Ein negativer Corona-Test, der nicht älter sein darf als 48 Stunden, gilt derzeit als Eintrittskarte für körpernahe Dienstleister. Ab Freitag ist dieser auch für die Ausreise aus den Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein notwendig. Grenzpendler müssen ebenso regelmäßig zum Test antreten, um etwa von Salzburg nach Bayern und umgekehrt einreisen zu dürfen. Eine notwendige, aber für viele lästige und zeitraubende Angelegenheit. Diese Tatsache hat in Salzburg und Bayern schon einige veranlasst, diesen Bescheid zu fälschen.
Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt
Bei den vom Roten Kreuz ausgestellten Bescheiden handelt es sich um eine offizielle Urkunde. Wird diese verändert, lautet das Delikt „Urkundenfälschung“. Und das ist kein Kavaliersdelikt. „Es wird nach der Festnahme und Anzeige strafrechtlich weiterverfolgt, wobei hohe Geldstrafen oder sogar bis zu einem Jahr Haft drohen“, erklärt Polizeisprecherin Irene Stauffer im Gespräch mit SALZBURG24.
Grenzpolizei schaut genau hin
Die hohen Strafen sind unabhängig von der Situation, in der man erwischt wird. So wiegt ein gefälschter Corona-Test beim Grenzübergang gleich viel, wie jener beim Friseur. Das gilt länderübergreifend für Deutschland und Österreich. „Je nachdem auf welchem Staatsgebiet man erwischt wird, wird man auch festgehalten“, erläutert Oberbayerns Polizeisprecher Stefan Sonntag im S24-Gespräch und fügt an: „Die Kollegen an den Grenzen haben ein gutes Gespür und Auge für solche Fälschungen.“
Billige Corona-Test-Fälschung
Im Fall von zwei Grenzgängern, die letzte Woche von Laufen (Bgld) nach Oberndorf (Flachgau) wollten, genügte scheinbar auch ein flüchtiger Blick auf den Test. Einer der beiden habe seinen Namen über den des anderen geschrieben. Und zwar so, dass der ursprüngliche Name noch durchschien. Grundsätzlich überprüft die Polizei mehrere Merkmale wie Name, Ausstellungsdatum, Geburtsdatum und natürlich das Testergebnis. „Wird dabei etwas verändert, ist das für die Kollegen schnell erkennbar“, merkt Stauffer an.
Friseure sind verantwortlich
Einen genauen Blick auf die vorgelegten Tests sollten auch Friseure und Co. werfen. Denn die Dienstleister sind für die Überprüfung selbst verantwortlich, was ihnen auch zuzumuten sei. Die Gesundheitsbehörde überprüfe die Betriebe stichprobenartig. Somit sei es den Betrieben ans Herz gelegt, genau hinzuschauen. „Insbesondere wenn nachträglich bekannt wird, dass es tatsächlich zu einer Infektion im Betrieb gekommen ist“, sagt Stauffer.
Vorsätzliche Gefährdung von Menschen
Wäre jemand tatsächlich so dreist, würde das Testergebnis fälschen und sich unter Leute begeben, dann drohen schwerwiegende Konsequenzen. Ähnlich wie beim positiv getesteten Pongauer Arzt, der trotzdem praktizierte, käme dann ein zusätzliches Delikt hinzu. Nämlich eine Anzeige wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Dagegen wäre ein Stäbchen in der Nase wohl ein vergleichbar geringes Übel. Auch die Teststationen werden immer mehr, wobei auch Apotheken bereits Corona-Tests durchführen.
Hier könnt ihr euch testen lassen
Das Land Salzburg erweiterte sein kostenloses Corona-Schnelltest-Angebot. Durch die verschärften Maßnahmen in den Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein waren besonders dort Änderungen notwendig. Gleichzeitig werden auch landesweit die Öffnungszeiten der Teststraßen nochmals erweitert. Anmelden könnt ihr euch HIER.
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