Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme organisieren, daher weisen die Systeme große Unterschiede auf.
Die EU-Vorschriften regeln jedoch, welches Land für Ihre Versicherungsleistungen zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder betroffen sind – etwa, wenn Sie im EU-Ausland wohnen oder arbeiten.
Erfahren Sie mehr:
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- Welches Land gewährt Ihnen Sozialleistungen?
- Arbeitslosigkeit im Ausland
- Familienleistungen im Ausland
- Hinterbliebenenrente und Sterbegeld
- Sozialversicherungsansprüche – nützliche Formulare
- Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Was ist zu tun, wenn Sie im Ausland keine Arbeitsstelle finden?
Siehe auch: