, Marion Johannsen, frühere Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg, Prof. Dr. Bernhard Keimer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung, Prof. Dr. Hanns-Peter Knaebel, Vorstandsvorsitzender der Röchling-Gruppe, Prof. Dr. Antonio Loprieno, ehemaliger Rektor der Universität Basel, Prof. Dr, Renate Schubert, ETH Zürich.

PM Universitätsräte

Stellungnahme Universitätsratsvorsitzende


Stellungnahme der Vorsitzenden der Universitäts- und Aufsichtsräte baden-württembergischer Universitäten vom 24. September 2018


Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat viel für die baden-württembergischen Universitäten, aber auch über Baden-Württemberg hinaus viel für das deutsche Universitätssystem getan. Die Landesregierung und die Ministerin stehen für Forschung und Innovation in Baden-Württemberg. In keinem anderen Bundesland können die Universitäten und Hochschulen von einer ähnlich hohen Planungssicherheit ausgehen wie in Baden-Württemberg, in keinem anderen Bundesland werden den Universitäten über eine Reihe von Jahren hinweg nennenswerte Budgetsteigerungen fest zugesichert. Das baden-württembergische Hochschul- und Wissenschaftssystem hat sich, so die einhellige Meinung auch vieler Beobachter außerhalb Baden-Württembergs, während der Amtszeit der Ministerin sehr gut entwickelt. Baden-Württemberg ist unter den deutschen Bundesländern einer der führenden Wissenschaftsstandorte – ein wesentlicher Faktor für die Sicherung des Wohlstands und einer guten Zukunft des Landes.


Die baden-württembergischen Universitäten stehen in einem harten Wettbewerb mit den Universitäten anderer Bundesländer und auch mit ausländischen Hochschulen. Um in diesem Wettbewerb weiterhin erfolgreich bestehen zu können, brauchen sie eine starke Wissenschaftsministerin und die Unterstützung der Landespolitik.


Vor diesem Hintergrund nehmen die Vorsitzenden der Universitätsräte/Aufsichtsräte der baden-württembergischen (Landes-)Universitäten die jüngsten Forderungen nach einer Entlassung der Ministerin im Zusammenhang mit der sogenannten Zulagenaffäre mit großer Sorge zur Kenntnis. Wir sehen, dass die Kritik sich an konkreten Fragen entzündet, die man unterschiedlich bewerten kann. Wir halten es allerdings für unbegründet, daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Ministerin in ihrem Amt nicht mehr akzeptabel sei.


Die Verantwortlichkeit einer Wissenschaftsministerin für Universitäten ist immer wieder auch von verschiedenen Vorfällen geprägt, deren Aufklärung zu bewältigen ist. Wir haben Frau Ministerin Bauer bisher stets als sachorientierte, klare und transparente Ministerin erlebt, die aufkommende Fragen und Sachverhalte inhaltlich umfassend aufarbeitet, klärt und die entsprechenden Konsequenzen hieraus zieht. Aus diesem Grunde sind wir zuversichtlich, dass Frau Ministerin Bauer und das von ihr verantwortete Ministerium auch alle Sachverhalte um leistungsorientierte Zulagen an baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen aufarbeiten und die entsprechend erforderlichen Konsequenzen ziehen wird.
Ministerin Bauer sollte ihre Arbeit auch in Zukunft mit Erfolg und Nutzen für die Universitäten des Landes und für das Land selbst fortsetzen können. Wir appellieren an die politisch verantwortlichen Kräfte, sich das positive Gesamtbild vor Augen zu führen und nicht durch Betrachtung von Einzelheiten das gute Ganze aus dem Blick zu verlieren.

Professor Dr. Dr. Andreas Barner
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Freiburg
Dr. Klaus Dieterich
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Ulm
Dr. John Feldmann
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Universität Mannheim
Professorin Dr. Ute Frevert
Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Konstanz
Ass. iur. Marion J. Johannsen
Vorsitzende des Universitätsrats der Universität Hohenheim
Professor Dr. Bernhard Keimer
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Stuttgart
Professor Dr. Hanns-Peter Knaebel
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Heidelberg
Professor Dr. Antonio Loprieno
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Tübingen
Professorin Dr. Renate Schubert
Vorsitzende des Aufsichtsrats des Karlsruher Instituts für Technologie

 

Stuttgart, 28. Juni 2018

Virtuelle Ringvorlesung des HND BW

Praxistipps für digital Lehrende der Hochschulen Baden-Württembergs

Am 20. Juni 2018 fand die fünfte virtuelle Ringvorlesung des HND BW für Lehrende der baden-württembergischen Hochschulen statt. In den jeweils einstündigen interaktiven Online-Vorlesungen erhalten die Lehrenden wertvolle Informationen rund um den didaktisch sinnvollen und lernförderlichen Einsatz von sog. Lernmanagementsystemen. Wie können Kursräume in einer Lernplattform lernförderlich und optisch motivierend gestaltet werden? Wie kann mithilfe von Wikis eine kollaborative Wissenskonstruktion entstehen? Wie können Foren zielführend eingesetzt werden? Und wie kann die Methode des Peer-Feedbacks dazu beitragen, Studierende in Selbstlernphasen zu aktivieren und ihre Kritikfähigkeit zu stärken?

Diese und weitere Fragestellungen münden in insgesamt 6 informativ gestaltete Online-Vorträge, dargeboten von unterschiedlichen Mitgliedern des Netzwerks. In den anschließenden Web-Sessions erhalten die Teilnehmenden Raum zur Diskussion und konkrete, direkt anwendbare Hilfestellungen, wie sie das Lehren und Lernen in ihren Online-Kursräumen optimieren können. Mehr als 330 Lehrende aus allen fünf staatlichen Hochschularten und allen Statusgruppen haben sich als Interessenten für die Ringvorlesung registriert. In der begleitenden Lerngruppe auf dem Partizipationsportal des HND BW sind inzwischen 168 Teilnehmende angemeldet. Hier wird den Lehrenden ein Raum eröffnet, in dem sie sich die Aufzeichnungen der einzelnen Online-Veranstaltungen nachträglich erneut ansehen können und tiefergehende Fragen erörtern und reflektieren können – beispielsweise die Fragen „Welche Ziele setze ich mir für meine persönliche zukünftige E-Learning-Lehrpraxis?“ oder „Welche Aspekte fand ich interessant, nützlich, überzeugend, und wie kann ich sie auf meine Lehre übertragen?“.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Ringvorlesung direkt an die Praxis der Lehrenden anknüpft. Der Fokus liegt auf Szenarien und Werkzeugen, die entweder zur Standardinfrastruktur der baden-württembergischen Hochschulen zählen, wie die Lernmanagementsysteme Moodle und ILIAS, oder digitale Werkzeuge, die kostenfrei und datenschutzkonform in der Hochschullehre nutzbar sind. So wird sichergestellt, dass die an der Ringvorlesung Teilnehmenden die vermittelten Inhalte direkt in ihre Lehrpraxis übertragen können. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich ihre Teilnahme in einem bestehenden hochschuldidaktischen Qualifizierungsprogramm ihrer Hochschule anrechnen zu lassen.

Das Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg (HND BW) ist ein vom Land Baden-Württemberg geförderter Verbund der staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs. Das Netzwerk dient der Weiterentwicklung von Digitalisierungsvorhaben der Hochschullehre im Land. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hndbw.de.

PM Virtuelle Ringvorlesung HND BW

Stuttgart, 16. Februar 2018

Vorstandswechsel bei der baden-württembergischen Rektorenkonferenz:

Prof. Dr. Bernhard Eitel, Universität Heidelberg, zum Vorsitzenden gewählt

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Prof. Dr. Dr. h.c. Eitel                            Prof. Dr. Dabbert

 

Am 16. Februar 2018 haben die Rektoren und Präsidenten der neun Landesuniversitäten den künftigen Vorstand der Landesrektorenkonferenz gewählt. Neuer Vorsitzender wird Prof. Dr. Dr. h.c. Bernhard Eitel, Rektor der Universität Heidelberg, sein Stellvertreter wird Prof. Dr. Stephan Dabbert, Rektor der Universität Hohenheim. Beide werden ihr Amt am 1. April 2018 für zwei Jahre antreten.

„Auf die Landesuniversitäten kommen große Herausforderungen zu“, beschreibt Prof. Dr. Eitel seine künftigen Aufgaben. „Mehr denn je sind sie nach wissenschaftlichen Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Probleme gefragt.“ Von besonderer Bedeutung hierfür seien vor allem auch die über 4.000 jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die jährlich an den Universitäten promoviert werden. Diese Gruppe müsse künftig noch stärker in den Fokus rücken. „In der Hochschulfinanzierung wird bisher noch nicht berücksichtigt, dass wir mit der Heranbildung von Doktorandinnen und Doktoranden eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft der Wissenschaft und der Wirtschaft übernehmen“, bekräftigt Bernhard Eitel die Position der Universitäten. Die Nachwuchswissenschaftler seien auch für die Entwicklung der innovationsgetriebenen baden-württembergischen Wirtschaft unverzichtbar.

Prof. Dr. Dabbert ergänzt, dass diese Aufgabe seitens des Landes nicht nur mit geeigneten Strukturen im Hochschulrecht, sondern auch mit entsprechenden Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden müsste. Zudem sollten auch die Studierenden besser betreut werden. Es sei dringend notwendig, die Betreuungsrelationen an den Universitäten zu verbessern, an denen für über 170.000 Studierende nur 2.800 Professoren zur Verfügung stünden. Dies seien Bereiche, so Bernhard Eitel, die für die künftige Finanzierung der Universitäten mit dem Land von entscheidender Bedeutung seien. Eine wesentliche Aufgabe des LRK-Vorstands sei die Verhandlung eines neuen Finanzierungsvertrages für die Universitäten, der an die noch bis 2020 geltende laufende Vereinbarung anschließen solle.

Als weitere Zukunftsaufgabe für seine Amtszeit bezeichnet Bernhard Eitel den Hochschulbau. „Wir brauchen neben den Finanzmitteln vor allem schlankere Strukturen und schnellere Verfahren. Es kann nicht sein, dass Forschungsgebäude erst dann fertiggestellt sind, wenn der Professor, der darin forschen soll, schon im Ruhestand ist“, beschreibt er die Extremfälle. „Wir hoffen auf konstruktive Gespräche vor allem mit der Finanzministerin, um bald zu Lösungen zu kommen.“ Gerade für neue Forschungseinrichtungen müsse man beim Hochschulbau deutlich mehr Tempo vorlegen können, um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden.

Prof. Dr. rer. nat habil. Dr. h. c. Bernhard Eitel, geb. 1959 in Karlsruhe, studierte Geographie und Germanistik an der Universität Karlsruhe. Er wurde 1989 am Geographischen Institut der Universität Stuttgart promoviert, wo er bis 1995 tätig war. Nach seiner Habilitation übernahm er 1995 eine Professur für Physische Geographie an der Universität Passau und im Jahr 2001 eine Professur für Physische Geographie an der Universität Heidelberg. Dort war er von 2004 bis 2006 Dekan der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften. Seit Oktober 2007 leitet Bernhard Eitel als Rektor die Universität Heidelberg; 2012 wurde er im Amt bestätigt. Von 2012 bis 2014 war er Sprecher der Interessenvertretung forschungsstarker und international sichtbarer medizinführender deutscher Universitäten, der German U15 e.V. Er ist Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech sowie der Deutschen Akademie der Naturwissenschaften Leopoldina und hält ein Ehrendoktorat der Comenius Universität zu Bratislava.

Prof. Dr. sc. agr. Stephan Dabbert, geb. 1958 in Braunschweig, leitet seit 1994 das Fachgebiet für Produktionstheorie und Ressourcenökonomik im Agrarbereich an der Universität Hohenheim. Seit 1.4.2012 führt er die Universität Hohenheim als Rektor. Er schloss im Jahr 1986 sein an der Universität Kiel begonnenes Studium der Agrarwissenschaften und Agrarökonomie mit einem „Master of Science in Agricultural Economics“ an der Pennsylvania State University ab. Nach Promotion und Habilitation folgte der Ruf an die Universität Hohenheim. Hier war er von 2000 bis 2006 Dekan der Agrarwissenschaften.

PM Neuer Vorstand LRK

Stuttgart/München, 06. November 2017

Als gemeinsamen Beschluss ihrer jährlichen Klausurtagung richten die bayerischen und baden-württembergischen Universitäten einen Aufruf an die künftigen Regierungsparteien, bei ihren Verhandlungen einen Schwerpunkt auf die Finanzierung von Hochschulbildung und -forschung zu legen.

 Folgende Aspekte erachten sie für maßgeblich:

  1. Dauerhafter Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Universitäten

Bildung und Forschung sind zentrale Aufgaben eines Staatswesens, daher ist eine Mitfinanzierung des Bundes der Universitäten und Hochschulen auch in Zukunft dringend notwendig. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass sich die Länder nicht auf Kosten des Bundes ihrer Aufgaben entledigen. Es müssen Mechanismen gefunden werden, um Bundesmittel an die gleichzeitige Zahlung von Landesmitteln für die Universitäten und Hochschulen zu koppeln.

  1. Umsteuerung von Quantität auf Qualität

Mit Auslaufen des Hochschulpakts und des Pakts für Lehre müssen Nachfolgefinanzierungen des Bundes gefunden werden, die statt eines Aufwuchses an Quantität der Studierenden die nachhaltige Verbesserung der Qualität des Studiums zum Ziel haben. Zentral für eine hervorragende Lehre ist es, die Relation zwischen Hochschullehrerinnen und -lehrern und den Studierenden zu verbessern. Die Universitäten sind seit Jahrzehnten unzureichend mit Professorenstellen ausgestattet. Sie liegen international im

unteren Bereich und können zunehmend weniger eine qualitativ hochwertige und international wettbewerbsfähige Betreuung der Studierenden leisten. Der Bund und die Länder müssen vorrangig eine Verbesserung der Betreuungskapazitäten der Universitäten finanzieren.

  1. Ausreichende Overheads der Forschungsförderung

Die derzeit seitens der öffentlichen Förderorganisationen gewährte Programmpauschale von 22 Prozent reicht nicht aus, um neben den Kosten für die Verwaltung auch diejenigen für die Unterbringung und die Infrastruktur von Drittmittelprojekten zu decken. Die Programmpauschale der Bundesförderung und der DFG müssen daher auf mindestens 25 Prozent erhöht werden.

  1. Bundesförderung universitärer Infrastruktur

Der Ausbau einer zeitgemäßen Infrastruktur der Universitäten in Deutschland bleibt wichtige Aufgabe für die kommenden Jahrzehnte. Sie erfordert eine übergreifende Koordination, nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. Während der Bund mit Artikel 104c des Grundgesetzes die Möglichkeit geschaffen hat, sich an der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu beteiligen, sollen die Entflechtungsmittel für den Hochschulbau nach 2019 sogar vollständig wegfallen. Dies muss dringend überdacht werden. Erforderlich sind dauerhafte, über Sonderprogramme hinausgehende Maßnahmen für den Erhalt und den Ausbau der universitären Infrastruktur. Zusätzliche Programme für die Digitalisierung sind unerlässliche Instrumente, mit denen der Bund dazu beiträgt, die universitären Infrastrukturen zu erneuern und zukunftsfähig auszustatten.

Gemeinsame Presseinformation LRK/UniBAY

Stuttgart, 19. Oktober 2017

Zwölf Punkte-Programm für den Hochschulbau

Vorstellung der Empfehlungen der Kommission zur Finanzierung
des universitären Hochschulbaus in Baden-Württemberg

Die Universitäten des Landes brauchen dringend einen Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus, weniger Detailsteuerung des Finanzministeriums und mehr Freiheiten, Gebäude in Eigenverantwortung zu errichten. Zu diesem Schluss kommt eine hochkarätig mit externen Experten besetzte Kommission unter Leitung des Generalsekretärs der Volkswagenstiftung, Dr. Wilhelm Krull. Der Bericht der Kommission, der ein Zwölf-Punkte-Programm für den Hochschulbau in Baden-Württemberg vorschlägt, wurde am 19. Oktober 2017 in Stuttgart veröffentlicht.

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr. Wolfram Ressel, begrüßte die Empfehlungen nachdrücklich. Ihre Umsetzung sei dringend gefordert, da sich in den letzten Jahrzehnten ein Sanierungsstau in Milliardenhöhe gebildet habe. Zudem werde das Bauen immer langwieriger und teurer, da auf Seiten des Landes zu viele Bereiche beteiligt seien. Er sagte: „Der Bericht ist ein Weckruf an die Politik, hier tätig zu werden. Wir brauchen nicht nur Mittel für die Sanierung und für den Neubau von Gebäuden, wir brauchen auch die Möglichkeit, selbst als Bauherren tätig zu werden. Das verwehrt uns das Finanzministerium seit Jahren, obwohl wir viele Gebäude zum großen Teil oder sogar ganz aus eigenen Mitteln bezahlen, die eigentlich für Forschung und Lehre gedacht sind.“

Prof. Dr. Ressel bedankte sich sehr bei der Expertengruppe für ihre kenntnisreiche und weit-sichtige Arbeit. Man werde nun zügig Gespräche mit dem Land zur Umsetzung der Empfe-lungen führen.

Die zwölf Punkte im Einzelnen:

  1. Erste Priorität muss es sein, den aufgelaufenen Sanierungs- und Moderni-sierungsstau zügig und effizient abzubauen. Darüber hinaus sollten soweit wie möglich weitere strategisch bedeutsame Zukunftsinvestitionen in die baulich-technische Infrastruktur getätigt werden.
  2. Es ist notwendig, stärker als bisher übergreifend strategisch zu planen, bestehende Standorte weiterzuentwickeln und zu profilieren.
  3. Planung, Genehmigung und Umsetzung von Bauvorhaben zwischen den Beteiligten sollten besser koordiniert, schneller durchgeführt und verbindlicher gestaltet werden.
  4. Die Universitäten müssen die sich wandelnden Forschungserfordernisse und die digitale Infrastruktur in die weitere Planung von Anfang an einbeziehen.
  5. Bei der Nutzung von Gebäuden kann die Effizienz erheblich gesteigert werden.
  6. Es erscheint wünschenswert, den Universitäten innerhalb eines definierten Rahmens die Bauherreneigenschaft zu übertragen.
  7. Es gilt, ein professionelles Cash-Flow-Denken zu etablieren.
  8. Zuwendungsgeber und Universitäten müssen künftig mit auskömmlichen Overheads planen.
  9. Es ist geboten, Betreibermodelle stärker als bisher in den Blick zu nehmen und Bauunterhaltskosten von Anfang an einzuplanen.
  10. Das Land sollte gemeinsam mit den Universitäten eine proaktive Fundrai-sing-Strategie entwickeln und sie durch Matching Funds attraktiv gestalten.
  11. Alternative Finanzierungsmodelle sollten erprobt werden.
  12. Das Kooperationsverbot im Hochschulbau sollte aufgehoben und das Zusammenwirken von Bund und Ländern im gesamten Bereich der Infrastrukturplanung und -finanzierung neu gestaltet werden. Die Langfassung des Berichts ist unter www.lrk-bw.de/index.php/stellungnahmen verfügbar; die Datengrundlagen können bei Bedarf bei der LRK-Geschäftsstelle angefordert werden.

PM Hochschulbau

12-Punkte-Programm für den Hochschulbau

Stuttgart, 29. September 2017

Zumeldung - Erfolg der baden-württembergischen Universitäten bei den Voranträgen in der Exzellenzstrategie

Als Erfolg für eine starke Wissenschaftsregion bezeichnet der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Stuttgarter Rektor Wolfram Ressel, die Vorentscheidungen im bundesweiten Wettbewerb der Exzellenzstrategie, die heute bekannt wurden.

„In Baden-Württemberg gibt es nicht nur wenige Zentren von Spitzenforschung, sondern alle Universitäten sind in der Forschung hervorragend aufgestellt und haben Anträge eingereicht. Nun sind sieben der neun Antragsteller eine Runde weitergekommen, das ist in keinem anderen Flächenland gelungen,“ freut sich Wolfram Ressel.

Man werde jetzt „erst einmal feiern, aber dann beginnen wir auch gleich mit der Ausarbeitung der Vollanträge“, um auch die zweite Hürde des Wettbewerbs zu nehmen. Die endgültige Entscheidung, welche Standorte die prestigeträchtigen Forschungscluster erhalten, fällt im Herbst 2018. „Wir werden alles daran setzen, um auch weiterhin eine der stärksten deutschen Wissenschaftsregionen zu bleiben“, erklärt Wolfram Ressel.

PM Exzellenzstrategie

 

Stuttgart, 07. Juli 2017

Baden-württembergische Universitäten kündigen Vertrag
mit Großverlag Elsevier

Die baden-württembergischen Landesuniversitäten haben mit einem von allen neun Rektoren und Präsidenten unterzeichneten Schreiben angekündigt, den Vertrag mit dem internationalen Wissenschaftsverlag Elsevier zum Jahresende zu beenden.

Der Grund für diesen drastischen Schritt sei das unzureichende Angebot, das der Verlag der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen vorgelegt hat, so der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart. Mehrere hundert Wissenschaftsorganisationen in Deutschland, darunter alle baden-württembergischen Universitäten, verhandeln über die Projektgruppe DEAL mit den Großverlagen Elsevier, SpringerNature und Wiley über nationale Lizenzverträge.

Zu diesem Vorgehen erklärte Prof. Dr. Ressel: „Anders als bei herkömmlichen Zeitschriften und Büchern erhalten wissenschaftliche Autoren ganz überwiegend kein Honorar von den Verlagen. Auswahl und Lektorat der Beiträge wird zumeist auch von Wissenschaftlern kostenfrei übernommen; die darin beschriebenen Forschungen sind fast ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Die Publikation erfolgt mittlerweile oft elektronisch und verursacht in diesem Fall keine Druckkosten. Die Gewinnmargen sind bei den Großverlagen mit bis zu 40 % außergewöhnlich hoch, die Verlagsleistung überschaubar und die Rechnung dafür übernimmt der Steuerzahler.“

Mit dem Projekt DEAL wolle man zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Verlagen und Wissenschaft und vor allem zu einer zukunftsfähigen Wissenschaftskommunikation vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung kommen. Elsevier als großer Player verweigere sich aber nach wie vor einer Einigung, weil man offensichtlich hoffe, auf Basis der bisherigen Verträge noch höhere Gewinne zu erzielen. „In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass wir untereinander nicht einmal die Vertragskonditionen vergleichen konnten, weil Elsevier in allen Verträgen auf einer Geheimhaltungsklausel bestand“, so Prof. Dr. Ressel.

Man erwarte nun sehr zeitnah von Elsevier ein Angebot, das die folgenden Bedingungen des DEAL-Projektes erfüllen müsse:

• Angemessene Preise anhand eines einfachen Berechnungsmodells, das sich am Publikationsaufkommen orientiert.
• Alle wissenschaftlichen Einrichtungen, die an dem Projekt DEAL teilnehmen, erhalten einen dauerhaften Volltextzugriff auf das gesamte Spektrum der elektronischen Zeitschriften des Verlags;
• Alle Publikationen von Autorinnen und Autoren aus deutschen Einrichtungen sind automatisch Open Access geschaltet.

Weitere Informationen zum Projekt DEAL:
https://www.projekt-deal.de

 

Stuttgart, 21. April 2017

Baden-württembergische Universitäten unterstützen
„March for Science“ am 22. April 2017

An vielen Universitätsstandorten in Baden-Württemberg, darunter Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und Tübingen, finden am Samstag, 22. April 2017 Demonstrationen und Veranstaltungen im Rahmen der Aktion „March for Science“ statt. Hier treten weltweit am Samstag, 22. April 2017 Menschen für den Wert der freien Wissenschaft ein und demonstrieren gegen „alternative Fakten“ und Populismus.

Auch die baden-württembergischen Universitäten unterstützen den „March for Science“ und rufen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Beschäftigten und Studierenden zur Teilnahme auf. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, Prof. Dr. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, wird bei der Stuttgarter Kundgebung um 10.30 Uhr auf dem Schlossplatz ein Grußwort sprechen. Auch der Rektor der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Stephan Dabbert, wird bei der Veranstaltung ebenfalls sprechen. In Freiburg beginnt die Demonstration um 11.00 Uhr auf dem Platz der Weißen Rose, in Heidelberg um 15.00 Uhr auf dem Friedrich-Ebert-Platz und in Tübingen um 13.00 Uhr auf der Neckarinsel.

Seitens der Universitäten betont Wolfram Ressel: „Die baden-württembergischen Universitäten mit ihrer internationalen Ausrichtung in Forschung und Lehre wenden sich entschieden dagegen, wenn – wo und aus welchen Gründen auch immer - wissenschaftlich erwiesene Tatsachen geleugnet, relativiert oder so genannten ‚alternativen Fakten‘ gleichgestellt werden. Konstruktiver Dialog setzt verlässliche Informationen voraus, sonst nimmt nicht nur die Wissenschaft Schaden, sondern auch die Gesellschaft insgesamt. Daher rufen wir die Mitglieder unserer Universitäten gerne dazu auf, sich an dieser weltweiten Demonstration für die Freiheit der Wissenschaft zu beteiligen. Wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage des gesellschaftlichen Diskurses sind nicht verhandelbar!“

Die Initiatoren der weltweit stattfindenden „Märsche für die Wissenschaft“ fordern dazu auf, für den Wert von Forschung und Wissenschaft und gegen eine allgemein zunehmende Wissenschaftsfeindlichkeit zu demonstrieren. Weitere Forderungen sind „die deutliche Unterscheidung von gesichertem Wissen und persönlicher Meinung“ sowie wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage des gesellschaftlichen Diskurses.

PM March for Science

Stuttgart, 07. April 2017
Digitale Lehre an den Hochschulen erneut in Gefahr

Die Rektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen fordern die Kultusministerkonferenz und die VG Wort auf, sich zügig auf einen Rahmenvertrag zu einigen, der wie in der Vergangenheit eine Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der digitalen Lehre vorsieht.

Wie sich in den schleppenden Verhandlungen andeutet, beabsichtigt die KMK auf Drängen der VG Wort erneut einen Rahmenvertrag mit Pflicht zur Einzelerfassung jeder Nutzung abzuschließen. Anders als im Herbst 2016 sollen für die Einzelerfassung nun Stellen in der Bibliothek eingerichtet werden, die die Meldung vornehmen. Eine Einzelerfassung bleibt jedoch weiter unzumutbar – die Hochschulen in Baden-Württemberg sprechen sich geschlossen gegen sie und für eine handhabbare Lösung im Umgang mit dem Urheberrecht in der Lehre aus.

„Der Aufwand der Einzelerfassung steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Vergütungen. Das Beharren der VG Wort auf bürokratischen Abrechnungsmechanismen schadet nicht nur den Interessen einer freien Forschung und Lehre, sondern schwächt letztlich auch die Position der von der VW Wort vertretenen Autorinnen und Autoren.“ so Prof. Dr. Bastian Kaiser von der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg.

Die Hochschulen in Baden-Württemberg stellen fest, dass die laufenden Verhandlungen zwischen HRK, KMK und VG Wort ihr Ziel verfehlen, wenn erneut eine Pflicht zur Einzelfallerfassung etabliert wird. Die Lösung bleibt unbefriedigend und kann von den Hochschulen nicht umgesetzt werden. Als Konsequenz müssten die Angebote in der digitalen Lehre stark zurückgefahren werden, worunter die Studierenden leiden würden.

„Ein annehmbarer Rahmenvertrag muss eine pauschalisierte Abrechnung der Nutzung beinhalten. Nur so kann man auf der bestehenden Rechtsgrundlage zu einer Lösung kommen, die die Hochschulen annehmen können“ sagt Prof. Dr. Werner Knapp, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, und weiter „Sollte die VG-Wort sich hier weiterhin stur stellen und die KMK das möglicherweise auch noch mittragen, bleibt den Hochschulen in Baden-Württemberg nur das Hoffen und Warten auf eine umfassende Neuregelung durch den Gesetzgeber. Wenn der vor kurzem in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf nicht beschlossen wird, der das Urheberrecht an die Anforderungen der Wissensgesellschaft angleichen soll, stehen die Lernplattformen an den
Hochschulen vor dem Aus.“

„Der Aufwand, jeden einzelnen Textauszug mit Quellenangaben in einem elektronischen Semesterapparat an die Hochschulbibliothek zu melden, ist von den Hochschullehrerinnen und -lehrern wie auch von den Universitätsbibliotheken nicht leistbar. Daher wird das elektronische Angebot zwangsläufig zurückgefahren werden müssen, was unsere Studierenden entscheidend benachteiligt, für die die digitale Lehre ein selbstverständlicher Teil des Studiums ist“, sagte Prof. Dr. Wolfram Ressel, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten.

Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der digitalen Lehre

Stuttgart, 24. Februar 2017

Baden-württembergische Universitäten:
Geplante Reform des Urheberrechts positiv für die Digitalisierung von Forschung und Lehre

Die baden-württembergischen Universitäten halten die im jüngst vorgelegten Referentenent-wurf vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes für sinnvoll und richtig. Damit soll eine effiziente Informationsversorgung für Forschung und Lehre ermöglicht werden, was vor allem auch den Bedürfnissen der Studierenden entgegenkommt, die zunehmend elektronische Lehr- und Lernformen benötigen. Aber auch in allen anderen Bereichen der Wissenschaft, von Forschung bis zum lebenslangen Lernen, ist die Digitalisierung von essentieller Bedeutung, die ein modernes Urheberrecht ermöglichen muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hierzu einen auch in der Praxis tragfähigen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern der Werke. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Punkte:

• Die sogenannte „Wissenschaftsschranke“ des Gesetzes erlaubt eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien im Bereich von Forschung und Lehre, ohne dass hierfür zwingend spezielle Verlagslizenzen erworben werden müssen.

• Auf eine aufwendige Einzelfallerhebung jedes elektronisch genutzten Textauszugs wird verzichtet; stattdessen wird eine Pauschalvergütung festgelegt, die die Abrech-nung mit den Verwertungsgesellschaften vereinfacht.

• Die Nutzung von Auszügen aus Lehrbüchern wird in elektronischen Semesterapparaten gestattet.

Die baden-württembergischen Universitäten rufen die Abgeordneten des deutschen Bundestags dazu auf, den Referentenentwurf ohne inhaltliche Verschlechterungen für Forschung und Lehre zu verabschieden, damit die Bundesrepublik auch weiterhin ein international wettbewerbsfähiger Wissenschaftsstandort bleibt.

PM zum Urheberrecht

Stuttgart, 27. Januar 2017

Baden-württembergische Universitäten veröffentlichen Ergebnisse von Befragungen des Absolventenjahrgangs 2013

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, fasst das Ergebnis so zusammen: „Die Absolventen fühlen sich gut auf ihre beruflichen Tätigkeiten vorbereitet, so dass ein Berufseinstieg in der Regel bereits innerhalb von drei Monaten gelingt. Im dritten Jahr nach ihrem Studienabschluss erreichen 50 Prozent von ihnen ein Monatseinkommen von mehr als 3.000 Euro, 53 Prozent befinden sich in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Und: Sie wohnen und arbeiten gerne in der Region, in der sie studiert haben - die baden-württembergischen Investitionen in die Universitäten lohnen sich für das Land also ganz unmittelbar, in dem es hochqualifizierte Arbeitskräfte gewinnt.“

Seit dem Wintersemester 2014/15 führen die Universitäten Heidelberg, Konstanz, Tübingen und Ulm sowie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gemeinsame Befragungen ihrer Absolventinnen und Absolventen durch. Damit wird festgestellt, wie erfolgreich Absolventen dieser Universitäten, ihrer verschiedenen Fächer und Studiengänge im Erwerbsleben bzw. einer anschließenden Promotionsphase sind und ob sie rückblickend mit ihrem Studium zufrieden sind. Mit diesen Erkenntnissen sichern die Universitäten die Qualität ihrer Studi-engänge und entwickeln diese kontinuierlich fort.

Die Befragung stellt ein hohes Interesse der Bachelorabsolventen nach einem weiteren Studium fest, fast 90 Prozent nehmen ein solches auf. Von den Masterabsolventen nehmen 43 Prozent eine Promotion auf, zusätzliche 8 Prozent planen diese, während nur 7 Prozent der Absolventen der Lehramtsstudiengänge eine Promotion aufgenommen haben und wei-tere 6 Prozent eine solche planen.

Bedauerlich nannte der LRK-Vorsitzende, dass nur 3 Prozent der Absolventen zum Zeitpunkt der Befragung selbständig tätig waren. „Wir brauchen hier mehr Mut zur Gründung eines Startups.“ Wege in die Selbständigkeit müssten künftig intensiver in den Curricula verankert werden, nannte er als eine der Konsequenzen, die die Universitäten aus den Ergebnissen der Studie ziehen werden.

Dass sich ein Studium an einer der baden-württembergischen Universitäten lohne, sehe man auch an der geringen Arbeitslosigkeit, denn nur 6 Prozent der Befragten seien zum Befragungszeitpunkt arbeitssuchend. Besonders gut sind die Berufsaussichten für Absol-ventinnen und Absolventen der Ingenieurwissenschaften, hier seien 69 Prozent unbefristet beschäftigt und verdienen mehr als die übrigen Absolventen (Median: 3.784 Euro).

Die baden-württembergische Absolventenbefragung, an der sich künftig auch die Universität Stuttgart beteiligen wird, soll fortgeführt werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde seitens der Rektoren und Präsidenten der beteiligten Universitäten am 20. Januar 2017 unterzeichnet.

http://www.kit.edu/kit/21255.php

http://www.uni-ulm.de/einrichtungen/zuv/qm/qs-lehre/absolventenbefragung/

www.uni.kn/bw-absolventenbefragung

http://www.uni-tuebingen.de/de/7633

http://www.uni-heidelberg.de/presse/meldungen/2016/m20170128_erfolgreich-beim-berufseinstieg.html

PM Absolventenbefragung

BW AbsolventInnen JG13 Bericht

Stuttgart, 2. Novermber 2016

Digitale Lehre: Bayerische und baden-württembergische Universitäten lehnen

Beitritt zur Rahmenvereinbarung der VG Wort ab

Die Rektoren, Präsidentinnen und Präsidentender baden-württembergischen und bayerischen Universitäten haben sich am 14.10.2016 auf einer gemeinsamen Sitzung in München entschieden gegen einen Beitritt zu der vor kurzem zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ausgesprochen. Danach dürfen in Lehrveranstaltungen ab Januar 2017 elektronische Auszüge aus Büchern und wissenschaftlichen Zeitschriften den Studierenden nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn jeder Textausschnitt einzeln an die VG Wort gemeldet und abgerechnet wird.

„Das ist ein unglaublicher Aufwand, den unsere Lehrenden nicht leisten können“, sagte die Vorsitzende der bayerischen Universitätenkonferenz, Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, erklärte hierzu: „Wir bedauern diese bürokratische Regelung, die für unsere Studierenden große Nachteile mit sich bringt. Statt die Lehrmaterialien für ihre Seminare und Kurse mit wenigen Mausklicks einsehen zu können, wie es in der modernen Lehre mittlerweile üblich ist, müssen die Studierenden nun jeden Text selbst recherchieren.“

Das sei ein großer Nachteil, ergänzt Prof. Dr. Doering-Manteuffel, zumal die elektronischen Semesterapparate ohnehin nicht öffentlich zugänglich seien, sondern nur angemeldeten Teilnehmern zur Verfügung stünden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die VG Wort für Lizenzgebühren von absehbar nur wenigen tausend Euro je Universität die bisherige Pauschalvergütung ablehne und vor dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung zur Einzelfallabrechnung erstritten habe. Ohnehin, so Prof. Dr. Ressel, gehe es nur um Textauszüge, nicht um ganze Lehrbücher. Diese habe man auch bisher nur auszugsweise online verfügbar gestellt, sofern man hierzu keine gesonderte Lizenz habe.

Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz sind sich darin einig, dass rasch Auswege aus der gegenwärtigen Situation gefunden werden müssen. „Wir hoffen sehr, dass sich die VG Wort hier noch kurzfristig bewegt und die bewährte Pauschalabrechnung wieder zulässt“, so die beiden Vorsitzenden. Ansonsten sei der Bund gefordert, eine entsprechende rechtliche Regelung zu erlassen und eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsbarriere bei der Verwendung elektronischer Textauszüge zu schaffen. „Wir dürfen die Digitalisierung der Hochschullehre nicht durch bürokratische Regelungen massiv behindern“, forderten Prof. Dr. Doering-Manteuffel und Prof. Dr. Ressel.

PM VG Wort

Stuttgart, 2. November 2016

Nachwuchspakt des Bundes – Appell der bayerischen und baden-württembergischen Universitäten an die Länder

Im Rahmen ihres Jahrestreffens am 14. Oktober 2016 in München forderten die bayerischen und baden-württembergischen Universitätsleitungen die Länder auf, das im Juni 2016 beschlossene Bundesprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs tatsächlich umzusetzen. Damit sollen 1.000 neue Tenure-Track-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler geschaffen werden, um sowohl die Lehre für die hohe Zahl der Studierenden zu verbessern als auch den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen planbaren Karriereweg zu ermöglichen und so auch die Personalstruktur der Universitäten zu modernisieren.

Die süddeutschen Universitätsrektoren, Präsidentinnen und Präsidenten sehen den Erfolg des Programms in Gefahr. „Es darf nicht sein, dass die Länder die zugesagte Anschlussfinanzierung der bundesfinanzierten Stellen verweigern, so dass die Universitäten dann gezwungen sind, an anderer Stelle Professuren und Mittelbaustellen zu streichen“, so die Augsburger Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Vorsitzende der Bayerischen Universitätenkonferenz und der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. Man sehe die konkrete Gefahr, dass die Länder ihre ohnehin bestehenden Ausbauprogramme gegenrechnen und die neuen Stellen daher nur befristet zur Verfügung stehen, aber keine dauerhafte Verbesserung bringen.

„Wenn wir nach Auslaufen der sechsjährigen Bundesförderung einer Tenure-Track-Stelle keine Anschlussfinanzierung unserer Bundesländer erhalten, sondern dafür eine freiwerdende Stelle eines Professors nutzen müssen, der in den Ruhestand tritt, erfüllt das Programm seinen Zweck nicht“, sagte Prof. Dr. Doering-Manteuffel. Prof. Dr. Wolfram Ressel erklärt hierzu: „Wir befürchten, dass das Programm entgegen dem Willen des Bundes letztlich nur dazu dient, Stellen vorzeitig zu besetzen, die sechs Jahre später ohnehin frei werden. Damit erzielt man für die heutige Generation der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zwar einen positiven Effekt, dafür sind die Chancen der nächsten Generation von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf eine Professorenstelle deutlich schlechter.“

Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und Bayerische Universitätenkonferenz forderten die Länder daher zur dauerhaften Absicherung der zusätzlichen Professuren auf. „Rechentricks darf es hier nicht geben“, äußerten die beiden Vorsitzenden übereinstimmend.

PM Tenure Track

Stuttgart, 7. Oktober 2016

LRK-Vorsitzender zu Plänen von Wissenschaftsministerin Bauer: "Steigerung der Einnahmen statt Ausgabenkürzung im Hochschulsystem richtiger Schritt"

Positiv wertet der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, die Überlegungen der Wissenschaftsministerin zur Haushaltskonsolidierung. „Angesichts der gegenwärtigen Anforderungen an das Hochschulsystem ist es konsequent, auf Kürzungen zu verzichten und an der Verlässlichkeit der staatlichen Finanzierungszusagen festzuhalten“.                                                      

Zusätzlich zu den ständig wachsenden Studierendenzahlen nähmen Universitäten und Hochschulen eine immer höhere Zahl von Aufgaben wahr, vom Technologietransfer bis zum lebenslangen Lernen. Dafür seien sie trotz des Zuwachses an staatlichen Mitteln, den ihnen der 2015 abgeschlossene Hochschulfinanzierungsvertrag mit dem Land gebracht habe, in der Summe weiterhin unterfinanziert.

„Wenn die Landespolitik nun Wege sucht, die Einnahmen zu steigern, statt Leistungen zu kürzen, ist dies ein richtiger Schritt“, sagte Prof. Dr. Ressel heute in Stuttgart. Die einzelnen Maßnahmen und deren sozialverträgliche Ausgestaltung müsse man noch im Detail klären. Grundsätzlich sei man jedoch mit der Richtung einverstanden.

Eine Erhöhung der Verwaltungsgebühr für alle Studierende in Höhe von 10 Euro je Semester sei aus Sicht der Universitäten zwar unangenehm, aber im Zuge der allgemeinen Preissteigerung verkraftbar, zumal die baden-württembergischen Semesterbeiträge im Bundesländervergleich nicht überdurchschnittlich hoch seien.

Eine Gebührenpflicht für Zweitstudiengänge, die ausdrücklich nicht einen nach dem Bachelor absolvierten konsekutiven Masterstudiengang betreffe, sei aus Sicht des Vorsitzenden der Rektorenkonferenz vor dem Hintergrund des Finanzbedarfs im Hochschulwesen keine unbillige Forderung angesichts der Tatsache, dass ein gebührenfreies Erststudium weiterhin möglich sei. Hier gebe es zudem bereits andernorts Regelungen, an denen man sich orientieren könne.

Bei Nicht-EU-Ausländern habe bereits ein Gutachten ergeben, dass Studiengebühren für diese Personengruppe zulässig seien, soweit die Erhebung sozialverträglich ausgestaltet sei, so dass auch Studierende aus armen Verhältnissen Zugang zu einem Studium in Baden-Württemberg haben. Flüchtlinge seien von einer solchen Gebührenpflicht ohnehin ausgenommen. Allerdings gebe es inzwischen auch sehr viele Studierende aus Ländern außerhalb der EU, bei denen weder eine Bedürftigkeit vorliege, noch eine besondere Verpflichtung des Landes bestehe, das Hochschulsystem dieser Länder durch einen kostenlosen Studienplatz in Baden-Württemberg zu entlasten. Die Vorschläge von Ministerin Bauer hierzu halte er daher für bedenkenswert. Mittelfristig solle aber diskutiert werden, zu wessen Gunsten Studiengebühren erhoben werden.

Einnahensteigerung im Hochschulsystem

 

Stuttgart, 20. August 2016

Nr. 73/2016

Mehr Qualität bei der Promotion - Universitäten im Land beschließen umfassende Datenerhebung

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: "Das Engagement unserer Universitäten für eine bessere Datengrundlage ist entscheidend, um die Qualität der Promotion zu sichern - für die Wissenschaft und fü die Doktorandinnen und Doktoranden."

Mit ihren Promotionsarbeiten leisten junge Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler einen wesentlichen Beitrag zum Fortschritt in der Wissenschaft. Daher ist es so wichtig, dass die wissenschaftliche Quali­tät von Promotionen auf höchstem Niveau vorangetrieben wird. Erstklassige Promotionen benötigen die richtigen Rahmenbedingungen und gute Betreuung. Um dies zu gewährleisten, sind valide Daten zu Anzahl und Art von Promotionsverfahren von enormer Bedeutung.

„Ich freue mich, dass wir bei diesem wichtigen Thema mit allen baden-württembergischen Universitäten an einem Strang ziehen. Baden-Württemberg ist bereit, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen“, betonte Wissenschafts­ministerin Bauer am Freitag (19. August) in Stuttgart.Bislang wurde an den Hochschulen in Baden-Württemberg wie auch in anderen Bundesländern nicht dokumentiert, wie viele Doktorandinnen und Doktoranden eine Promotion beginnen, welches Profil ihr Promotionsprojekt aufweist, wie lange sie dafür brauchen und ob sie es erfolgreich zum Abschluss bringen. Auch über die Begutachtungszeiten und die Prüfungsergebnisse konnte niemand verlässlich Auskunft geben.

Das wird sich jetzt an allen Universitäten in Baden-Württemberg grundlegend ändern. Die Landesrektorenkonferenz hat beschlossen, dass die Promotionsdaten künftig vollständig und so erfasst werden, dass auch bundesweite Vergleiche möglich sind. „Wir wollen die Promotion seitens der Universitäten künftig enger begleiten“, sagte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel. Vor allem in den MINT-Fächern würden Promotionen immer mehr als Teil größerer Forschungsprojekte erstellt; dort würden Promotionsdaten schon seit jeher erhoben. „Bei den Einzelpromotionen gibt es aber noch Nachholbedarf, und hier setzt unsere Initiative an“, so Ressel.

„Erstklassige Wissenschaft braucht qualitativ hochwertige Promotionen. Um möglichen Fehlentwicklungen entgegensteuern und Rückschlüsse für die Zukunft ziehen zu können, brauchen wir zwingend verlässliche Daten. Unsere Hochschulen sind hier auf dem richtigen Weg“, betonte Bauer. Bundesweit vergleichbare Promotionsdaten erfordern nach Einschätzung der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin aber auch ein Engagement des Bundes, auf das die Universitäten hier ebenfalls angewiesen seien.

Eine bessere Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden auf der Grundlage schriftlicher Betreuungsvereinbarungen war in Baden-Württemberg bereits in dem 2014 novellierten Landeshochschulgesetz initiiert worden. Besonders gelungene Konzepte zur Qualitätsentwicklung in der Promotion wurden im vergangenen Jahr in einem Hochschulwettbewerb von Wissenschaftsministerin Bauer ausgezeichnet und durch zusätzliche Finanzmittel prämiert.

Den Beschluss der Landesrektorenkonferenz finden Sie unter http://www.lrk-bw.de/images/Qualitätssicherung_Promotion.pdf

Mehr Qualität in der Promotion

 

Stuttgart, 27. April 2016

Landesuniversitäten zur Exzellenzinitiative:
„Jetzt muss Baden-Württemberg die Weichen stellen“

Als Erfolg für das Wissenschaftssystem bezeichnet der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK) Baden-Württemberg, Prof. Wolfram Ressel, die am letzten Freitag gefallene Entscheidung von Bund und Ländern zur Weiterführung der Exzellenzinitiative. Besonders begrüßenswert dabei sei, dass die Förderung von Spitzenforschung künftig nicht mehr befristet, sondern auf Dauer erfolgen solle: „Die Exzellenzinitiative hat die Sichtbarkeit der forschungsorientierten Universitäten in Deutschland vor allem auch international deutlich erhöht. Spitzenwissenschaftler und High Potentials nutzen solche Auszeichnungen als wichtiges Kriterium, sich für eine Karriere oder Ausbildung an einer deutschen Universität zu entscheiden.“

Drei Handlungsfelder für die Landespolitik
Um diese Erfolge auch bei der nächsten Runde der Exzellenzinitiative fortsetzen zu können, sei im nächsten Schritt das Land gefragt. „Die Rahmenbedingungen auf Landesebene sind entscheidend, um mit den neuen Anträgen zum Zug zu kommen“, betonte Ressel. Es gebe insbesondere drei Bereiche, die mit der neuen Landesregierung schnell zu klären seien:

• Man müsse zunächst zügig den Beschluss umsetzen, nach dem der Landesanteil von 25 Prozent der Bundesförderung für die bisher unterstützten Projekte fortgeführt werde. Das sei deswegen wichtig, weil die neuen Anträge darauf aufbauen sollen. „Dabei müssen wir schon bei der Antragstellung nachweisen, was an Personal und Ausstattung dauerhaft vorhanden ist. Im Augenblick wissen wir das immer noch nicht definitiv“, sagte der LRK-Vorsitzende.
• Zudem sei es daher besonders wichtig, dass die Professorenstellen, die im Rahmen der bisherigen Exzellenzförderung eingerichtet wurden, durch die Landesförderung verstetigt werden.
• Und schließlich seien Anschubfinanzierungen für neue Forschungscluster notwendig. „Das Land muss zügig die Weichen stellen, damit die Universitäten ihren Erfolgskurs fortsetzen können“, erläuterte Ressel. Die Antragsvorbereitungen seien bereits überall angelaufen.

Forschungsuniversitäten als Impuls für die Regionen
In den USA siedelten sich Hochtechnologieunternehmen vor allem im Umkreis von Spitzenuniversitäten an; diese Tendenz werde sich auch in Deutschland verstärken. „Die Entscheidungen in der nächsten Förderrunde werden die Wissenschaftsregionen in Deutschland auf Jahrzehnte prägen“, so Ressel heute auf der Hannover Messe. Baden-Württemberg müsse alles daran setzen, zu den Spitzenländern zu gehören.

Bisherige Erfolge als gute Basis
Gerade die baden-württembergischen Universitäten haben in den ersten beiden Förderrunden im Bundesvergleich am stärksten profitiert. „Bei der Auswahl war und wird auch künftig die wissenschaftliche Qualität entscheidend sein“, betonte Ressel. „Hier zahlt es sich aus, dass alle bisherigen Landesregierungen in Baden-Württemberg einen Schwerpunkt auf Wissenschaft und Forschung gelegt haben.“ Die Landesuniversitäten hätten das Vertrauen auch gerechtfertigt. Die letzte Übersicht des Statistischen Landesamtes zeige, dass die Universitäten einschließlich ihrer Klinika jährlich über 1,1 Mrd. Euro an Forschungsmitteln einwerben. Mit einer Summe von 186 Mio. Euro finde auch über 90 Prozent der anwendungsorientierten Forschung an den Universitäten und ihren Einrichtungen statt. „Wir schaffen Arbeitsplätze, um hochqualifizierte Wissenschaftler aus- und weiterzubilden, die das Rückgrat der technologischen Leistungskraft des Landes sind“, so der LRK-Vorsitzende Wolfram Ressel.

PM Exzellenzinititative

 

Stuttgart, 18. März 2016

Baden-württembergische Rektorenkonferenz mit neuer Spitze:

Prof. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart,

zum Vorsitzenden gewählt

Foto Vorstand

Prof. Dr. Dr. h.c. Schiewer     Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Ressel    Prof. Dr. Dr. h.c. Eitel

         Rektor Universität Freiburg     Rektor Universität Stuttgart    Rektor Universität Heidelberg

 

Die Rektoren und Präsidenten der neun Landesuniversitäten haben in ihrer Sitzung am 18. März 2016 einen neuen Vorstand gewählt: Ab dem 1. April 2016 wird Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, für zwei Jahre den Vorsitz übernehmen. Stellvertreter wird Prof. Dr. Dr. h.c. Bernhard Eitel, Rektor der Universität Heidelberg. Ressel freut sich auf sein neues Amt und unterstreicht die Bedeutung der Landesuniversitäten: „Alle baden-württembergischen Universitäten erbringen auf ihren ganz unterschiedlichen Gebieten Spitzenleistungen in Forschung und Lehre, die unverzichtbar für Wirtschaft und Gesellschaft sind. Das müssen wir künftig noch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik bringen.“

Als inhaltliche Schwerpunkte ihrer Amtszeit nannten Ressel und Eitel vor allem die Fortführung der Exzellenzinitiative, in der die baden-württembergischen Universitäten bisher äußerst erfolgreich waren. „Das wollen wir auch in der kommenden Förderperiode fortsetzen“, bekräftigten die neuen Vorsitzenden. Exzellenz hänge aber nicht allein von Fördermitteln ab, sondern auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, innerhalb derer die Universitäten handeln können. „Die Begutachtungskommission der Exzellenzinitiative hat klar gesagt, dass internationale Spitzenuniversitäten über eine wesentlich höhere Autonomie verfügen als die deutschen. Wir wollen daher auf die neue Landesregierung zugehen, um hier Verbesserungen zu erzielen.“ Ziel sei es dabei auch, die Konkurrenzfähigkeit des Bundeslandes als Wissenschaftsstandort insgesamt zu steigern.

Im diesem Kontext werden auch die Ingenieurwissenschaften im Augenmerk des neuen Vorstands stehen. Als LRK-Vorsitzender werde sich Ressel dafür einsetzen, dass die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Ingenieurwissenschaften@BW2015, die das Land eingesetzt hat, in der kommenden Legislaturperiode auch zügig umgesetzt werden. Besonders wichtig seien dabei neue Kooperationsstrukturen mit der Wirtschaft, die Grundlagenforschung der Universitäten und strategische Industrieforschung enger verknüpfen. Auch müsse der Technologietransfer weiter ausgebaut werden, der eine wesentliche Stärke der baden-württembergischen Universitäten sei. „Im Hochschulbereich findet der weitaus größte Teil an kooperativer Forschung mit der Wirtschaft und den Unternehmensneugründungen an bzw. aus den Universitäten statt“, betonte Ressel.

 

Prof. Dr. Wolfram Ressel, geb. 1960 in München, schloss sein Studium des Bauingenieurwesens 1987 an der TU München und seine Promotion 1994 an der Universität der Bundeswehr München ab. Als geschäftsführender Gesellschafter leitete er ab 1993 ein Ingenieurbüro für Bau- und Vermessungswesen in München und wechselte 1998 auf die Professur für Straßenplanung und Straßenbau der Universität Stuttgart. Seit Oktober 2006 ist Wolfram Ressel Rektor der Universität Stuttgart. Von 2014 bis März 2016 war er stellvertretender Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. Zudem ist er Vizepräsident der TU9 German Institutes of Technology e.V., einem Zusammenschluss der neun führenden technischen Universitäten Deutschlands.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Bernhard Eitel, geb. 1959 in Karlsruhe, studierte Geographie und Germanistik an der Universität Karlsruhe und schloss das Studium 1986 mit dem Staatsexamen ab. Er wurde 1989 am Geographischen Institut der Universität Stuttgart promoviert, wo er bis 1995 tätig war. Nach seiner Habilitation übernahm er 1995 eine Professur für Physische Geographie an der Universität Passau und im Jahr 2001 eine Professur für Physische Geographie an der Universität Heidelberg. Seit Oktober 2007 leitet Bernhard Eitel als Rektor die Universität Heidelberg. Von 2012 bis 2014 war er Sprecher der Interessenvertretung forschungsstarker und international sichtbarer medizinführender deutscher Universitäten, der German U15 e.v..

Neuer Vorstand

 

Stuttgart, 09.03.2016

Landesuniversitäten: „Arbeit der Baden-Württemberg-Stiftung
von hoher Bedeutung für Studium und Lehre –
Entnahme von Stiftungsmitteln oder gar Auflösung hätte toxische Auswirkungen für das Hochschulsystem in Baden-Württemberg“

Der Vorsitzende der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer erteilte Überlegungen aus politischen Kreisen, dem Stiftungsvermögen der Baden-Württemberg-Stiftung einen Milliardenbetrag zu entziehen oder sie gar aufzulösen, eine klare Absage. „Auslandserfahrung ist essentiell für unsere Studierenden“, sagte Prof. Dr. Schiewer. „Mit den Stipendien der Landesstiftung verfügen wir in Baden-Württemberg über ein einzigartiges Instrument, um Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen und im Gegenzug internationale Studierende und Doktoranden nach Baden-Württemberg zu holen.“

Seit dem Jahr 2001 wurden durch das Programm bereits mehr als 15.000 Stipendien vergeben. „Viele der Stipendiaten hätten sich ohne das Programm keinen Auslandsaufenthalt leisten können oder es hätten ihnen die Mittel gefehlt, nach Baden-Württemberg zu kommen“, so Prof. Dr. Schiewer. Inzwischen gebe es durch diese Unterstützung auch Alumniverbände von früheren deutschen und internationalen Studierenden in vielen Regionen der Welt. Von Buenos Aires bis Hongkong könne so ein Aufenthalt an einer der Universitäten und Hochschulen des Landes enorm wichtige lebenslange Verbindungen herstellen und Türöffner für neue Kontakte bilden.

Prof. Dr. Schiewer erinnerte daran, dass die Stiftung auf Initiative des langjährigen Ministerpräsidenten Erwin Teufel mit dem Ziel gegründet wurde, die Internationalität des Landes zu fördern, vor allem mit Stipendien für Studierende. „Die Stiftung ist eine hervorragende Idee, an der bisher alle Landesregierungen festgehalten haben. Sie für kurzfristige Ziele zu beschneiden oder gar aufzulösen, wäre für unser Hochschulsystem toxisch.“

PM Baden-Württemberg-Stiftung

 

Stuttgart, 16.02.2016

Zumeldung zu DHV-Pressemitteilung 4/2015 „DHV-Ministerranking: Bauer verteidigt Titel vor Wanka“

Ministerin Bauer erneut zur
„Wissenschaftsministerin des Jahres“ gewählt -
„Rektor des Jahres“ ebenfalls aus Baden-Württemberg

Vorsitzender der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Schiewer „Hervorragende Arbeit unserer Wissenschaftsministerin findet erneut verdiente Anerkennung“

Zum dritten Mal wurde die baden-württembergische Ministerin Theresia Bauer zur Wissenschaftsministerin des Jahres gewählt. Erstmalig erfährt die Arbeit einer Wissenschaftsministerin diese Anerkennung durch dreimalige Wiederwahl. Abstimmungsberechtigt waren die Professorinnen und Professoren, die im Deutschen Hochschulverband bundesweit organisiert sind. Der Rektor der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Stephan Dabbert, wurde von ihnen zum „Rektor des Jahres“ gewählt, nachdem er bereits im Vorjahr den dritten Platz errungen hatte.

„Ich gratuliere unserer Wissenschaftsministerin im Namen aller Landesuniversitäten zu dieser Anerkennung ihrer hervorragenden Arbeit für die Wissenschaft. Die Exzel-lenz der Wissenschaftsregion Baden-Württemberg beruht ganz wesentlich auf den politischen Rahmenbedingungen“, kommentierte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Schiewer, die Mitteilung des Hochschulverbandes.

Ministerin Bauer habe sich hohe Verdienste um die baden-württembergische Universitätslandschaft erworben und ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Wissenschaftsförderung ein zentrales Gebiet der Landespolitik darstelle. Bundesweit und international vertrete sie mit Überzeugung die Interessen der Forschungsuniversitäten. Angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen müsse die konsequente Förderung von Wissenschaft und Technologie die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs sichern.

Ebenfalls gratulierte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz dem Rektor der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Stephan Dabbert, zur Wahl zum „Rektor des Jahres“. „Das ist eine verdiente Würdigung seiner engagierten Arbeit in Hohenheim“, so Prof. Dr. Schiewer zu den Wahlergebnissen.

PM Wissenschaftsministerin des Jahres

 

Stuttgart, 03.02.2016

Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Studium

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, hält fest, dass die Universitäten derzeit bereits erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Flüchtlingen Wege in ein Studium zu eröffnen. Wichtig sei hier zunächst einmal, sprachliche Hürden abzubauen, um den Zugang zu den fachlichen Inhalten und zur kulturellen Integration in Hochschule und Gesellschaft zu ermöglichen. Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer sagte: „Die Universitäten haben bereits jahrzehntelang erfolgreich Studierende aus allen Regionen der Welt ausgebildet und betreut. Sofern Studierende die notwendigen Grundlagen mitbringen, ist dank der etablierten Betreuungsstrukturen der Weg zu einer erfolgreichen Integration offen. Um festzustellen, ob die Flüchtlinge studierfähig sind, brauchen wir im Vorfeld des Studiums eine passgenaue Beratung, die auch über Alternativen zu einer Hochschulausbildung informiert.“

Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Studium - Gemeinsame Erklärung

 

Stuttgart, 29. Januar 2016

Konzentration auf Spitzenforschung und Spitzenuniversitäten.
Imboden-Kommission weist den Weg zu einer leistungsgerechten Fortsetzung der Exzellenzinitiative

"Der Blick von außen zeigt, dass die Exzellenzinitiative das deutsche Wissenschaftssystem dynamisiert, international sichtbarer und leistungsfähiger gemacht hat. Die Analyse der Imboden-Kommission ist präzise und nüchtern, und die Empfehlungen für die Fortführung der Exzellenzinitiative sind unmissverständlich: Effizienter Einsatz der Gelder bedeutet: Stärken stärken", sagt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

Die baden-württembergischen Universitäten begrüßen den Bericht und die Wirkungsanalyse der Imboden-Kommission und stellen sich hinter die Empfehlungen zur Fortführung der Exzellenzinitiative. Der Bericht zeigt, dass die großen Forschungsverbünde, die sogenannten Forschungscluster, zu einer beeindruckenden qualitativen Leistungssteigerung in der Forschung geführt haben und damit signifikante Unterschiede in der Forschungsleistung der Universitäten deutlich gemacht haben. Nachholbedarf besteht hingegen nach wie vor in der Steuerungsmöglichkeit und den Führungsstrukturen der deutschen Universitäten.

500 Millionen Euro sollten künftig jährlich zur Verfügung gestellt werden, um die positiven Effekte der Exzellenzinitiative fortschreiben und verstärken zu können. Diese Summe kann aber nur Wirkung entfalten, wenn das Geld gezielt zur Stärkung der Spitzenforschung und der Spitzenuniversitäten vergeben wird. Die Imboden-Kommission fordert daher, die Mittel auf die überaus erfolgreiche Förderlinie der Exzellenzcluster zu konzentrieren und die Laufzeit auf bis zu 8 Jahre zu verlängern, um die Konzentration auf die Forschungsleistung zu ermöglichen und das Berichtswesen zu reduzieren. Zu recht schlägt die Kommission vor, die Universitäten als Ganzes durch eine Exzellenzprämie zu stärken (jährlich 15 Millionen Euro). Diese Prämie sollen die 10 leistungsstärksten Universitäten erhalten. Damit entfällt der Wettbewerb um Zukunftskonzepte, weil "Zukunftskonzepte ihren ureigenen Charakter verlieren, wenn die Zukunft alle paar Jahre neu erfunden werden muss", so die Kommission.

„Die Exzellenzinitiative ist für die Spitzenforschung da, für andere Aufgabenbereiche wie Lehre, Nachwuchsförderung und Gleichstellung gibt es auch andere Programme wie den Hochschulpakt 2020, den Qualitätspakt Lehre, das Professorinnenprogramm und den Nachwuchspakt“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Landesrektoren-konferenz, Prof. Dr. Wolfram Ressel. „Die Empfehlungen garantieren eine hohe Dynamik, denn die Verdoppelung der Pauschale für indirekte Projektkosten wird dafür sorgen, dass die Spitzengruppe immer wieder neu definiert wird.“

PM zur Exzellenzinitiative

 

Stuttgart, 11. November 2015

Starke Stimme für Solidarität

Die baden-württembergischen Universitäten beteiligen sich an der bundesweiten Aktion „Weltoffene Hochschulen –
gegen Fremdenfeindlichkeit“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Klares Bekenntnis gegen Fremdenhass: Die Hochschulrektorenkonferenz startet am 11. November 2015 die bundesweite Aktion „Weltoffene Hochschulen – gegen Fremdenfeindlichkeit“. Mehr als 250 deutsche Hochschulen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein Zeichen für Solidarität zu setzen und zu verdeutli-chen, dass Ausländerfeindlichkeit und Gewalt keinen Platz in Deutschland und Europa haben. Die Landesrektorenkonferenz als gemeinsame Interessenvertretung der baden-württembergischen Universitäten beteiligt sich ebenfalls an dieser wichtigen Aktion.

In einer Zeit, in der Politik und Gesellschaft vor der enormen Herausforderung stehen, demokratische Werte aufrechtzuerhalten, komme den Hochschulen als weltoffenen Zentren für Austausch und Wissensproduktion eine besondere Rolle zu, sagt der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer: „An einer Universität kommen so viele Nationen wie sonst an keinem Ort im Bildungswesen zusammen, um gemeinsam an den großen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu arbeiten. Auf diese Internationalität können und werden wir nicht verzichten.“

Weitere Informationen unter:

http://www.hrk.de/weltoffene-hochschulen
Weltoffene Hochschule

 

Stuttgart, 05. Oktober 2015

Sofortmaßnahmen für Flüchtlinge!

Die Flüchtlingswelle hat eine Welle der Hilfsbereitschaft in allen Landesuniversitäten ausgelöst. Tausende Universitätsmitglieder, Studierende, Hochschullehrerinnen und -lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom technischen Dienst bis zur Verwaltung haben eine Vielzahl von lokalen Initiativen und Hilfsaktionen auf die Beine gestellt. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, ist beeindruckt von dieser Welle der Hilfsbereitschaft und sagte in der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Wissenschaftsministerin am heutigen Montag: „Die Landesuniversitäten sehen sich in der Pflicht den Flüchtlingen auch eine geistige Heimat zu geben und Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Ich danke allen Helferinnen und Helfern an den Landesuniversitäten für ihr beeindruckendes Engagement.“

Sofortprogramm

Maßnahmenpaket

 

Stuttgart, 28. September 2015

Vorsitzender der baden-württembergischen Rektorenkonferenz Prof. Dr. Schiewer zur Fortführung der Exzellenzinitiative:

„Leistung muss belohnt werden – kein Antragsmarathon um strategische Konzepte, sondern mehr deutsche Universitäten in die TOP 100 der weltweit führenden Forschungsuniversitäten“

 

Im Rahmen der Konferenz des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums „Exzellenz 2017plus“ zur Fortführung der Exzellenzinitiative stellte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, die Kernforderungen der Universitäten Baden-Württembergs vor. In der Konferenz äußerten sich weiterhin die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Prof. Dr. Manfred Prenzel, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr. Peter Strohschneider, sowie der Präsident der Max Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Martin Stratmann.

Man müsse künftig, so Schiewer heute in Stuttgart, vor allem die international konkurrenzfähige Spitzenforschung an den deutschen Universitäten strukturell nachhaltig fördern. Dabei müssten diejenigen Universitäten, die im Wettbewerb um Fördermittel und Exzellenzprojekte bereits seit Jahren ihren Erfolg unter Beweis gestellt hätten, auch eine zusätzliche finanzielle Förderung für die Gesamtuniversität erhalten.

Folgende Kernforderungen stellte Schiewer auf:

  • Entsprechend der Größe und der wirtschaftlichen Stärke der Bundesrepublik Deutschland sollten in dem Programm diejenigen Universitäten eine Zusatzfinanzierung erhalten, die in der laufenden und kommenden Exzellenzinitiative besonders erfolgreich seien und strukturbereinigt zu den 15 leistungsstärksten Universitäten im DFG-Förderatlas gehören. Die wissenschaftliche Begutachtung durch die DFG, den European Research Council (ERC) und andere öffentliche Förderer habe bereits zu einer klaren und anerkannten Identifizierung und Profilierung von Standorten deutscher Spitzenforschung geführt.
  • Um nicht wirkungslos zu verpuffen, müsse die Exzellenzinitiative den Fokus weiterhin auf die Universitäten legen und nicht zusätzlich weitere Einrichtungen des deutschen Wissenschaftssystems fördern.
  • Die Förderung müsse mit dem Anspruch geschehen, dass diese Universitäten ihre internationale Sichtbarkeit und Spitzenstellung dauerhaft ausbauen und so in die TOP 100 der weltweit führenden Forschungsuniversitäten aufsteigen.
  • Eine Konzentration auf lediglich drei bis fünf Spitzenstandorte würde der Leistungsstärke des deutschen Wissenschafts- und Wirtschaftssystems nicht gerecht werden. Die Beschränkung auf wenige „Monopolisten“ bremse die kompetitive Dynamik und damit die Leistungssteigerung innerhalb der Spitzengruppe, die sich seit Jahren national wie international herauskristallisiert habe.

 

Das Nachfolgeprogramm müsse auf den folgenden Säulen aufbauen:

  1. Profilstandorte, in denen Universitäten gefördert werden, die sich bereits als Zentrum eines regionalen Forschungsraums mit internationaler Ausstrahlung auf bestimmten Forschungsfeldern erwiesen haben;
  2. Exzellenzzentren nach dem Muster der bisherigen Exzellenzcluster – offen für neue und bestehende Projekte;
  3. 300 Exzellenzprofessuren für junge Spitzenforscherinnen und -forscher, um herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die noch keine volle Professur innehaben, zu gewinnen und ihnen mit überdurchschnittlicher Ausstattung den größtmöglichen Entwicklungsraum für ihre Forschung zu geben. Diese Professuren und deren Ausstattung müssten dauerhaft zusätzlich finanziert werden. Sie seien als Nukleus gedacht, um neue Forschungsfelder an den deutschen Universitäten zu besetzen.


Schiewer machte unmissverständlich klar: „Bund und Länder müssen sich in der Wissenschaftspolitik weniger mit innenpolitischen Befindlichkeiten befassen, sondern energisch und wissenschaftsgeleitet darangehen, nachhaltig international konkurrenzfähige Spitzenuniversitäten aufzubauen. Angesichts der derzeitigen Herausforderungen ist es mehr denn je nötig, dass Deutschland in der Hochtechnologie führend bleibt. Dazu brauchen wir eine entsprechende Anzahl deutscher Spitzenuniversitäten.“

PM Exzellenzinitiative

 

Freiburg, 17. Juli 2015

Konsortium Baden-Württemberg unterzeichnet Vertrag mit dem Wissenschaftsverlag Elsevier

Gemeinsam mit dem Wissenschaftsverlag Elsevier ermöglicht das Konsortium Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes, 52 Universitäten und Hochschulen den umfassenden Zugang zu knapp 2.500 wissenschaftlichen Zeitschriftentiteln.

Unterzeichnung ElsevierUnterteichnung Elsevier 1

Ab sofort erhalten alle Universitäts- und Hochschulangehörigen in Baden-Württemberg erstmals einen komfortablen Zugriff auf knapp 2.500 elektronisch publi-zierte Zeitschriften des international renommierten Wissenschaftsverlags Elsevier. „Diese Fülle an wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird dabei helfen, Baden-Württemberg als Forschungsstandort noch weiter voranzubringen“, sagt Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und Rektor der Universität Freiburg, der den Landeslizenzvertrag im Beisein von Michael Kleiner vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) gemeinsam mit Dr. Antje Kellersohn, Leiterin des Konsortiums Baden-Württemberg und Direktorin der Universitätsbibliothek (UB) Freiburg, sowie Jörg Limberg, VP Research Solutions Europe, von Elsevier unterzeichnet hat.

Der Vertrag mit Elsevier ist ein wichtiger Baustein der Strategie „E-Science – Wissenschaft unter neuen Rahmenbedingungen“. Diese basiert auf einer Expertenemp-fehlung des MWK und wird von der Landesregierung Baden-Württembergs umgesetzt.

Die Vereinbarung läuft über drei Jahre und umfasst zahlreiche Titel wie „The Lancet“, die zu den Top-Zeitschriften weltweit gehören. „Unsere Bibliotheken erhalten einen noch größeren Zugang zu bedeutenden akademischen Zeitschriften, der dank der Archivlösung auch nach Vertragsende erhalten bleibt“, sagt Dr. Antje Kellersohn. Sie bildete gemeinsam mit Dr. Veit Probst (UB Heidelberg), Dr. Annette Scheiner (Geschäftsführung Konsortium Baden-Württemberg, UB Freiburg) und Anne Otto (KIM, Universität Konstanz) das Verhandlungsteam des Konsortiums Baden-Württemberg, das die Vereinbarung gemeinsam mit Elsevier entwickelt hat. Von dem Vertrag profitieren beide Seiten, sagt Jörg Limberg von Elsevier: „Wir sind stolz, dass Elsevier mit dieser Vereinbarung zur Stärkung der Wissenschaftslandschaft in Baden-Württemberg beitragen kann. Der breite Zugriff und die digitale Bereitstellung wis-senschaftlicher Literatur und die damit einhergehenden Content Services liefern einen fundamentalen Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda.“

Das Lizenzmodell dient zudem als Referenz für die Arbeit der Projektgruppe „DEAL – bundesweite Lizenzierung von Angeboten großer Wissenschaftsverlage“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulrektorenkonferenz. In dieser Initiative arbeiten zwei Direktoren der baden-württembergischen Universitätsbibliotheken mit: Frank Scholze, UB Karlsruhe, und Antje Kellersohn, UB Freiburg, Sprecherin der Projektgruppe.

Weitere Informationen zum Konsortium Baden-Württemberg:
www.konsortium-bw.de
Weitere Informationen zum Positionspapier der Landesregierung:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wissenschaft-unter-neuen-rahmenbedingungen-mit-e-science
Kontakt:
Dr. Antje Kellersohn
Leiterin des Konsortiums Baden-Württemberg
Direktorin der Universitätsbibliothek Freiburg
Tel.: 0761-203-3900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Elsevier

 

Stuttgart, 10.07.2015

 

Hochschulzugang ohne Abitur wird leichter –
neue Prüfung erfolgreich eingeführt

Die baden-württembergischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gehen neue Wege beim Hochschulzugang: Wer kein Abitur, aber eine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife besitzt, kann ab dem kommenden Wintersemester ebenfalls an den universitären Hochschulen des Landes studieren. Dazu muss er die sogenannte „Deltaprüfung“ bestehen, mit der die Studierfähigkeit der Bewerber festgestellt wird. Jetzt liegen die Ergebnisse der Prüfung vor, die am 23. Mai 2015 erstmals – zentral für alle Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes – an der Universität Mannheim stattgefunden hat: Von 291 Teilnehmern haben 171 die Prüfung bestanden. Sie können sich damit für das kommende Wintersemester gleichberechtigt mit Abiturienten auf Studienplätze an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bewerben. Das Interesse an der neuen Prüfung war sehr hoch, obwohl die Universitäten nicht gesondert dafür geworben haben; für das Jahr 2016 wird mit einer wesentlich höheren Zahl von Prüfungsteilnehmern gerechnet. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, dankte dem Rektorat, den Mitarbeitern der Universität Mannheim und deren Service und Marketing GmbH für die gute Organisation und den reibungslosen Ablauf der Prüfung.

Zu den Ergebnissen sagt Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer: „Wir glauben, dass wir mit der Deltaprüfung ein gutes Instrument geschaffen haben: Einerseits eröffnen wir neuen Gruppen die Möglichkeit eines universitären Studiums, andererseits erhalten die Prüfungskandidaten eine Rückmeldung, ob sie tatsächlich studierfähig sind. Das heißt, wir haben nicht geprüft, ob sie das nötige Fachwissen bereits in allen Details haben, sondern ob sie in der Lage sind, es sich anzueignen.“

Die Projektleiterin des Testentwicklers ITB Consulting, Luisa Bergholz, sagt: „ITB hat die Deltaprüfung ausgehend von Aufgabenformaten und Testkonzepten entwi-ckelt, die sich bereits in anderen Studierfähigkeitstests von ITB wie dem Test für ausländische Studienbewerber (TestAS), dem Auswahltest der Studienstiftung oder dem Medizinertest bewährt haben. Mit der Deltaprüfung werden Fähigkeiten abgeprüft, die allgemein für den Studienerfolg wichtig sind, insbesondere analytische, verbale und numerische Fähigkeiten. Die Prüfung kann daher gut vorhersagen, ob ein Kandidat die Anforderungen eines Studiums bewältigen kann."

Die nächste Deltaprüfung wird am 14.05.2016 an der Universität Mannheim stattfin-den. Interessenten können sich unter https://deltapruefung.uni-mannheim.de/ informieren.

PM Deltaprüfung

 

Stuttgart, 29.06.2015

Vier-Punkte-Programm für gemeinsame
Promotionen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer:
„Universitäten garantieren hervorragenden Absolventinnen und Absolventen der
Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Zugang zur Promotion"

Die Rektoren und Präsidenten der neun baden-württembergischen Landesuniversitäten haben einstimmig ein Vier-Punkte-Programm beschlossen, das den Zugang von exzellenten Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zur Promotion an den Universitäten verbessern soll.

Dies nennt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, einen richtigen Schritt. „Wir wollen die besten Absolventinnen und Absolventen aller Hochschularten für eine wissenschaftliche Karriere gewinnen und zugleich die forschungsstarken Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften enger an die Universitäten binden, damit sie an den Promotionsverfahren gleichberechtigt teilnehmen können." Nach wie vor halte die Rektorenkonferenz das Promotionsrecht der Universitäten für einen Grundpfeiler des Wissenschaftssystems. „Eine Promotion lebt vom wissenschaftlichen Austausch. Hierzu benötigt man das wissenschaftliche Umfeld und die Infrastruktur einer Universität", betont Prof. Dr. Schiewer.

Die Landesuniversitäten werden nun die Promotionsordnungen bezüglich der Zugangsmöglichkeiten für Masterabsolventen der HAW überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zudem werden sie Qualitätsmaßstäbe für die Betreuungsberechtigung von Promotionen durch HAW-Professorinnen und -Professoren entwickeln. Innovative Modelle wie Kooptationen oder Assoziierungen sollen forschungsstarke HAW-Professoren in universitäre Strukturen einbinden. Zudem streben die Universitäten und die HAW gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium den Ausbau von kooperativen Promotionskollegs an. Auf dieser Basis können die Universitäten die HAW-Forschung bei größeren Verbundprojekten auf nationaler oder internationaler Ebene einbinden. Prof. Dr. Schiewer unterstreicht die Offenheit der Universitäten für Kooperationen, aber auch die grundsätzliche universitäre Verantwortung für Promotionen. „Wir arbeiten bei Promotionen intensiv mit einer Vielzahl von Partnern zusammen, von der Industrie über außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu anderen Hochschulen und Hochschularten. Dabei muss aber klar sein: Die Qualitätsmaßstäbe für die Promotion werden von den Universitäten gesetzt."

Beschluss Promotion HAW

Kooperative Promotion

 

Stuttgart, 21.04.2015

Baden-württembergische Universitäten für den kommenden
Exzellenzwettbewerb gut aufgestellt

Vorsitzender der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Schiewer: „Beschluss der
Fraktionsvorstände von CDU und SPD zur Forschungsförderung wegweisend"

Der Beschluss der Fraktionsvorstände der Regierungskoalition des Bundes, in den Jahren 2018 bis 2028 mindestens 4 Milliarden Euro in die Spitzenforschung zu investieren, wird von den baden-württembergischen Universitäten als zukunftsweisender Schritt begrüßt. „Seit Beginn der Exzellenzinitiative hat sich in der deutschen Wissenschaftslandschaft viel bewegt, was international hohe Anerkennung findet", beschreibt der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, die Entwicklung seit dem Jahr 2005. Insofern sei die Erklärung der Fraktionsvorstände die folgerichtige Weiterent-wicklung des entsprechenden Grundsatzbeschlusses, den Bund und Länder im Ok-tober 2014 gefasst hatten.

„In Baden-Württemberg sind die Universitäten für eine Fortsetzung des Wettbe-werbs gut aufgestellt", so Schiewer. „Unsere Universitäten sind bei der Einwerbung von europäischen und nationalen Forschungsmitteln äußerst erfolgreich, und das Land hat mit dem im Januar 2015 neu abgeschlossenen Hochschulfinanzierungsvertrag Maßstäbe gesetzt". Dass der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, bei der Fortsetzung der Exzellenzinitiative die Universitäten im Mittelpunkt sehe, begrüßen die Universitäten nachdrücklich.

„Die Universitäten sind das Organisationszentrum des Wissenschaftssystems, die von der Grundlagen- und der angewandten Forschung bis zur Nachwuchsförderung alle Bereiche abdecken." Es sei daher richtig, künftig auch Netzwerk- und Verbundprojekte zu fördern, in denen die Universität der wesentliche Partner ist.

Auch die Offensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Bundesebene, die mit jährlich 100 Millionen Euro ausgestattet sein soll, kommt zum richtigen Zeitpunkt: „Wir stehen für eine systematische Personalentwicklung, entwickeln moderne und innovative Konzepte und wollen den Tenure Track fördern, also Stellen für Nachwuchswissenschaftler mit Dauerperspektive einrichten", sagt Prof. Dr. Schiewer. Für ein neues Programm zur Nachwuchsförderung wollen Bund und Länder bis Herbst des Jahres Eckpunkte erstellen, wie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz am 17. April 2015 in Berlin beschlossen hat. „Ein neues Programm kann entscheidend zu besseren Rahmenbedingungen für den Nachwuchs beitragen", so Prof. Dr. Schiewer heute.

PM zur Exzellenzinitiative

 

 

Stuttgart, 26.03.2015

Landesinitiative "Kleine Fächer" vorgestellt

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat am Donnerstag (26. März) die „Landesinitiative ‚Kleine Fächer‘ Baden-Württemberg“ vorgestellt. Sie basiert auf den Empfehlungen einer von ihr im Jahr 2013 eingesetzten Expertenkommission.

Hierzu sagte der Vorsitzende der LRK, Prof. Dr. Schiewer:

"Die Landesuniversitäten sind zu Recht stolz auf die 'Kleinen Fächer'. Sie sind an Excellenzclustern, mehreren Sonderforschungsbereichen und einer ganzen Reihe von Graduiertenkollegs maßgeblich beteiligt, und sie stellen zahlreiche Preisträgerinnen und Preisträger bedeutender Wissenschaftspreise. Die Leitungen der Landesuniversitäten begrüßen die Initiative der Wissenschaftsministerin zur Bedeutung der 'Kleinen Fächer'. Sie stärkt die 'Kleinen Fächer', die gut aufgestellt sind, um ihre Funktionen auch in Zukunft wahrnehmen zu können."

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/Anlagen_PM/2015/030_PM_Landesinitiative_Kleine_Faecher.pdf

 

Stuttgart, 24.02.2015

Universitäten gratulieren Ministerin Bauer zur Wahl als
„Wissenschaftsministerin des Jahres" –
auch Rektoren der Landesuniversitäten gut beurteilt

Vorsitzender der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Schiewer „Verdiente Auszeichnung"

Bereits zum zweiten Mal wurde die baden-württembergische Ministerin Theresia Bauer zur Wissenschaftsministerin des Jahres gewählt. Abstimmungsberechtigt waren die Professorinnen und Professoren, die im Deutschen Hochschulverband bundesweit organisiert sind.

„Diese Auszeichnung ist absolut verdient" kommentierte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Schiewer, die Mitteilung des Hochschulverbandes. Ministerin Bauer habe neben hohem Sachverstand in der Wissenschaftspolitik, den sie sich schon als Abgeordnete erworben habe, auch ein großes politisches Geschick und verstehe es, den berechtigten Anliegen der Wissenschaft Gehör zu verschaffen. „Der Hochschulfinanzierungsvertrag, den die Landesregierung mit den Universitäten und Hochschulen Anfang 2015 abgeschlossen hat, ist ein deutlicher Ausdruck ihrer Überzeugungskraft und Durchsetzungsstärke", sagte Prof. Dr. Schiewer heute in Stuttgart.

Ebenfalls gratulierte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz dem Rektor der Uni-versität Hohenheim, Prof. Dr. Stephan Dabbert, der bei der Wahl zum „Rektor des Jahres" schon nach kurzer Amtszeit auf Platz 3 gekommen war, sowie Prof. Dr. Bernd Engler, Universität Tübingen, der Platz 8 belegt, und Prof. Dr. Bernhard Eitel von der Universität Heidelberg auf Platz 17.

„Der Südwesten kann sich freuen", so Prof. Dr. Schiewer zu den Wahlergebnissen.

PM Wissenschaftsministerin des Jahres

 

Stuttgart, 23.02.2015

Landesrektorenkonferenz beteiligt sich an der "Initiative für ein Fach Wirtschaft", gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden, IHK und Handwerkstag

PM Initiative für ein Fach Wirtschaft

 

 

Stuttgart, 12.02.2015

 

„Studienplatzvergabe an Universitäten in Baden-Württemberg funktioniert"

LRK-Vorsitzender Schiewer fordert reibungsloses bundesweites Vergabeverfahren

An den baden-württembergischen Universitäten sind in diesem Wintersemester nur wenige Studienplätze unbesetzt. Insgesamt sind die Universitäten sogar überausgelastet und haben mehr Studierende aufgenommen, als die gesetzliche Berechnung es vorsieht.

„Es ist jedes Jahr erneut eine Mischung von Lotterie und Kraftakt" beschreibt der LRK-Vorsitzende und Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer die Situation. Die Zahl der Studienbewerber bleibe konstant hoch und betrage an jeder Universität ein Vielfaches der verfügbaren Plätze. Allein an der Universität Freiburg seien es 13.235 Bewerber für 1.950 Bachelorstudienplätze im laufenden Wintersemester gewesen.

Das gegenwärtige System bietet den Studienbewerbern eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Studienwahl. Die Zahl der Bewerbungen ist nicht beschränkt, so dass vor allem gute Studierende eine Vielzahl von Angeboten erhalten. „Die Studierenden halten sich ihre Optionen offen. Sie nehmen einen angebotenen Studienplatz erst einmal an, aber wenn sie im Nachrückverfahren einen noch interessanteren, wie beispielsweise in der Medizin, erhalten, sagen sie diesem Angebot zu." Ein Studiengang, der im September genügend Zusagen erhalten habe, um ausgelastet zu sein, könne aufgrund dieses Verhaltens vieler Studienanfänger Anfang Oktober schon wieder halb leer sein. „Dann müssen wir mit Hochdruck die Nachrückverfah-ren durchführen." Die sogenannte „Überbuchung", die mehrfache Vergabe von Plät-zen in der Erwartung von Absagen, sei an den Universitäten gang und gäbe. „Mit der Routine unseres Studierendensekretariats gelingt uns zum Glück meistens sogar eine Punktlandung", erläutert Schiewer.

"Die Bedürfnisse der Universitäten, ihre Studierenden selbst auszusuchen und das Interesse der steuerzahlenden Bürger, die staatlich finanzierten Studienplätze gefüllt zu sehen, müssen miteinander vereinbar sein". Ein Blick nach Großbritannien zeige, dass das möglich sei. Dort werden die Studienplätze über ein zentrales Portal der UCAS vergeben, wobei die Auswahlentscheidung von den Hochschulen selbst und nicht von der Behörde getroffen wird.

„Diesen Service erwarten wir auch von der Stiftung für Hochschulzulassung", betont der LRK-Vorsitzende. Die baden-württembergischen Universitäten würden sich nach wie vor dafür einsetzen, dass die Studienplätze an den deutschen Hochschulen flächendeckend über deren Internet-Portal „hochschulstart.de" vergeben werden. Bisher habe die Stiftung für Hochschulzulassung die hohen Erwartungen allerdings nicht erfüllt. Das Verfahren sollte eigentlich im April 2011 an den Start gehen, ist aber auch im Jahr 2015 über ein Pilotverfahren noch nicht hinausgekommen; mitt-lerweile werden lediglich bundesweit Studienplätze in 102 Studiengängen über das Verfahren vergeben.

„Leider ist es auch so, dass die Hochschulen bei diesen Verfahren statt weniger deutlich mehr Aufwand haben", kommentiert Schiewer die Lage. Nach dem verpatz-ten Start und den häufigen Verschiebungen seien viele Hochschulen zudem kritisch, ob das System überhaupt für den flächendeckenden Einsatz geeignet sei. Man müsse zudem die Frage stellen, ob die ehemalige ZVS für diese schwierige Aufga-be die richtige Wahl sei. Die Entscheidung, die Vergabe dort durchzuführen, sei von der Politik getroffen worden, um die 120 Arbeitsplätze bei der ZVS zu erhalten. „Im Nachhinein muss man feststellen, dass der Erhalt einer Behörde als wichtiger eingeschätzt wurde als die Interessen der Studierwilligen und der Steuerzahler, die für die unbesetzten Studienplätze aufkommen."

Trotzdem müsse man alles tun, um das Verfahren zügig zum Erfolg zu führen. Die baden-württembergischen Universitäten unterstützten dies trotz der erheblichen Eigenaufwands.

„Die Studienplätze an den Universitäten im Land sind nachgefragt und ausgelastet. Dies schaffen wir bisher mit unseren eigenen Verfahren, warten aber dringend auf den schon seit Jahren versprochenen Service von hochschulstart.de", fasst Prof. Dr. Schiewer zusammen.

PM Studienplatzvergabe

 

 

Stuttgart, 09.01.2015

 

 „Hochschulfinanzierung sichert Spitzenstellung der Universitäten in Baden-Württemberg“

 Landesrektorenkonferenz unterzeichnet Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ – Land ging auf Forderungen der Landesunis ein

 

Die heutige Unterzeichnung des Hochschulfinanzierungsvertrags durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid werten die Universitäten als wegweisend für die Hochschulfinanzierung in Deutschland.

„Das Land Baden-Württemberg sichert mit diesem Hochschulfinanzierungsvertrag die Spitzenstellung seiner neun Universitäten“, betonte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK) der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, bei einer Pressekonferenz. Die deutliche Stärkung der Grundfinanzierung sichere deutschlandweit und international die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. „Das klare Bekenntnis des Landes, eine Priorität auf den Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre zu legen, verdient auch angesichts der künftig erforderlichen Nullverschuldung und der Schuldenbremse unseren Respekt“, meinte der Vorsitzende der LRK.

Die Überführung der befristeten Ausbauprogramme für die Bachelor- und Masterstudienplätze in die Grundfinanzierung, die Übernahme der Defizite bei den Energiekosten, für die die Universitäten zuletzt die Mittel für Forschung und Lehre um weit über 50 Millionen Euro kürzen mussten, und der seit 1998 nicht mehr erfolgte Inflationsausgleich sind wichtige Komponenten des neuen Vertrags.

Mit dem neuen Sanierungs- und Bauprogramm für Universitätsgebäude können die Universitäten ihre Eigenanteile deutlich zurückfahren. Bisher mussten sie die Realisierung von Baumaßnahmen zunehmend aus Mitteln für Forschung und Lehre erbringen.

Die Landesuniversitäten hatten die Öffentlichkeit im Sommer 2014 mit zahlreichen Aktionen auf die aktuelle Unterfinanzierung aufmerksam gemacht. „Aus unserem Slogan ‚Unis in Not‘ ist nun ‚Unis sind Zukunft‘ geworden“, sagte Schiewer. „Wir freuen uns, dass die Universitäten nicht als Kosten-, sondern als Erfolgsfaktor für das Land gesehen werden. Und das mit Recht: Allein die Landesuniversitäten erzielen eine jährliche Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro und jeder Euro, der netto in die Universitäten fließt, erhöht die Wertschöpfung im Land um 2,30 Euro.“ Die harten Zahlen belegten, dass die Universitäten und Hochschulen ein entscheidender Faktor für den Erfolg Baden-Württembergs seien.

PM Hochschulfinanzierungsvertrag

PM KIT

PM Universität Freiburg

 

Stuttgart, 19.12.2014

 

Baden-württembergische Universitäten begrüßen Lockerung des Kooperationsverbots

Vorsitzender der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer:

„Zukunftsweisendes Signal für universitäre Forschung“

 

Die aktuelle Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Grundgesetzes, die erstmals eine dauerhafte Bundesfinanzierung im Hochschulbereich ermöglicht, ist für Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Universitäten in Baden-Württemberg, ein zukunftsweisendes Signal. „Wir hoffen, dass Bund und Länder die neuen Spielräume nutzen werden, um die internationale Sichtbarkeit der Spitzenforschung an den Universitäten zu stärken“, sagte Schiewer heute in Freiburg. Bewährte Strukturen, die mit Mitteln der Exzellenzinitiative auf Projektbasis geschaffen wurden, , könnten nun auch dauerhaft finanziert werden.

Ab Ende des Jahres 2016 soll es nach dem Willen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten eine neue Bund-Länder-Vereinbarung geben, die neuartige Projekte und Initiativen der Universitäten ermöglichen und auch bestehenden Projekten eine dauerhafte Zukunftsperspektive eröffnen soll.

„Die baden-württembergischen Forschungsuniversitäten werden sich auf diesen Wettbewerb gut vorbereiten“, erklärt Professor Schiewer. Als erfolgreichstes Bundesland in der bisherigen Exzellenzinitiative werde man in seinen Aktivitäten nicht nachlassen. Dies belegten auch die erfolgreichen Förderanträge der Landesuniversitäten beim Europäischen Forschungsrat. Sechs der prestigeträchtigen Starting Grants seien hier an Forscherinnen und Forscher der Landesuniversitäten gegangen, wie der Forschungsrat am 15. Dezember 2014 mitteilte.

Insgesamt sieht Schiewer gute Zukunftsperspektiven für die baden-württembergischen Universitäten. „Wenn neben dem Land auch der Bund zu einer dauerhaften Hochschulfinanzierung beiträgt, werden Wirtschaft und Gesellschaft in Baden-Württemberg von unseren steigenden Leistungen in Forschung und Lehre profitieren.“

 

PM Kooperationsverbot

 

Stuttgart, 31. Oktober 2014

Baden-württembergische Universitäten begrüßen Grundsatzbeschluss zum Hochschulpakt von Bund und Ländern –

Vorsitzender der Rektorenkonferenz Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer: „Endlich kommt Bewegung in die Debatte“

 

Der am 30. Oktober 2014 gefasste Grundsatzbeschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern kommt gerade noch zur rechten Zeit, meint Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Universitäten in Baden-Württemberg. „Besonders froh sind wir, dass Bund und Länder offenbar bereit sind, ihr Tauziehen um die Finanzierung der DFG-Programmpauschale zu beenden“, sagt der Rektor der Universität Freiburg. Mit der Programmpauschale werden die indirekten Kosten der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekte finanziert, beispielsweise Raum-, Wartungs-, Software- oder Energiekosten. Bis einschließlich 2016 übernimmt diese Kosten der Bund, indem er die von der DFG bewilligte Fördersumme um 20 Prozent erhöht. Allein für die Universitäten in Baden-Württemberg sind dies 52 Millionen Euro im Jahr. Diese Programmpauschale soll unter Beteiligung der Länder auf 22 Prozent ansteigen. „Gemessen an den tatsächlich anfallenden Kosten ist die Programmpauschale noch immer im internationalen Vergleich zu niedrig, aber wir sind auf dem richtigen Weg“, hält Prof. Dr. Schiewer fest. Zudem zeigt Schiewer sich erleichtert, dass die Mittel der Exzellenzinitiative erhalten bleiben und für einen neuen Wettbewerb ab 2017 zur Verfügung stehen. Die baden-württembergischen Landesuniversitäten waren besonders erfolgreich in der Exzellenzinitiative.

 

„Wichtig für Baden-Württemberg ist auch, dass die Bundesfinanzierung der neuausgebauten Studienplätze weitergeht“, erläutert Prof. Dr. Schiewer die Position der Landesuniversitäten. Künftig werde ein immer größerer Teil eines Altersjahrgangs ein Studium aufnehmen wollen. „Diesen jungen Menschen müssen wir gute Startchancen bieten.“

Prof. Dr. Schiewer appellierte an die Ministerpräsidenten und die Bundespolitik, dem Finanzierungspakt im Dezember zuzustimmen.

 

PM GWK

 

Stuttgart, 22. Oktober 2014

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Landesrektorenkonferenz Baden-Bürttemberg

Konsortium Baden-Württemberg unterzeichnet zukunftsweisenden Vertrag mit dem Wissenschaftsverlag Springer

51 Universitäten und Hochschulen erhalten dauerhaften Zugriff auf 1.917 wissenschaftliche Zeitschriftentitel

 

Ab 1. Januar 2015 erhalten alle Universitäts- und Hochschulangehörigen in Baden-Württemberg einen komfortablen Zugriff auf 1.917 elektronisch publizierte Zeitschriften des international renommierten Wissenschaftsverlags Springer in Heidelberg. Darüber hinaus erwirbt das Konsortium Baden-Württemberg, die Einkaufsgemeinschaft der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes, dauerhafte Archivrechte für ein sogenanntes BW-Springer-Archiv für diese Titelsammlung zurück bis ins Jahr 2003. „Damit entsteht erstmals eine umfassende, lückenlose und vor allem dauerhafte digitale Versorgung mit den Fachmedien des Springer-Verlags", sagt Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und Rektor der Universität Freiburg.

"Wir investieren hier in einen wichtigen Baustein des E-Science-Programms der Landesregierung. Der ort- und zeitunabhängige Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen als grundlegende Ressource für Wissenschaft und Forschung dient der Optimierung von Forschungs- und Innovationsprozessen" sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Kürzlich hat die Landesregierung auf Basis einer Expertenempfehlung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine umfassende Strategie mit dem Titel „E-Science – Wissenschaft unter neuen Rahmenbedingungen" beschlossen.

Die Vereinbarung schließt direkt an die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Springer-Nationallizenz an, die den Zeitraum vor 2003 abdeckt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und die am Konsortium beteiligten Bibliotheken finanzieren das neue Lizenzmodell gemeinsam für die Zeit bis zum 31.12.2017. Es ist das erste Mal, dass Springer einen solch umfassenden Konsortialvertrag im Hochschulkontext abschließt. Zu den digital verfügbaren Zeitschriften des Verlags zählen Titel, die in der jeweiligen Fachwelt und darüber hinaus höchsten Stellenwert besitzen: Zu nennen sind beispielsweise „Cancer and Metastatis Reviews", „Cellular and Molecular Sciences" oder das „Journal of Economic Growth".

Dagmar Laging, Vice President Library Sales DACH Licensing bei Springer, unter-streicht die Bedeutung dieses Lizenzmodells: „Es freut uns besonders, dass wir mit diesem landesweiten Lizenzvertrag in Baden-Württemberg erstmalig in der westli-chen Welt einen Vertrag unterzeichnen können, der auf neuen, von Abonnements unabhängigen Parametern beruht. Gleichzeitig ist es uns gemeinsam gelungen, eine zukunftsweisende Informationsversorgung der baden-württembergischen Hochschulen und Fachhochschulen zu sichern. Dieser Vertrag bedeutet für Springer einen wichtigen Schritt in eine neue Ära von nachhaltigen Lizenzmodellen."

Im Beisein von Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Theresia Bauer unterzeichneten Hans-Jochen Schiewer, Dr. Antje Kellersohn, Direktorin der Universitätsbibliothek (UB) Freiburg und Leiterin des Konsortiums Baden-Württemberg, Dagmar Laging, Vice President Library Sales DACH Licensing, und Klaus Bahmann, Director Library Sales, DACH, (beide Springer), heute den Lizenzvertrag bei der Eröffnung des Akademischen Jahres 2014/2015 an der Universität Freiburg.

„Der Vertrag ist ein bedeutender Meilenstein in der Versorgung mit elektronischer Fachinformation für Lehre und Forschung, nicht nur in Baden-Württemberg", sagt Antje Kellersohn. Das neue Lizenzmodell werde auf nationaler und internationaler Ebene Referenzcharakter haben. Es diene beispielsweise als Pilotmodell für die Arbeit der Projektgruppe „BuLiz – Bundesweite Lizenzierung" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulrektorenkonferenz, In dieser Initiative arbeiten zwei Direktoren der baden-württembergischen Universitätsbibliotheken mit: Frank Scholze, UB Karlsruhe, und Antje Kellersohn, UB Freiburg, Sprecherin der Projektgruppe.

Dem Verhandlungsteam des Konsortiums Baden-Württemberg gehörten neben Dr. Antje Kellersohn Dr. Veit Probst (UB Heidelberg), Dr. Annette Scheiner (Geschäfts-führung Konsortium BW, UB Freiburg) und Anne Otto (UB Konstanz) an.

 

Vertragsunterzeichnung:

 

 

Konsortium:

 

Weitere Informationen zum Konsortium Baden-Württemberg:
www.konsortium-bw.de

Weitere Informationen zum Positionspapier der Landesregierung:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wissenschaft-unter-neuen-rahmenbedingungen-mit-e-science

Kontakt:
Dr. Antje Kellersohn
Leiterin des Konsortiums Baden-Württemberg
Direktorin der Universitätsbibliothek Freiburg
Tel.: 0761-203-3900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.lrk-bw.de/index.php/pressemitteilungen

Gemeinsame PM MWK/LRK Baden-Württemberg

 

Stuttgart, 17.10.2014
Kommentar zur Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums zur Stärkung der Hochschulautomonie:

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, sagte zu der Neuregelung: „Die Ernennung der Professoren durch die Hochschulleitung ist ein richtiger Schritt zu mehr Autonomie, den die Universitäten schon seit Jahren gewünscht haben. Durch die Verkürzung der Verfahren werden wir offene Professorenstellen deutlich schneller besetzen können und im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähiger. Wir freuen uns, dass die Landesregierung unser Anliegen aufgegriffen hat."

www.lrk-bw.de/index.php/pressemitteilungen

 

 

Stuttgart, 01.10.2014

Pressemitteilung

Universitäten fordern Signal der Politik zur künftigen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Vorsitzender der Rektorenkonferenz in Baden-Württemberg:
„Forschungsfähigkeit der Universitäten akut bedroht"

Die baden-württembergischen Universitäten begrüßen die Entscheidung des Bundes, die Evaluation der Exzellenzinitiative in die Wege zu leiten und hierzu eine hochkarätig besetzte Kommission unter Leitung des Schweizer Physikers Dieter Imboden einzusetzen.

„Das ist ein richtiger Schritt", erklärt der Vorsitzende der baden-württembergischen Rekto-renkonferenz, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer für die bei der Exzellenzinitiative besonders erfolgreichen Landesuniversitäten. „Wir gehen davon aus, dass die Evaluation zu einer Fortführung des Programms führen wird. Aber damit wird nur ein Teil des Finanzierungs-problems angegangen."

Trotz der erfolgreichen Verhandlungen um die künftige Landesfinanzierung und der positi-ven Signale zur Exzellenzinitiative sind die Universitäten finanziell weiterhin auf Ebene des Bundes akut bedroht. Denn immer noch offen steht ab 2015 die Fortführung der sogenann-ten Programmpauschale, durch die der Bund über die Deutsche Forschungsgemeinschaft Vorhaben mit 20 Prozent des Projektvolumens bezuschusst. Die Mittel werden verwendet, um einen Teil der Kosten für die notwendige Infrastruktur zu decken.

Nach Baden-Württemberg flossen im Rahmen der DFG-Programmpauschale allein 2012 rund 46 Millionen Euro. »Gerade für die forschungsstarken Universitäten Baden-Württembergs käme der Wegfall der Programmpauschalen einer Katastrophe gleich«, sagt der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektorenkonferenz, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. »Ohne die Programmpauschale werden wir im For-schungsbereich handlungsunfähig. Die Landesfinanzierung ist bereits mit der Finanzierung des Studienplatzausbaus und der Erhöhung der Grundfinanzierung an der Grenze ihrer Leistungskraft. Bei der Forschung können wir auf den Bund nicht verzichten.«

Bisher gibt es noch kein Bekenntnis zum Erhalt der Programmpauschalen. Auf die im Juli 2014 geäußerte Forderung des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, für die Wissenschaft rasch Klarheit und Planungsperspektiven zu schaffen, habe die Bundes-politik noch immer nicht reagiert. Die Zeit dazu werde immer knapper, da die Vorlaufzeiten für die Projektanträge häufig bis zu einem Jahr betragen. Die Planungsunsicherheit zwinge die Universitäten paradoxerweise unter Umständen, gutachterlich bewilligte Projekte abzu-lehnen.

»Ohne das notwendige Geld, werden wir ins Mittelmaß zurückfallen, weil wir keine guten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr als Professoren gewinnen können,« be-fürchtet Schiewer. Die Besten könne man nur mit einer guten Forschungsinfrastruktur an-werben, die in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern je Professur mindes-tens eine Million Euro koste, erläutert Schiewer. Er fordert die Landespolitik auf, sich beim Bund für den Erhalt und die erforderliche Erhöhung der Programmpauschale einzusetzen und appelliert an die Bundeskanzlerin, hierfür im Kabinett und in der Regierungskoalition zu werben.

PM Programmpauschale.pdf

 

 

Stuttgart,16.09.2014

Pressemitteilung

Universitäten gegen Kürzungen des EU-Forschungsetats –

Auswirkungen auf Baden-Württemberg befürchtet 

„Das ist das falsche Signal für die Zukunft Europas und der Technologieregion Baden-Württemberg“, kommentiert der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer die Planungen des EU-Rats zur Kürzung des Forschungsetats im Haushalt für 2015 um mehr als eine Milliarde Euro. Er begrüßt die Äußerungen der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin, Theresia Bauer, die nichts an Deutlichkeit vermissen lassen.

Forschung und Technologie seien die entscheidenden Faktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Wenn man auf diesen Feldern keine Fortschritte erziele, werde Europa zwangsläufig zurückfallen, weil die entsprechenden Wirtschaftszweige in andere Hochtechnologieregionen abwandern würden. „Um auch künftig innovativ zu sein, brauchen Wissenschaft und Wirtschaft ein innovatives Umfeld und forschungsnah ausgebildete Absolventen. Die EU-Forschungsprogramme bilden dazu eine unverzichtbare Säule“, sagt Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. Dies gelte besonders für Baden-Württemberg, das die innovationsstärkste Region in Europa sei und auch entsprechend stark von diesen Programmen profitiert habe. In den Jahren 2007 bis 2013 seien von deutschlandweit 6,196 Milliarden Euro 1,4 Milliarden Euro nach Baden-Württemberg geflossen. Die ab 2015 geplanten Einschnitte würden Universitäten und Wirtschaft deutlich zu spüren bekommen. Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer appelliert an die Landes- und Bundespolitik, sich auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, den Forschungsetat nicht zu beschneiden. Zukunft heiße: Forschung und Innovation müssen die höchste Priorität für die europäische Wissensgesellschaft erhalten.  

www.lrk-bw.de

PM Kürzungen EU-Haushalt

 

Stuttgart, 24.07.2014

Pressemitteilung der Vorsitzenden der Universitätsräte der Universitäten in Baden-Württemberg

Universitätsräte zur Erhöhung der Grundfinanzierung der Landesuniversitäten

Der Universitätsratsvorsitzende der Universität Freiburg, Prof. Burkart Knospe, begrüßt stellvertretend für die baden-württembergischen Universitätsräte die Eckpunkte der Landesregierung zur künftigen Hochschulfinanzierung.

Die Landesregierung habe seit Mai 2014 in verschiedenen Pressemitteilungen und öffentlichen Stellungnahmen angekündigt, mit der Nachfolgeregelung des laufenden Solidarpakts die Grundfinanzierung der Hochschulen erhöhen zu wollen. „Am gestrigen Mittwoch hat die Landesregierung einen konkreten Rahmen für die Finanzierung genannt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Universitäten, die damit auch in den kommenden Jahren zukunftsfähig ausgestattet werden können", sagt Knospe, von Berufs wegen Unternehmer und Vorstandsvorsitzender der Testo AG. Die Erhöhung der Grundfinanzierung und der Inflationsausgleich seien dringend notwendig, damit die Landesuniversitäten wettbewerbsfähig bleiben, so Prof. Knospe. Baden-Württemberg als Hochtechnologieregion brauche für seine Wirtschaft forschungsstarke Universitäten.

Die Vorsitzenden der Universitätsräte seien erfreut, dass die Landesregierung folgende Forderungen der Landesuniversitäten für den neuen Solidarpakt erfüllen wolle:

- entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats einen jährlichen Anstieg in Höhe des Inflationsausgleichs plus einem Prozent auf die Sach- und Investitionsmittel und Übernahme der tatsächlich anfallenden Personalkosten;

- Erhöhung der Mittel für die Energie- und Betriebskosten mindestens auf die Summe der im Jahr 2014 tatsächlich angefallenen Kosten;

- dauerhafte Überführung der Ausbauprogramme/Zweitmittel in die Grundfinanzierung;

- Weiterfinanzierung des Landesanteils für die erfolgreichen Projekte in der Exzellenzinitiative.

Während die Universitätsratsvorsitzenden des Landes großes Verständnis und Sympathie für die Haushaltskonsolidierungsbemühungen der Landesregierung haben, sprechen sie sich dennoch geschlossen für eine Anpassung der Etats für die Universitäten an die gestiegenen Erfordernisse an Wissenschaft und Lehre aus. Prof. Burkart Knospe erklärt: „Die Eckpunkte sind ein Erfolg für die Landesregierung, aber auch für die Universitäten. Der hohe Einsatz der Universitäten, ihrer Gremien und Mitglieder hat sich offensichtlich gelohnt." Jetzt komme es auf die Detailverhandlungen an, die in den nächsten Wochen und Monaten geführt werden. Die Universitätsräte würden dies konstruktiv begleiten und sich bei Bedarf auch weiterhin zu Wort melden.

Die Universitätsräte der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

PM Uniräte 24.07.2014

CV Knospe

 

Stuttgart, 23.07.2014

„Durchbruch bei der Hochschulfinanzierung geschafft“ – Landesrektorenkonferenz kommentiert Eckpunkte der Landesregierung – Land geht auf Forderungen der Landesunis ein

Die heutige Vorstellung der Eckpunkte der neuen Hochschulfinanzierung durch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid werten die Universitäten als wegweisend für die Hochschulfinanzierung in Deutschland.

„Baden-Württemberg wird sich damit wieder an die bundesdeutsche Spitze setzen“, bewertet der Vorstand der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer und der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, die Vorstellung der Eckpunkte. Die deutliche Stärkung der Grundfinanzierung sei wegweisend und sichere die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit national und international. „Das Land hat unsere Nöte erkannt und konsequent gehandelt“, erklärt Hans-Jochen Schiewer für die Landesuniversitäten.

Die Überführung der befristeten Ausbauprogramme für die Bachelorstudienplätze in die Grundfinanzierung sei angesichts der dauerhaft hohen Anfängerzahlen ein notwendiger Schritt. „Die Regierungskoalition hat erkannt, dass Baden-Württemberg eine Wissenschaftsgesellschaft ist, in der die Universitäten eine tragende Rolle für die Zukunft des Landes einnehmen.“ Vor allem die Energiekosten, für die die Universitäten zuletzt die Mittel für Forschung und Lehre um weit über 50 Mio. Euro kürzen mussten, und der seit 1998 nicht mehr erfolgte Inflationsausgleich belasten derzeit noch die Haushalte der Universitäten. Hier soll es zukünftig einen Ausgleich geben.

Der Stuttgarter Rektor Wolfram Ressel verbindet mit dem neuen Sanierungs- und Bauprogramm für Universitätsgebäude die berechtigte Hoffnung, dass die Universitäten ihre Eigenanteile deutlich werden zurückfahren können. Bisher mussten die Universitäten die Realisierung von Baumaßnahmen zunehmend aus Mitteln für Forschung und Lehre erbringen.

Die Landesuniversitäten hatten die Öffentlichkeit mit zahlreichen Aktionen und Informationen auf die aktuelle Unterfinanzierung aufmerksam gemacht.

Die Rektoren dankten Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Finanzminister Nils Schmid für ihren persönlichen Einsatz, mit dem sie die erfolgreichen Verhandlungen geführt haben: „Wir freuen uns besonders, dass auch der Finanzminister die Universitäten nicht als Kosten-, sondern als Erfolgsfaktor für das Land sieht. Das ist keineswegs selbstverständlich.“ Wissenschaftsministerin Bauer habe sich in hervorragender Weise für die Hochschulen eingesetzt. „Das rechnen ihr alle Landesuniversitäten hoch an“, so die Rektoren.

Der LRK-Vorstand betonte, die Universitäten gingen zuversichtlich in die Detailverhandlungen, die in den nächsten Monaten für die verschiedenen Hochschularten geführt werden. „Wir sind überzeugt, dass das Land hierbei die hohen Leistungen der Universitäten in Lehre und Forschung sowie die stark gestiegenen Studierenden- und Absolventenzahlen anerkennen und honorieren wird“, erklärten Hans-Jochen Schiewer und Wolfram Ressel für die Universitäten des Landes.

Hier nochmals die Kernforderungen der Landesuniversitäten zum Solidarpakt:

  • -       entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats ein jährlicher Anstieg in Höhe des Inflationsausgleichs plus einem Prozent auf die Sach-
  •         und Investitionsmittel und Übernahme der tatsächlich anfallenden Personalkosten;
  • -       Ausgleich der Defizite bei den Energie- und Betriebskosten;
  • -       dauerhafte Überführung der Ausbauprogramme/Zweitmittel in die Grundfinanzierung;
  • -       Weiterfinanzierung des Landesanteils für die erfolgreichen Projekte in der Exzellenzinitiative.

Weitere Informationen: lrk-bw.de/aktuell

 

Stuttgart, 18.07.2014

„Planbare Karrieren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - Bessere Betreuung der Studierenden“ –
Landesrektorenkonferenz kommentiert Wissenschaftsrats-Empfehlung zu Karrierewegen an Universitäten

In seinen „Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten“ fordert der Wissenschaftsrat 7.500 zusätzliche Professorenstellen in Deutschland sowie besser planbare Karrieren für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, hebt die Dringlichkeit der Empfehlung des Wissenschaftsrats hervor: „Wir brauchen in Baden-Württemberg eine bessere Betreuung der Studierenden. 1998 hatten wir im Durchschnitt noch 45 Studierende je Professur, 2012 waren es schon 63.“ Auch sei die Zahl der Stellen, die das Land den Universitäten für wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung stelle, anders als die Studierendenzahlen kaum gestiegen.

Der Wissenschaftsrat stelle zu Recht fest, dass die Attraktivität der Universitäten für das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems zentral sei. „Hier gibt es auch in Baden-Württemberg Defizite“, sagt Hans-Jochen Schiewer. Da die Grundfinanzierung inflationsbedingt sinke, werde es immer wichtiger, zusätzliche Forschungsmittel einzuwerben. Aus diesen kann aber nur befristet beschäftigtes Personal finanziert werden. „Wir haben mittlerweile mehr befristete Wissenschaftlerstellen aus Forschungsmitteln als wissenschaftliche Mitarbeiter auf Landesstellen. Das heißt erstens, dass wir nur einem kleinen Teil unserer Forscher eine dauerhafte Karriereperspektive bieten können, und das bedeutet zweitens, dass die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse kontinuierlich steigt“, erklärt Hans-Jochen Schiewer.

Er begrüße den Vorschlag des Wissenschaftsrats, verstärkt weitere (Junior)Professuren einzurichten mit der Option, nach sechs Jahren eine reguläre Professur zu übernehmen (Tenure Track). Als schwierig schätze er die Überlegung des Gremiums ein, die zusätzlichen Professorenstellen zum Teil durch die Umwandlung von vorhandenen Stellen zu schaffen. Dies sei mit der bestehenden Grundfinanzierung der Universitäten nicht zu leisten. „Um schnell einen Strukturwandel herbeizuführen, müssen Sonderprogramme auf 12 Jahre zusätzliche Stellen für Professuren mit Tenure Track bereitstellen. Das ist gut für eine planbare Karriere und gut für die Gleichstellung“, sagt Hans-Jochen Schiewer.

Handlungsbedarf sieht der Vorsitzende der Rektorenkonferenz auch bei den zum Teil nur kurzen Laufzeiten der Nachwuchsstellen. Anhand der Empfehlungen des Wissenschaftsrats wolle man weiter überlegen, wie man die Promotions- und Post Doc-Phasen planbarer gestalten könne. „Wir sind überzeugt, dass die Universitäten in der Lage sind, das Problem der Vertragslaufzeiten autonom zu lösen“, unterstreicht Hans- Jochen Schiewer. Es bedarf keiner neuen gesetzlichen Vorgaben.

 

PM Wissenschaftsrat-Karrierewege

 

Stuttgart, 18.07.2014

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, der Freiburger Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, äußert sich zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung von Art. 91 b des Grundgesetzes (Aufhebung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Hochschulbereich) wie folgt:

„Für die Grundgesetzänderung ist es höchste Zeit. Sie eröffnet mittelfristig eine grundlegende Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft und des Wissenschaftssystems  in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist Voraussetzung, um mit den Universitäten als „Organisationszentren der Wissenschaft“ die Bundesrepublik zu einer der weltweit führenden Wissenschaftsgesellschaften zu machen und ein international konkurrenzfähiges Wissenschaftssystem zu ermöglichen. Allerdings darf der Bund es nicht bei der Übernahme der Bafög-Finanzierung belassen. Wissenschaft bestimmt unsere Zukunft. Das bedeutet, dass das Wissenschaftssystem überproportionaler Förderung im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Systemen bedarf. Wir brauchen dringend ein langfristiges Engagement des Bundes für Projekte und Einrichtungen an Hochschulen, die vor allem die internationale Sichtbarkeit und Konkurrenzfähigkeit  des deutschen Hochschulsystems stärken. Bisher konnten von der Bundesförderung kontinuierlich und verlässlich nur die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, nicht aber die international aufgestellten Universitäten profitieren. Die Bundesförderung muss Spitzen stärken, nicht Breitenförderung betreiben.“

Wortlaut des Gesetzentwurfs zur Neufassung von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes:

(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.“

 

Stuttgart, 02.06.2014

„Endlich bewegt sich etwas in Berlin“ -

Landesrektorenkonferenz begrüßt Einigung über Bildungsmittel des Bundes – zusätzlicher Spielraum für das Land

Sechs der neun zusätzlichen Milliarden für Bildung und Forschung sind an die Länder verteilt. Aber was davon kommt bei den chronisch unterfinanzierten Universitäten in Baden-Württemberg an?

Die Landesuniversitäten begrüßen, dass die Parteispitzen Bewegung in die Finanzierung des deutschen Wissenschaftssystems gebracht habe. Entscheidend ist der Beschluss, nun doch eine Verfassungsänderung in Angriff zu nehmen, so die Rektorenkonferenz. „Endlich bewegt sich etwas in Berlin. Es ist zukunftsweisend für die baden-württembergischen Universitäten, dass auf dem Gipfeltreffen der Bundesregierung der Weg zu einer Föderalismusreform im Bereich der Bildungs- und Forschungsförderung bereitet ist.“, sagt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. Die Entscheidung sei von besonderer Bedeutung, da sie einen wichtigen Grundstein für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems lege.

Mit der Entscheidung des Bundes, von 2015 an die BAföG-Finanzierung vollständig zu übernehmen, erhalten die Länder jährlich zusätzlich 1,17 Milliarden Euro zur Besserstellung ihrer Hochschulsysteme. Das bedeutet für Baden-Württemberg ein Plus von 71 Millionen Euro jährlich, die den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden müssen. „Wir erwarten, dass der BAföG-Anteil der Hochschulen als frisches Geld ungeschmälert in die Grund-finanzierung fließt. Damit hat der Bund zunächst einmal seine Pflicht erfüllt. Jetzt ist das Land an der Reihe“, betont Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

Gleiches gilt für die Entlastung der Länder bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Etaterhöhungen gehen zukünftig vollständig zu Lasten des Bundes. Baden-Württemberg wird dadurch im Jahr 2016 um 10,4 und 2017 um 21,3 Millionen Euro entlastet. „Diese Mittel müssen der universitären Forschung in Baden-Württemberg zukünftig zur Verfügung stehen, damit wir international konkurrenzfähig bleiben“, sagt der Rektor der Universität Stuttgart und stellvertretende Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Wolfram Ressel.

Offen sind nach wie vor die Verwendung der Exzellenzmittel nach dem Jahr 2017 und die künftige Förderung der Spitzenforschung an den Universitäten. Die Universitäten sehen ebenso wie Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mit großer Sorge, dass noch keine verbindliche Entscheidung über die zusätzlichen drei Milliarden für die Forschungs-förderung gefallen sind. Hier geht es u. a. um die sogenannte Programmpauschale, die Übernahme indirekter Projektkosten in Höhe von 20 % der direkten Projektförderung des Bundes. „Ohne diese Förderung in Höhe von gegenwärtig 46 Millionen Euro jährlich werden die forschungsstarken Landesuniversitäten in Baden-Württemberg in die Knie gehen“, betont Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

 

PM-Bildungsmilliarden

 

Stuttgart, 15.05.2014

Pressemitteilung der baden-württembergischen Universitäten zum Solidarpakt:

„Fünf vor Zwölf an den Universitäten“

In der heutigen Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten betonten der Vorsitzende, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg, und der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung der Landesuniversitäten.

Hans-Jochen Schiewer sagte hierzu: „Wenn bei der Finanzierung der Universitäten lediglich der Status quo erhalten wird, bedeutet das die Schließung von Studiengängen und Einrichtungen und den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Wir brauchen deshalb dringend eine Erhöhung der Grundfinanzierung mit einem jährlichen Inflationsausgleich.“ Wolfram Ressel ergänzte: „Wer für die Gesellschaft jährlich 30.000 Absolventen ausbildet und für das Land im Jahr 1,05 Milliarden Euro an Forschungsmitteln einwirbt, darf für seine Leistung nicht bestraft werden.“

Die beiden Vorstände verwiesen darauf, dass laut den am 8. Mai 2014 von der Kultusministerkonferenz veröffentlichten neuen Berechnungen – anders als ursprünglich vorausgesagt – die Studienanfängerzahlen auch nach 2020 kaum zurückgehen werden. Im Jahr 2005 habe man in BW insgesamt 50.000 Studienanfänger gehabt, im Jahr 2020 rechne man mit 72.000 und im Jahr 2025 immer noch mit 67.000. Für die Universitäten bedeute das gegenwärtig, dass trotz der Ausbauprogramme insgesamt 169.000 Studierende auf nur 141.000 vom Land finanzierten Studienplätzen studieren. Eine Besserung sei ohne Zusatzfinanzierung nicht in Sicht. „Ein bildungs- und technologie-intensives Land wie Baden-Württemberg muss entsprechende Rahmenbedingungen gewährleisten“, sagte Hans-Jochen Schiewer.

Der LRK-Vorstand forderte das Land auf, sich von der Überlegung zu verabschieden, dass die Überlast an den Universitäten und Hochschulen des Landes nur ein temporäres Hoch darstelle, dem man mit befristeten Programmen begegnen könne. Für die gestiegene Studierneigung der jungen Menschen müssten dauerhaft Studienplätze geschaffen werden.

Es könne ebenfalls nicht angehen, dass für Forschung und Lehre gedachte Finanzmittel des Landes sprichwörtlich verheizt würden. „Bei allen anderen Hochschulen außer den Universitäten übernimmt das Land die Rechnung für Energie- und Betriebskosten“, wies Wolfram Ressel auf die prekäre Lage hin. Bei den Universitäten gebe es nur die Mittel von 1997, die seitdem trotz der exorbitant gestiegenen Energiepreise nicht erhöht worden seien. „Dafür müssen wir aus freien Personalstellen derzeit 52 Mio. € umschichten. Das ist ungefähr so, als ob Schulen ihre Lehrerstellen nicht mehr besetzen könnten, damit die Heizung nicht abgestellt wird.“

Ebenso greife das Finanzministerium noch zusätzlich in die Kassen der Universitäten. Hans-Jochen Schiewer stellt klar: „Für Gebäude und Sanierungen ist in Baden-Württemberg das Finanzministerium zuständig. Das Ministerium baut aber im Bereich der Universitäten nur noch, wenn die Universitäten eigene Mittel bereitstellen, die eigentlich für Studierende und Forscher gedacht sind. Hier wurde uns schon deutlich gesagt: wenn ihr nichts dazu gebt, bauen wir woanders.“ Für die nächsten Jahre seien an solchen Kofinanzierungsmaßnahmen schon 240 Mio. Euro eingeplant. Dieses Geld fehlt dann für Lehre und Forschung. Dieser Sanierungsstau müsse endlich aufgelöst werden.

Die Universitäten seien an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen. Bisher habe man nur durch die extern eingeworbenen Forschungsmittel (1,05 Mrd. Euro einschließlich der Medizin im Jahr 2012) den finanziellen Kollaps vermeiden können. „Diese Mittel sind ein zusätzlicher Bonus für das Land“, stellte Hans-Jochen Schiewer die Leistungen der Universität dar. Mit jedem eingeworbenen Euro erhöhe man die Wertschöpfung im Land um 2,30 Euro, wie eine Studie der Rektorenkonferenz ergeben habe. Hierfür müsse es einen Sonderbonus in Höhe von 5 % geben, um weiterhin konkurrenzfähig zu sein.

„Wir brauchen endlich einen Inflationsausgleich für den seit 1997 nicht mehr erhöhten Grundhaushalt“, hielt der LRK-Vorstand die Forderung der Universitätsleitungen fest. Außer vom Wissenschaftsministerium, das die Notwendigkeit anerkenne, habe man trotz der seit über einem Jahr geführten Gespräche immer noch keine konkreten Aussagen des Landes und des Finanzministeriums erhalten. Die Landesuniversitäten werden ihren Unmut an einem gemeinsamen Aktionstag am 21. Mai mit Kundgebungen, Infoständen und Aktionen deutlich äußern.

„Für die Universitäten ist es fünf vor zwölf“ erläuterten Hans-Jochen Schiewer und Wolfram Ressel die Lage. Wenn man an den Universitäten weiter spare, seien Streichungen und Schließungen zwangsläufig die Folge.

Anlage: 8 Kernpunkte für einen neuen Solidarpakt für die Universitäten

8 Kernpunkte für einen neuen Solidarpakt für die Universitäten

 

Universitäten sind gehört worden – weitgehende Zufriedenheit mit dem neuen Landeshochschulgesetz

 

Neuer Vorstand der Landesrektorenkonferenz ab 1. April 2014 

Wechsel an der Spitze der Landesrektorenkonferenz – neuer Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz ab

1. April 2014 wird Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg, Stellvertreter wird Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart.

Die Rektoren und Präsidenten der baden-württembergischen Universitäten haben einen neuen Vorstand: Zum Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz für die Amtszeit vom 01.04.2014 bis 31.03.2016 wurde am 28. Februar 2014 der Rektor der Universität Freiburg, Professor Dr. Hans-Jochen Schiewer, einstimmig mit einer Enthaltung gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Prof. Dr. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart, gewählt.

Unabdingbar für die Zukunft der Universitäten sei, so der neugewählte Vorsitzende Hans-Jochen Schiewer, eine solide Finanzierung der Universitäten. „Angesichts der immens gestiegenen Studierendenzahlen und einer jährlichen Drittmitteleinwerbung in Milliardenhöhe kann im Hochschulsystem nicht gespart werden“, so drückte Hans-Jochen Schiewer die Hoffnung der Landesuniversitäten auf eine deutliche Erhöhung der Grundfinanzierung aus. „Der neue Solidarpakt muss den Universitäten als Innovationsmotor des Landes eine solide finanzielle Zukunftsperspektive geben.“

Inhaltlich will Hans-Jochen Schiewer sich in seinem neuen Amt auf die Herausforderungen der Universitäten in der digitalen Welt konzentrieren: „Unsere Studierenden als Digital Natives sind mit einem ganz neuen Verständnis von Informations-technologie aufgewachsen. Darauf müssen sich die Universitäten einstellen“, sagte er anlässlich seiner Wahl heute in Stuttgart. E-Science und E-Learning seien für eine zukunftsorientierte und international konkurrenzfähige Wissenschaft unerlässlich.

Hierbei, aber auch generell werde man künftig verstärkt auf Kooperationen setzen. Kooperation bedeute, dass jeder seine Stärken zum gegenseitigen Nutzen einbringt. Partner können internationale Universitäten wie beim European Campus der Metropolregion Oberrhein, andere Hochschularten, aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. „Nur so können wir starke Synergieeffekte erzielen“, hob Hans-Jochen Schiewer hervor.

Ein besonderes Augenmerk wird der neue Vorstand auf die Reform der Lehrerbildung richten. Als Vertreter eines lehrerbildenden Fachs, der Germanistik, amtierte Hans-Jochen Schiewer bisher bereits als Sprecher der Rektorenkonferenz in Fragen der Lehrerbildung. In nächster Zeit wird er die Umstellung der Lehramtsfächer an den Hochschulen vom Staatsexamen auf das Bachelor-/Mastersystem begleiten. Hierbei wolle man auf einem fachwissenschaftlichen Bachelor aufbauen, der den Absolventen sowohl das Lehramt als auch einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss eröffne. „Wir wollen den jungen Menschen nach dem Bachelorabschluss die Wahlfreiheit ermöglichen“, unterstrich Hans-Jochen Schiewer die Haltung der Landesuniversitäten.

Der Germanist Hans-Jochen Schiewer, Jahrgang 1955, leitet seit 2008 als Rektor die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und wurde im Januar für eine weitere Amtszeit wiedergewählt.

Wolfram Ressel, geb. 1960 in München, Bauingenieur, ist seit 2006 Rektor der Universität Stuttgart.

 

Katharina Kadel
Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg

Etzelstraße 9

70180 Stuttgart

Telefon: 0711 120 933 61

Telefax: 0711 120 933 66

 

Pressekonferenz “Unis in Not” der LRK an der Universität Stuttgart am 15.5.2014 um 13:00 Uhr

Einladung PK Solidarpakt 15.05.2014