Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme organisieren, daher weisen die Systeme große Unterschiede auf.

Die EU-Vorschriften regeln jedoch, welches Land für Ihre Versicherungsleistungen zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder betroffen sind – etwa, wenn Sie im EU-Ausland wohnen oder arbeiten.

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Zuletzt überprüft: 12/04/2024
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