Zollinformationen zur Ukraine

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Vignettenpflicht und Befreiung von Schwerverkehrsabgabe

Die temporäre Befreiung von der Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren, wurde per 30. November 2022 aufgehoben. Seit dem 1. Dezember 2022 ist die Vignette 2023 an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Wer Hilfsgüter für die Ukraine schicken möchte, kann dies mit einer vereinfachten Zollanmeldung erledigen. Hilfsgütertransporte können weiterhin von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden.
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Einfuhr von Fahrzeugen ukrainischer Flüchtlinge

Hier finden Sie Informationen zur Einfuhr und Versicherung von ausländischen Fahrzeugen.

Einreise in die Schweiz: Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Über diese Links finden Sie Informationen zu Einreisebestimmungen, Einfuhr von Haustieren aus der Ukraine usw.
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/zollinformationen-zur-ukraine.html