Produktkonformität

Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten. Ist das Produkt in einem Land zum Verkauf zugelassen, kann es grundsätzlich überall in der EU verkauft werden. In der Praxis jedoch haben einzelne EU-Länder in bestimmten Fällen das Recht, Produkten den Zugang zu ihrem Markt zu verweigern, die bereits in einem anderen EU-Land verkauft werden.

Bei jedem Verfahrensschritt müssen unterschiedliche Regeln eingehalten werden, um ein Produkt auf den Markt bringen zu können: Planung, Herstellung, Einfuhr (für außerhalb der EU hergestellte Produkte), Vertrieb und Endverkauf an Verbraucher oder Endnutzer. Dabei sind verschiedene mögliche Akteure beteiligt.

Anhand der nachstehenden interaktiven Inhalte können Sie herausfinden, was die einzelnen Beteiligten tun und welche Pflichten in der EU für sie gelten.

Produktvorschriften für verschiedene Unternehmensprofile

Hersteller

Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt (oder es entwickeln oder herstellen lässt) und es dann unter ihrem eigenen Namen oder einer Handelsmarke in Verkehr bringt.

Ob Sie als Hersteller innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind, spielt keine Rolle: Für Sie gelten dieselben Verpflichtungen. Ab der Entwurfsphase Ihres Produkts müssen Sie die Regeln und Normen kennen, die für dieses Produkt gelten. Sie müssen

  • die Anforderungen ermitteln, die EU-weit und in dem Land gelten, in dem Sie das Produkt verkaufen möchten
  • überprüfen, ob für das Produkt eine CE-Kennzeichnung erforderlich istCE-Kennzeichnung
  • die geltende Konformitätsbewertung durchführen
  • überprüfen, welche harmonisierten Normen für Ihr Produkt gelten
  • alle erforderlichen technischen Unterlagen erstellen (Produktbeschreibung, vorgesehene Verwendung, Entwurf, Herstellung, Betrieb usw.)
  • die EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen zu dem Produkt in einer für Verbraucher und andere Endnutzer leicht verständlichen Sprache erstellen
  • allen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit nachkommen:
    • die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen des Produkts zehn Jahre lang bzw. für die in der einschlägigen EU-Rechtsvorschrift für dieses Produkt vorgesehene Dauer aufbewahren
    • dem Produkt zur Identifizierung eine Typen-, Los- oder Seriennummer geben
    • Ihren Namen, eingetragenen Handelsnamen und eine Postanschrift auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder auf einem beiliegenden Dokument angeben
  • die einschlägigen Etiketten und Kennzeichnungen anbringen
  • handelt es sich bei Ihrem Produkt um ein Massenprodukt, müssen Sie gewährleisten, dass jeder Produktionsschritt den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht

Warnhinweis

Als Hersteller müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte dem EU-Recht entsprechen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie sie nicht auf dem EU-Markt verkaufen. Wenn Ihre Produkte nicht den EU-Rechtsvorschriften entsprechen, müssen Sie sie vom EU-Markt nehmen oder zurückrufen. Sollten die von Ihnen auf den EU-Markt gebrachten Produkte ein Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen, müssen Sie die zuständige nationale Behörde en benachrichtigen und diese Informationen auf dem Portal für Unternehmenswarnungen zur Produktsicherheit en (Product Safety Business Alert Gateway) veröffentlichen.

Bevollmächtigte

Hersteller mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU können einen Bevollmächtigten in der EU benennen, der bestimmte Aufgaben in ihrem Namen durchführen kann, darunter Zusammenarbeit mit der nationalen Marktüberwachungsbehörde und Bereitstellung der Unterlagen, die für den Nachweis der Konformität eines Produkts erforderlich sind (Beispiele: EG-Konformitätserklärung und technische Unterlagen).

Ein Einführer ist jede in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt. Als Einführer müssen Sie sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten hinsichtlich der von Ihnen eingeführten Produkte erfüllt.

Bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen, müssen Sie Folgendes sicherstellen:

  • Der Hersteller hat die angemessene Konformitätsbewertung durchgeführt. Wenn das Produkt bereits in Verkehr gebracht wurde, sollten Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel Herstellung der Konformität des Produkts, Rückruf oder Rücknahme des Produkts.
  • Der Hersteller hat die technischen Unterlagen erstellt, die einschlägigen Etiketten und Kennzeichnungen angebracht (Beispiel: CE-Kennzeichnung) und seine Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit (Kontaktinformationen des Herstellers, Anzeige einer Typen-, Los- oder Seriennummer auf dem Produkt zum Zwecke der Identifizierung) erfüllt.
  • Dem Produkt sind (soweit erforderlich) die einschlägigen Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher und andere Endnutzer leicht verständlichen Sprache beigefügt, gemäß den Vorschriften des EU-Landes, in das es eingeführt wird.
  • Das Produkt, seine Verpackung oder seine Begleitdokumentation sind deutlich mit Ihrem Namen, Ihrer eingetragenen Handelsbezeichnung oder Handelsmarke und Kontaktadresse versehen.

Achten Sie auf die genauen Verpflichtungen für Hersteller: Als Einführer müssen Sie überprüfen, ob Ihre Einfuhren diesen Anforderungen entsprechen.

Wenn Sie bereits Waren in einem EU-Land verkaufen und sie auch in einem anderen verkaufen möchten, kann Ihr Unternehmen von der Einreichung einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung profitieren.

Warnhinweis

Als Einführer müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen eingeführten Produkte dem EU-Recht entsprechen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie sie nicht einführen. Sollten Sie sie bereits eingeführt haben, müssen Sie sie zurückziehen oder zurückrufen. Sollten die von Ihnen auf den EU-Markt gebrachten Produkte ein Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen, müssen Sie die lokalen Behörden en benachrichtigen und diese Informationen auf dem Portal für Unternehmenswarnungen zur Produktsicherheit en (Product Safety Business Alert Gateway) veröffentlichen.

Ein Händler ist eine natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt, das sie bei einem Lieferanten, zum Beispiel einem Hersteller, einem Einführer oder einem anderen Händler erworben hat. Händler sind entweder „Einzelhändler", die Endnutzer beliefern, oder „Großhändler", die ihre Produkte an die Einzelhändler liefern.

Als Händler sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht, wenn es auf den Markt gebracht wird. Sollten sich die Vorschriften ändern, nachdem das Produkt auf den Markt gebracht wurde, müssen Sie nicht überprüfen, ob es auch weiterhin den Vorschriften entspricht.

Sie müssen auch wissen:

Sie müssen auf Ersuchen der nationalen Marktüberwachungsbehörde nachweisen können, dass Sie geprüft haben, ob der Lieferant des Produkts (Hersteller, Einführer oder anderer Händler) alle einschlägigen Vorschriften eingehalten hat. Sie müssen außerdem die Identität des Herstellers oder seines Bevollmächtigten angeben können, um die Marktüberwachungsbehörde beim Erhalt der EU-Konformitätserklärung, der technischen Unterlagen und anderer relevanter Unterlagen zu unterstützen.

Wenn Sie bereits Waren in einem EU-Land verkaufen und sie auch in einem anderen verkaufen möchten, kann Ihr Unternehmen von der Einreichung einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung profitieren.

Anbieter von Lagerhäusern oder Erfüllungszentren (Fulfillment-Dienstleister) bieten Dienste wie die Lagerung von Waren für den Internethandel oder deren Auslieferung an.

Ein Dienstleistungsanbieter, zu dessen Leistungen auch zum Beispiel die Verpackung von Produkten und die Auslieferung von Produkten an Kunden und/oder Bearbeitung von Rücksendungen gehört, kann als Händler betrachtet werden und muss die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen.

Verpflichtungen für Händler

Zwischenhändler, die Online-Dienste anbieten, betreiben Hosting-Aktivitäten, wozu die Speicherung der von Endnutzern über Webshops, Marktplätze oder Plattformen angegebenen Informationen gehören.

Als Anbieter von Online-Diensten sind Sie nicht verpflichtet, die Konformität/Einhaltung der Vorschriften für die auf Ihrer Website oder Plattform verkauften Produkte zu überprüfen. Nationale Behörden können Sie jedoch anweisen, den Verkauf eines Produkts einzustellen oder verschiedene Elemente wie Bilder oder Beschreibungen zu ändern.

Siehe auch:

Zuletzt überprüft: 05/01/2024
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