Beschäftigung und Soziales
Der technologische Fortschritt, die Globalisierung und der demografische Wandel sind weiterhin prägende Faktoren im Arbeits- und Privatleben der Europäerinnen und Europäer. Die EU entwickelt aktiv Strategien und Legislativvorschläge zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.
- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung im Bereich Beschäftigung und Soziales
- Übersicht der EU-Gesetzgebung im Bereich Beschäftigung und Soziales
Durch die europäische Säule sozialer Rechte schützt die EU die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, indem sie Folgendes sicherstellt:
- Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt
- faire Arbeitsbedingungen
- Sozialschutz und soziale Inklusion
EU-Mittel erleichtern öffentlichen und privaten Organisationen die Umsetzung und Verbesserung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und ermöglichen Projekte zur Unterstützung heutiger und künftiger Generationen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
Das europäische Arbeitsrecht garantiert allen Beschäftigten in der Europäischen Union ein Mindestniveau an Schutz und Rechten. Daneben bestehen spezifische EU-Vorschriften, die es den EU-Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, und dabei ihre Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit (Krankenversicherung, Sozialleistungen usw.) schützen.