Volksmojahedin Iran & FAZ: Die Wahrheit siegt

Desinformation: Deutsches Gericht untersagt zum zweiten Mal Verbreitung gefälschter Nachrichten über die iranischen Volksmodjahedin in deutschen Leitmedien

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Das Hamburger Verwaltungsgericht untersagte am 23. Juni 2020 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in einer einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung mehrerer Aussagen aus einem Artikel, der am 13. Mai 2020 in seiner Onlineausgabe unter dem Titel „In Tirana muss der Teufel leben“ veröffentlicht wurde.

Der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI) hatte sich bei der Zeitung um Klarstellung diverser gefälschter Nachrichten über die Volksmojahedin Iran (Volksmudschahedin / MEK) bemüht. Dieser Versuch war erfolglos. Daraufhin verklagte der NWRI die FAZ auf Unterlassung der unwahren Behauptungen. Das Landgericht Hamburg gab dem Antrag des NWRI statt (Az. 324 O 233/20) und forderte die FAZ in einer einstweiligen Verfügungd auf, mehrere Behauptungen aus dem Artikel zu entfernen.

Eingebetteter Medieninhalt

Laut einer Presseerklärung der Anwaltskanzlei Romatka, welche die Interessen der MEK vor dem Landgericht vertrat, konnte der Nationale Widerstandsrat Iran für das Gericht glaubhaft anhand von eidesstattlichen Versicherungen und weiteren Dokumenten darlegen, dass folgende Aussagen aus dem Artikel nicht der Wahrheit entsprechen:

  1. „Aussteiger, die allesamt als Agenten Irans verschmäht werden, berichten über Folter und Peinigung in der Organisation.“
  2. „Kontakt mit Verwandten ist den Mitgliedern untersagt, ebenso der Besitz von Handys.“
  3. „Mit Hilfe der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten und Saudi-Arabiens wurden die Volksmojahedin bis 2016 in das muslimische Land im Westbalkan ausgeflogen.“

Das Gericht erklärt, dass der FAZ im Wege der einstweiligen Verfügung „ein vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu € 250.000 und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von mindestens sechs Monaten (Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)“ drohe.

Bereits am 21. März 2019 wurde im Magazin DER SPIEGEL ein Artikel mit ähnlichen Aussagen über die Volksmojahedin Iran veröffentlicht. Damals untersagte das Landgericht Hamburg ebenfalls die Verbreitung von falschen Behauptungen über die MEK.

Dass der Nationale Widerstandsrat Iran nun bereits zum zweiten Mal gegen deutsche Leitmedien gerichtlich vorgehen musste, um fast die gleichen falschen Behauptungen erneut widerlegen zu lassen, ist ein Armutszeugnis für die journalistische Arbeit dieser beiden Presseorgane. Gerade im Fall der religiösen Diktatur des Iran und der jahrelangen Desinformationskampagne des iranischen Regimes zur Diffamierung der Hauptopposition der MEK muss eine besondere journalistische Sorgfaltspflicht vorausgesetzt werden. Im Sinne dieser Pflicht versteht es sich von selbst, dass vor der Veröffentlichung solcher Artikel eine Stellungnahme der Volksmojahedin Iran oder des Nationalen Widerstandsrates Iran eingeholt wird.

Denn mit solchen falschen Behauptungen schadet man dem Image der iranischen Opposition schwer. Die Artikel erscheinen wochenlang auf den entsprechenden Plattformen und selbst wenn sie dann gelöscht oder korrigiert werden, hat meist die Mehrzahl der Interessierten sie gelesen. Sollte dies gar die Taktik der Autoren gewesen sein, ist solches Verhalten als noch verwerflicher zu beurteilen.

Mitglieder der Organisation der Volksmojahedin Iran (MEK) waren die ersten Opfer der Diktatur. Laut Zählungen des NWRI wurden während der religiösen Diktatur der Mullahs rund 120.000 Mitglieder und Sympathisanten der iranischen Opposition umgebracht. Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des NWRI, hat in einem 10-Punkte-Plan einen demokratischen und atomwaffenfreien Iran proklamiert, in dem Religion und Staat getrennt sind, die Geschlechter gleichberechtigt sind, die Legislative frei gewählt wird und die Regierung ihr und damit dem Volk verantwortlich ist.

Das iranische Regime ist von Krisen umzingelt. Das Volk hat in zwei großen Aufständen seit Ende 2017 einen Regimewechel gefordert. Die Volksmojahedin Iran sind mit ihren Aktivistengruppen die führende Kraft dieser Volksaufstände gewesen. Allein beim letzten landesweiten Aufstand im November 2019 wurden über 1500 Sympathisanten erschossen und tausende friedliche Demonstranten festgenommen, inhaftiert, gefoltert und zu langen Haftstrafen oder zum Tode verurteilt. Erst kürzlich wurden laut Aussagen des Jusitzchefs von Isfahan acht dieser Demonstranten wegen „Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt.

Die deutschen Mainstream-Medien müssen sich bewusst sein, welch sensibles Thema sie aufgreifen, wenn es um die iranische Opposition geht. Die Regierung in Teheran versucht seit vielen Jahres alles, um die iranische Hauptopposition zu dämonisieren und damit zu suggerieren, dass es keine Alternative zum Mullahregime gibt. Es ist hochgefährlich, diese Position ungeprüft in deutschen Leitmedien zu übernehmen, denn das ermutigt die klerikalen Herrscher im Iran nur darin, ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit fortzusetzen und die legitime Arbeit der demokratischen Opposition im Exil zu behindern.

Eine solche fahrlässig erzeugte Propaganda für das iranische Regime kann nicht im Interesse von Journalisten sein, deren Kollegen im Iran für den Versuch der Ausübung der Pressefreiheit seit vielen Jahren inhaftiert sind. Zeitungen, die Meldungen bringen, die dem Regime nicht passen, werden verboten, wie die NGO Reporter ohne Grenzen in ihrem aktuellen Bericht wieder in erschreckender Form aufzeigte.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Martin Patzelt

Martin Patzelt ist CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorstandsmitglied im Deutschen Solidaritätskomitee für einen freien Iran (DSFI).

Martin Patzelt

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