Eine Übersicht zur Lage in der Schweiz.
Dieser Artikel wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr aktualisiert.
Anfang April wurden alle staatlichen Corona-Massnahmen in der Schweiz aufgehoben. Seither sind die Zahlen zweimal leicht gestiegen: das erste Mal im Juni, wobei die Zahl amtlich festgestellter Fälle schon im Juli wieder sank. Im Oktober verzeichnete das BAG erneut einen leichten Anstieg der Corona-Zahlen, wobei auch dieser Anfang November wieder zurückging.
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Mit der Aufhebung aller Massnahmen per 1. April wurde die besondere Lage beendet. Auch die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen fiel damit weg. Dadurch erfolgte eine Rückkehr in die normale Lage. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren teilten Ende Oktober mit, auf Massnahmen vorerst zu verzichten.
Einzelne Kantone halten weiterhin an der Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen fest. Auch Mitarbeitende von Spitex-Organisationen müssen in manchen Kantonen weiterhin eine Maske tragen.
In der Schweiz ist die Zertifikatspflicht in allen Bereichen entfallen. Für Reisen ins Ausland werden weiterhin Zertifikate ausgestellt, die von der EU anerkannt sind. Die Kantone haben zudem weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.
Für Personen, die nicht aus Staaten oder Gebieten mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen, gelten keine Einreisebeschränkungen mehr. In die Schweiz Einreisende müssen somit auch keinen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Zurzeit befindet sich kein Land auf der Liste der Staaten mit besorgniserregenden Virusvarianten.
Die Schweiz verzeichnet im Vergleich mit anderen europäischen Ländern eine eher tiefe Impfrate. Dies geht aus den Angaben hervor, die das BAG auf seiner Website veröffentlicht hat.
Vor allem bei den Auffrischimpfungen unterscheidet sich die Impfquote je nach Altersgruppe deutlich. So sind bei den über 80-Jährigen fast doppelt so viele Personen geboostert wie bei den unter 40-Jährigen.
Der Bund empfiehlt eine Corona-Auffrischungsimpfung ab diesem Herbst in erster Linie den Risikopersonen. Wie das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen am 9. September 2022 mitteilten, wird in erster Linie den über 65-Jährigen zu einem Booster geraten. Ausdrücklich empfohlen wird die Auffrischungsimpfung auch allen Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Dazu zählen Schwangere sowie Personen, die an chronischen Vorerkrankungen leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben.
In zweiter Linie gilt die Empfehlung für diejenigen Personen zwischen 16 und 64 Jahren, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder beruflich oder privat eng mit besonders gefährdeten Personen zusammen sind.
Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht, verglichen mit den früheren Jahren, ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung, wie Christoph Berger, der Chef der Impfkommission, erklärte. Deshalb verzichte der Bund im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 auf eine generelle Impfempfehlung für alle. Die neuen Omikron-Varianten sind zwar hochansteckend, aber es gibt sehr wenige gefährliche Verläufe.
Selbstverständlich dürfen sich laut Berger alle Personen über 16 Jahren impfen oder boostern lassen, wenn sie ihr Risiko für eine Infektion aus privaten oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten. Gemäss neuer Impfempfehlung sollen diese Personen «nach individueller Abwägung» entscheiden. Wer sich impfen lässt, erhält weiterhin ein Zertifikat. Dieses wird in der Schweiz nicht mehr benötigt, kann aber für Reisen ins Ausland notwendig sein.
Die neue Impfkampagne läuft ab dem 10. Oktober. Da die Wirkung der Impfung rund drei Monate anhält, dürfte sie am vermutlichen Höhepunkt der Winterwelle einen guten Schutz bieten. Die Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen. Alle Impfungen, die den Empfehlungen von BAG und der Impfkommission entsprechen, sind kostenlos.
Mit einer Auffrischungsimpfung werden auch die Zertifikate wieder verlängert. In diesem Herbst lief ein Grossteil der bisherigen Zertifikate aus. Vor allem bei Reisen ins Ausland könnte ein Zertifikat nützlich oder notwendig sein. Innerhalb der Schweiz werden Covid-Zertifikate nicht mehr benötigt.
Wer eine Impfung wünscht, kann sich wie bis anhin selber anmelden. Im Prinzip kann man den Impfstoff selber wählen. Allerdings werden nicht in allen Zentren alle Vakzine erhältlich sein. Seit Ende September 2022 ist auch der neue bivalente Impfstoff von Moderna verfügbar, der besser gegen die Omikron-Variante schützt. Für Auffrischimpfungen werden mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) besonders empfohlen.
«Für den Herbst sind wir gerüstet», sagt Claus Bolte, stellvertretender Direktor des Heilmittelinstituts Swissmedic, am 9. September vor den Medien. Eine breite Palette von Impfstoffen stehe bereit. Die bisherigen Impfstoffe wirkten immer noch recht gut. Swissmedic untersuche auch alle Meldungen von unerwünschten Nebenwirkungen. «Der Nutzen überwiegt die bekannten Risiken bei weitem», hält er fest.
Seit Mitte Oktober ist zudem die Auffrischimpfung für alle ab 16 Jahren gratis erhältlich. Impftermine können in den Kantonen reserviert werden.
Swissmedic hat bisher vier Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe Spikevax von Moderna und Comirnaty von Pfizer/Biontech, den Covid-19-Vektorimpfstoff Janssen von Johnson & Johnson sowie das proteinbasierte Vakzin von Novavax. Verfügbar ist auch der auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoff von Moderna. Die Impfstoffe von Johnson & Johnson und Novavax sind gedacht für Personen, die allergisch auf Inhaltsstoffe der mRNA-Vakzine reagieren könnten oder sich aus anderen Gründen nicht mit mRNA-Stoffen impfen lassen wollen. Von den noch nicht zugelassenen Vakzinen hat die Schweiz ausserdem Impfstoffdosen von den Herstellern AstraZeneca und Curevac bestellt.
Während die Impfstoffe von Johnson & Johnson und Novovax nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen sind, können die mRNA-Impfstoffe auch an Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren verabreicht werden.
Neben der Impfung werden weiterhin vor allem Maskentragen und regelmässiges Händewaschen empfohlen. Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit einem Taschentuch oder der Armbeuge bedeckt, das Taschentuch hinterher entsorgt und die Hände gewaschen werden.
In Innenräumen empfiehlt das BAG regelmässiges Lüften mit weit geöffneten Fenstern. Räume, in denen sich mehrere Personen längere Zeit aufhalten, sollen jede Stunde für 5 bis 10 Minuten gelüftet werden, Klassenräume gar alle 20 bis 25 Minuten. Neben dem Lüften erachtet das BAG auch Luftfilter- und UV-C-Geräte als sinnvoll. Bei Klima- und Lüftungsanlagen soll auf eine hohe Frischluftwechselrate sowie einen geringen Umluftanteil geachtet werden.
Ein ausführliches Glossar mit den zwanzig wichtigsten Begriffen im Zusammenhang mit der Pandemie finden Sie hier.
Mit Agenturmaterial.