Geimpft? Arbeitgeber hat Recht auf Antwort

Geimpft? Arbeitgeber hat Recht auf Antwort
Als Ultima Ratio ist auch betriebsbedingte Kündigung möglich, sagt Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, ob seine Mitarbeiter geimpft sind? Ja, sagt der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal zum KURIER. Die Debatte sei hier anders gelaufen als in Deutschland. Im Unterschied zum Nachbarland ist bei uns „ganz klar die herrschende Auffassung, dass das geht“. Es gebe ein Recht auf wahrheitsgemäße Beantwortung – wobei freilich, so Mazal, die Antwort auch lauten könne: „Ich sag’ es Ihnen nicht.“

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