18. Februar 2011, 18:23, NZZ Online
Ständerat gegen rasche Änderungen bei Steuer-Amtshilfe
Aussenpolitische Kommission erwartet von OECD faires Handeln
Ein Kundensafe der ehemaligen Schweizerischen Volksbank aus dem Jahr 1912. (Bild: NZZ / Christoph Ruckstuhl)
Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates reagiert skeptisch auf die jüngsten Vorschläge von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu Anpassungen der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung. Sie will abwarten.
(sda) Die Kommission sei der Auffassung, dass die neuen Doppelbesteuerungsabkommen dem OECD-Standard grundsätzlich entsprächen, teilte sie am Freitag mit. Zurzeit sehe sie keine Notwendigkeit für eine weitere Anpassung. Sie wolle jedoch die Lageanalyse des Bundesrates verfolgen und dann «ohne Hektik und überstürzte Beschlüsse» beurteilen, ob Handlungsbedarf bestehe.
Weiter hält die Kommission fest, sie erwarte, dass die Schweiz von der OECD fair behandelt werde, nachdem sie grosse Anstrengungen unternommen habe, um die Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen. Die Kritik, wonach die Schweiz die Amtshilferegeln zu restriktiv auslege, komme derzeit lediglich von einigen OECD-Steuerbeamten, sagte Kommissionspräsident Eugen David (cvp., St. Gallen) auf Anfrage. «Wir wissen noch nicht genau, was das Problem sein soll.»
Name nicht mehr zwingend
Finanzministerin Widmer-Schlumpf hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass der Bundesrat auf die Kritik reagieren und die Voraussetzungen für Amtshilfe lockern möchte. Demnach soll ein Staat in einem Amtshilfegesuch nicht mehr zwingend den Namen der betroffenen Person und der Bank nennen müssen. In gewissen Situationen soll auch eine IBAN-Nummer reichen.
Widmer-Schlumpf stiess damit bereits zu Wochenbeginn auf Kritik. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates lehnte den Antrag des Bundesrates ab, sofort über eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen zu entscheiden.
Neue Phase in den Beziehungen zur EU
Die Aussenpolitische Kommission beschäftigte sich an ihrer Sitzung auch mit dem Verhältnis der Schweiz zur EU. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bei künftigen bilateralen Abkommen mit der EU die Übernahme des Acquis als Regelfall betrachte - dass die Schweiz also so vorgehen wolle wie etwa beim Schengen- Vertrag.
Die APK sei der Meinung, dass damit eine neue, wichtige Phase in den Beziehungen der Schweiz zur EU begonnen hätten, hält sie fest. Von entscheidender Bedeutung sei nun, die Übernahme des Binnenmarktrechtes in der Schweiz institutionell optimal zu gestalten.
- Dossier: Durchlöchertes Bankgeheimnis
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Gunther Kropp (18. Februar 2011, 20:02)
Machtkämpfe und Ausgang
Wie heisst es so schön: „Die APK sei der Meinung, dass damit eine neue, wichtige Phase in den Beziehungen der Schweiz zur EU begonnen hätten.“ Mit anderen Worten: Die Schweiz muss sich den Wünschen der EU fügen. Es ist allgemein bekannt, dass für die beiden Paradeplatz Grossbanken das Bankkundengeheimnis hinderlich ist für die Geschäfte in der EU und den USA. Und so muss sich Bundesbern auch den Wünschen der globalisierten Grossbanker fügen.
Wie man hört, finden hinter den Kulissen Machtkämpfe statt, wegen einer bestimmten Sache.
Es bleibt spannend.
Gunther Kropp, Basel
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