Die neusten Entwicklungen

Coronavirus in der Schweiz: Bund vermeldet rückläufige Fallzahlen über Weihnachten

Eine Übersicht zur Lage in der Schweiz.

NZZ-Redaktion
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Das Interesse an einer vierten Impfung ist in der Schweiz bis anhin eher gering.

Das Interesse an einer vierten Impfung ist in der Schweiz bis anhin eher gering.

Robert Anic / Imago

Dieser Artikel wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr aktualisiert.

Die neusten Entwicklungen:

  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Donnerstag (29. 12.) insgesamt 12 632 amtlich festgestellte Covid-Fälle für die zurückliegenden 9 Tage gemeldet. Gleichzeitig registrierte das BAG 25 neue Todesfälle und 390 Spitaleintritte. Vergangene Woche hatte das BAG noch 13 416 bestätigte Neuinfektionen vermeldet, sowie 369 Spitaleintritte und 17 Todesfälle. Da der aktuelle Bemessungszeitraum neu neun statt wie üblicherweise sieben Tage umfasst, sind die Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar.
  • Der Bundesrat hat wegen der schwierig abzuschätzenden Entwicklung der Covid-19-Pandemie mehrere Massnahmen zur Pandemiebekämpfung verlängert, darunter die Verordnungen zu den Covid-Zertifikaten (bis 31. August 2023) sowie der SwissCovid-App (bis 30. Juni 2024). Auch die Rechtsgrundlagen zur Einschränkung der Einreise von Ausländerinnen und Ausländern bleiben bestehen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch (21. 12.). 
  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Dienstag (20. 12.) insgesamt 13 416 amtlich festgestellte Covid-Fälle für die vergangene Woche gemeldet. Das sind knapp 3000 Fälle weniger als in der Vorwoche. Die Zahl der Spitaleintritte ist in den letzten Tagen hingegen wieder leicht angestiegen. Das BAG registrierte 369 neue Spitaleintritte, in der Woche zuvor waren es 357. Für die letzten sieben Tage wurden zudem 17 neue Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion gemeldet.
  • Die Covid-19-Impfungen sollen auch 2023 für die Bevölkerung kostenlos sein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die entsprechenden Bestimmungen der Epidemienverordnung zur Vergütung von Covid-19-Impfungen bis Ende 2023 verlängert und angepasst. Der Bundesrat hat zudem entschieden, auch im Jahr 2023 Covid-19-Impfstoff an andere Staaten abzugeben, wenn dieser in der Schweiz nicht benötigt wird. Impfungen seien ein zentrales Element bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, schreibt der Bundesrat.
  • Der Bund bezahlt noch bis Ende Jahr Corona-Tests. Ab dem nächsten Jahr müssen die Krankenkassen beziehungsweise die Patienten dafür aufkommen. Das hat der Ständerat am Donnerstag (8. 12.) entschieden und folgt damit dem Nationalrat. Notwendige Tests im Falle von Krankheit können dann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Für Reisen und private Zwecke müssen die Bürger selbst aufkommen.

Wie ist die gegenwärtige Lage?

Anfang April wurden alle staatlichen Corona-Massnahmen in der Schweiz aufgehoben. Seither sind die Zahlen zweimal leicht gestiegen: das erste Mal im Juni, wobei die Zahl amtlich festgestellter Fälle schon im Juli wieder sank. Im Oktober verzeichnete das BAG erneut einen leichten Anstieg der Corona-Zahlen, wobei auch dieser Anfang November wieder zurückging.

Eine aktuelle Übersicht in Grafiken finden Sie hier.

Wie stark die Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind

Anzahl der Patienten und der freien Betten
Patienten mit Covid-19
Andere Patienten
Freie Betten

Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier.

Welche Lockerungen hat der Bundesrat zuletzt beschlossen?

Mit der Aufhebung aller Massnahmen per 1. April wurde die besondere Lage beendet. Auch die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen fiel damit weg. Dadurch erfolgte eine Rückkehr in die normale Lage. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren teilten Ende Oktober mit, auf Massnahmen vorerst zu verzichten.

Welche Regeln gelten noch?

Einzelne Kantone halten weiterhin an der Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen fest. Auch Mitarbeitende von Spitex-Organisationen müssen in manchen Kantonen weiterhin eine Maske tragen.

Wozu brauche ich noch ein Covid-Zertifikat?

In der Schweiz ist die Zertifikatspflicht in allen Bereichen entfallen. Für Reisen ins Ausland werden weiterhin Zertifikate ausgestellt, die von der EU anerkannt sind. Die Kantone haben zudem weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Welche Regeln gelten bei der Einreise in die Schweiz?

Für Personen, die nicht aus Staaten oder Gebieten mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen, gelten keine Einreisebeschränkungen mehr. In die Schweiz Einreisende müssen somit auch keinen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Zurzeit befindet sich kein Land auf der Liste der Staaten mit besorgniserregenden Virusvarianten.

Wie ist die Situation bei den Impfungen?

Die Schweiz verzeichnet im Vergleich mit anderen europäischen Ländern eine eher tiefe Impfrate. Dies geht aus den Angaben hervor, die das BAG auf seiner Website veröffentlicht hat.

68,8 Prozent der Schweizer Bevölkerung ist doppelt geimpft

Anteil der geimpften Personen in der Schweiz und Liechtenstein, in Prozent

Vor allem bei den Auffrischimpfungen unterscheidet sich die Impfquote je nach Altersgruppe deutlich. So sind bei den über 80-Jährigen fast doppelt so viele Personen geboostert wie bei den unter 40-Jährigen.

Rund 46 Prozent der Ältesten sind zweimal geboostert

Anteil der geimpften Personen, nach Altersklassen, in Prozent
Einfach geimpft
Doppelt geimpft*
Dreimal geimpft
Viermal geimpft

Wem wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?

Der Bund empfiehlt eine Corona-Auffrischungsimpfung ab diesem Herbst in erster Linie den Risikopersonen. Wie das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen am 9. September 2022 mitteilten, wird in erster Linie den über 65-Jährigen zu einem Booster geraten. Ausdrücklich empfohlen wird die Auffrischungsimpfung auch allen Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Dazu zählen Schwangere sowie Personen, die an chronischen Vorerkrankungen leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben.

In zweiter Linie gilt die Empfehlung für diejenigen Personen zwischen 16 und 64 Jahren, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder beruflich oder privat eng mit besonders gefährdeten Personen zusammen sind.

Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht, verglichen mit den früheren Jahren, ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung, wie Christoph Berger, der Chef der Impfkommission, erklärte. Deshalb verzichte der Bund im Unterschied zu den Jahren 2020 und 2021 auf eine generelle Impfempfehlung für alle. Die neuen Omikron-Varianten sind zwar hochansteckend, aber es gibt sehr wenige gefährliche Verläufe.

Selbstverständlich dürfen sich laut Berger alle Personen über 16 Jahren impfen oder boostern lassen, wenn sie ihr Risiko für eine Infektion aus privaten oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten. Gemäss neuer Impfempfehlung sollen diese Personen «nach individueller Abwägung» entscheiden. Wer sich impfen lässt, erhält weiterhin ein Zertifikat. Dieses wird in der Schweiz nicht mehr benötigt, kann aber für Reisen ins Ausland notwendig sein.

Wann kann man die Impfung auffrischen?

Die neue Impfkampagne läuft ab dem 10. Oktober. Da die Wirkung der Impfung rund drei Monate anhält, dürfte sie am vermutlichen Höhepunkt der Winterwelle einen guten Schutz bieten. Die Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen. Alle Impfungen, die den Empfehlungen von BAG und der Impfkommission entsprechen, sind kostenlos.

Mit einer Auffrischungsimpfung werden auch die Zertifikate wieder verlängert. In diesem Herbst lief ein Grossteil der bisherigen Zertifikate aus. Vor allem bei Reisen ins Ausland könnte ein Zertifikat nützlich oder notwendig sein. Innerhalb der Schweiz werden Covid-Zertifikate nicht mehr benötigt.

Wie bekommt man eine zweite Booster-Impfung?

Wer eine Impfung wünscht, kann sich wie bis anhin selber anmelden. Im Prinzip kann man den Impfstoff selber wählen. Allerdings werden nicht in allen Zentren alle Vakzine erhältlich sein. Seit Ende September 2022 ist auch der neue bivalente Impfstoff von Moderna verfügbar, der besser gegen die Omikron-Variante schützt. Für Auffrischimpfungen werden mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) besonders empfohlen.

«Für den Herbst sind wir gerüstet», sagt Claus Bolte, stellvertretender Direktor des Heilmittelinstituts Swissmedic, am 9. September vor den Medien. Eine breite Palette von Impfstoffen stehe bereit. Die bisherigen Impfstoffe wirkten immer noch recht gut. Swissmedic untersuche auch alle Meldungen von unerwünschten Nebenwirkungen. «Der Nutzen überwiegt die bekannten Risiken bei weitem», hält er fest.

Seit Mitte Oktober ist zudem die Auffrischimpfung für alle ab 16 Jahren gratis erhältlich. Impftermine können in den Kantonen reserviert werden.

Welche Impfstoffe sind in der Schweiz gültig?

Swissmedic hat bisher vier Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe Spikevax von Moderna und Comirnaty von Pfizer/Biontech, den Covid-19-Vektorimpfstoff Janssen von Johnson & Johnson sowie das proteinbasierte Vakzin von Novavax. Verfügbar ist auch der auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoff von Moderna. Die Impfstoffe von Johnson & Johnson und Novavax sind gedacht für Personen, die allergisch auf Inhaltsstoffe der mRNA-Vakzine reagieren könnten oder sich aus anderen Gründen nicht mit mRNA-Stoffen impfen lassen wollen. Von den noch nicht zugelassenen Vakzinen hat die Schweiz ausserdem Impfstoffdosen von den Herstellern AstraZeneca und Curevac bestellt.

Während die Impfstoffe von Johnson & Johnson und Novovax nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen sind, können die mRNA-Impfstoffe auch an Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren verabreicht werden.

Wie kann man sich schützen?

Neben der Impfung werden weiterhin vor allem Maskentragen und regelmässiges Händewaschen empfohlen. Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit einem Taschentuch oder der Armbeuge bedeckt, das Taschentuch hinterher entsorgt und die Hände gewaschen werden.

In Innenräumen empfiehlt das BAG regelmässiges Lüften mit weit geöffneten Fenstern. Räume, in denen sich mehrere Personen längere Zeit aufhalten, sollen jede Stunde für 5 bis 10 Minuten gelüftet werden, Klassenräume gar alle 20 bis 25 Minuten. Neben dem Lüften erachtet das BAG auch Luftfilter- und UV-C-Geräte als sinnvoll. Bei Klima- und Lüftungsanlagen soll auf eine hohe Frischluftwechselrate sowie einen geringen Umluftanteil geachtet werden.

Ein ausführliches Glossar mit den zwanzig wichtigsten Begriffen im Zusammenhang mit der Pandemie finden Sie hier.

Mit Agenturmaterial.

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