Doping­bekämpfung auf inter­nationaler Ebene

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sport

Auch auf internationaler Ebene wird Doping entschieden bekämpft. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegründet. Darüber hinaus gibt es verschiedene Übereinkommen, die auf internationaler Ebene den Rechtsrahmen im Kampf gegen Doping bieten.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wurde im Jahr 1999 gegründet. Die WADA vereinheitlicht die Anti-Doping-Regelwerke weltweit. Damit leistet sie einen erheblichen Beitrag im internationalen Kampf gegen Doping und für einen fairen Sport.

Grundlage der Arbeit der WADA sind insbesondere der World Anti Doping Code (WADC) sowie die von der WADA jährlich aktualisierte Verbotsliste (Prohibited List). Der neue, weiterentwickelte WADC tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Deutschland unterstützt die WADA und damit die internationale Bekämpfung von Doping mit ca. 900.000 EUR im Jahr.

Anti-Doping-Konvention des Europarates

Seit 1989 legt ein Übereinkommen des Europarates gegen Doping die wesentlichen Eckpfeiler für die Bekämpfung von Doping fest.

bunte Tabletten bunte Tabletten (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: PhotoStock10 / shutterstock.com

Um die Vereinbarungen für alle Beteiligten einheitlich praktisch umsetzbar zu machen, wurde am 12. September 2002 ein Zusatzprotokoll verabschiedet, das für Deutschland 2008 in Kraft trat. Ziel des Zusatzprotokolls ist es, die Wirksamkeit der Dopingkontrollen zu erhöhen. Das Zusatzprotokoll regelt die Anerkennung der Zuständigkeit der WADA und anderer Dopingkontrollorganisationen für die Durchführung von Kontrollen, auch außerhalb von Wettkämpfen.

Außerdem beinhaltet es ein verbindliches Verfahren, nach dem überprüft wird, ob die Vertragsstaaten das Übereinkommen gegen Doping vereinbarungsgemäß anwenden. Auf diese Weise wird ein hoher Standard für die internationale Dopingbekämpfung etabliert. Zudem wird die internationale Koordinierung zwischen den Vertragsstaaten und der WADA erleichtert. Die Überprüfung der Vertragstreue geschieht im Rahmen der Monitoring Group des Europarates.

Das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport

Am 1. Februar 2007 trat das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport in Kraft. Mit Verabschiedung der Konvention haben die Regierungen der UNESCO weltweit vereinbart, das internationale Völkerrecht auf Doping beziehungsweise auf den Bereich Anti-Doping im Sport anzuwenden. Die Konvention dient dazu, die Wirksamkeit des Welt-Anti-Doping-Codes der WADA zu gewährleisten. Da es sich bei diesem Code um ein Dokument einer Nichtregierungsorganisation handelt, ist dieses grundsätzlich nur für Mitglieder von Sportorganisationen gültig. Das internationale Übereinkommen bietet Regierungen einen Rechtsrahmen, unter dem sie spezifische Bereiche des Dopingproblems behandeln, die außerhalb des Bereichs der Sportbewegung liegen. Als solche hilft die Konvention, globale Anti-Doping-Regeln und -Richtlinien zu formalisieren, um faire Bedingungen für alle Athletinnen und Athleten zu schaffen.

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